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    Dipl. Ing. Frank Drews gemäß ISO/IEC 17024
    zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung,
    ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    NRW Tel. 0234-9731350

    SH Tel. 04524-7359058 

Immobilienbewertung in Gütersloh
Immobiliengutachter in Gütersloh

Immobilienbewertung im Kreis Gütersloh

Immobilienbewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen

Dipl.-Ing. Frank Drews ist gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und bewertet Wohn- und Gewerbeimmobilien im Kreis Gütersloh. Auftraggeber sind private Eigentümer, Erbengemeinschaften und weitere Beteiligte sowie Gerichte, unter anderem das Landgericht Bielefeld.

Bewertet werden insbesondere Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeimmobilien. Die Immobilienbewertung kann bei gerichtlichen Streitigkeiten, Nachlassangelegenheiten, einem geplanten Verkauf oder zur Beurteilung einer Immobilienerbschaft für steuerliche Zwecke erforderlich sein.

Neben dem Kreis Gütersloh ist Dipl.-Ing. Frank Drews regelmäßig in den Kreisen Minden-Lübbecke und Steinfurt tätig. Die regionale Bewertungserfahrung umfasst unterschiedliche Grundstücksmärkte, Immobilienarten und Bewertungsanlässe.

Gewerbeimmobilie bewerten im Kreis Gütersloh

Wann wird eine Immobilienbewertung in Gütersloh benötigt?

Der benötigte Umfang einer Immobilienbewertung hängt von der Aufgabenstellung und der vorgesehenen Verwendung des Ergebnisses ab. Für eine private Verkaufsentscheidung kann eine überschlägige Marktpreisermittlung ausreichen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, einer Erbauseinandersetzung oder einer steuerlichen Beurteilung wird regelmäßig eine ausführliche und nachvollziehbar begründete Wertermittlung benötigt.

Typische Bewertungsanlässe im Kreis Gütersloh sind:

  • gerichtliche Streitigkeiten über den Wert eines Grundstücks,
  • Bewertungen innerhalb einer Erbengemeinschaft,
  • Regelungen im Zusammenhang mit einem Nachlass,
  • Beurteilung des Grundbesitzwertes bei der Erbschaftsteuer,
  • Vorbereitung des Verkaufs einer Immobilie,
  • Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für private Vermögensentscheidungen.

Weitere Informationen zu ausführlichen Gutachten enthält die Seite Verkehrswertgutachten in Gütersloh.

Bewertung von Wohnimmobilien im Kreis Gütersloh

Bei der Bewertung eines Einfamilienhauses sind nicht nur Grundstücksgröße, Wohnfläche und Baujahr zu untersuchen. Auch die konkrete Lage, der bauliche Zustand, Modernisierungen, energetische Eigenschaften, Baumängel, Bauschäden sowie Rechte und Belastungen können den Immobilienwert beeinflussen.

Bei älteren Wohnhäusern ist zu prüfen, welche Bauteile bereits erneuert wurden und welcher Modernisierungsbedarf noch besteht. Eine pauschale Wertableitung allein anhand durchschnittlicher Quadratmeterpreise kann diese Unterschiede nicht ausreichend berücksichtigen.

Dipl.-Ing. Frank Drews verfügt über praktische Erfahrung mit der Bewertung von Einfamilienhäusern und weiteren Wohnimmobilien in den Kreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke und Steinfurt.

Eigentumswohnungen sachverständig bewerten

Bei einer Eigentumswohnung werden neben Größe, Ausstattung und Lage der Wohnung auch das Gemeinschaftseigentum und der Zustand der gesamten Wohnanlage betrachtet. Weitere wertrelevante Informationen können sich aus der Teilungserklärung, den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, der Höhe der Erhaltungsrücklage und geplanten Instandsetzungsmaßnahmen ergeben.

Auch die Lage innerhalb des Gebäudes, vorhandene Sondernutzungsrechte, Stellplätze und die Vermietungssituation können für die Immobilienbewertung von Bedeutung sein.

Gewerbeimmobilien in Gütersloh bewerten

Der Wirtschaftsstandort Gütersloh wird von international tätigen Unternehmen, mittelständischen Betrieben und zahlreichen Dienstleistungsunternehmen geprägt. Neben Büro-, Handels- und Dienstleistungsimmobilien gehören Hallen, Werkstätten, Produktionsgebäude und gemischt genutzte Grundstücke zum regionalen Gewerbeimmobilienmarkt.

Bei der Bewertung einer Gewerbeimmobilie sind die vorhandenen Mietverträge, die nachhaltig erzielbaren Erträge, der Gebäudezustand und die wirtschaftliche Restnutzungsdauer zu untersuchen. Von besonderer Bedeutung ist die Frage, ob die Immobilie auch von anderen Unternehmen wirtschaftlich genutzt werden kann.

Eine eingeschränkte Drittverwendung, kurze Mietvertragslaufzeiten, nicht mehr zeitgemäße Hallenflächen oder besondere baurechtliche Verhältnisse können den Verkehrswert erheblich beeinflussen. Weitere Informationen finden Sie unter Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien.

Praxisfall: Gewerbegrundstück im Kreis Gütersloh

Ein konkreter Bewertungsauftrag betraf ein rund 40.000 m² großes Gewerbegrundstück im Kreis Gütersloh. Das mit älteren Hallen bebaute Grundstück befand sich in einem Mischgebiet und war aufgrund der benachbarten Wohnnutzungen nur eingeschränkt gewerblich nutzbar.

Im Rahmen einer erbschaftsrechtlichen Auseinandersetzung vor Gericht waren die eingeschränkte Drittverwendung, die kurzfristige Kündbarkeit des Mietvertrages und die Möglichkeit einer späteren höherwertigen Grundstücksnutzung zu berücksichtigen.

Der Einfluss unterschiedlicher Restnutzungsdauern wurde mit einer Sensitivitäts- und Risikoanalyse untersucht. Der vollständige Praxisbericht ist unter Verkehrswertgutachten für ein Gewerbegrundstück im Kreis Gütersloh veröffentlicht.

Immobilienbewertung bei Nachlass und Erbschaft

Gehört eine Immobilie zu einem Nachlass, benötigen die Erben häufig eine objektive Grundlage für die weitere Vermögensauseinandersetzung. Dies gilt insbesondere, wenn ein Miterbe die Immobilie übernehmen soll, unterschiedliche Wertvorstellungen bestehen oder ein Verkauf vorbereitet wird.

Der Sachverständige ermittelt den Wert des Grundstücks. Die rechtliche Verteilung des Nachlasses bleibt Aufgabe der Beteiligten, ihrer Rechtsanwälte beziehungsweise des zuständigen Gerichts. Weitere Informationen enthält die Seite Wertgutachten bei Erbschaft und im Nachlassverfahren.

Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer

Bei einer Immobilienerbschaft kann der vom Finanzamt angesetzte Grundbesitzwert von Bedeutung sein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein geeignetes Gutachten nachgewiesen werden.

Dabei ist zwischen einer Bewertung zur privatrechtlichen Nachlassregelung und einem Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt zu unterscheiden. Informationen zu dieser Aufgabenstellung finden Sie unter Wertgutachten bei Erbschaftsteuer.

Immobilienbewertung für gerichtliche Streitigkeiten

Bei einem gerichtlichen Verfahren müssen die verwendeten Grundstücksdaten, Marktdaten, Bewertungsansätze und Rechenschritte nachvollziehbar dargestellt werden. Besondere Bedeutung können zurückliegende Wertermittlungsstichtage, Rechte und Belastungen, abweichende Nutzungsmöglichkeiten oder unterschiedliche Annahmen der Beteiligten haben.

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Immobilienbewertungen für gerichtliche Auseinandersetzungen und war unter anderem als Sachverständiger für das Landgericht Bielefeld tätig. Weitere Informationen finden Sie unter Verkehrswertgutachten für Gerichte.

Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

Zu Beginn werden der Bewertungsanlass, der benötigte Gutachtenumfang und der maßgebliche Wertermittlungsstichtag geklärt. Anschließend werden die objektbezogenen Unterlagen ausgewertet.

Bei einem Ortstermin werden das Grundstück und die baulichen Anlagen aufgenommen. Dabei werden unter anderem Nutzung, Ausstattung, Modernisierungen, baulicher Zustand sowie erkennbare Baumängel und Bauschäden berücksichtigt.

Danach werden die erforderlichen Grundstücks- und Marktdaten recherchiert. Die Auswahl des Wertermittlungsverfahrens richtet sich nach der Grundstücksart, der Nutzung, dem Marktverhalten und den verfügbaren Daten. Das Ergebnis wird nachvollziehbar hergeleitet und anhand geeigneter Marktdaten plausibilisiert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abhängig von der Immobilie und dem Bewertungsanlass können insbesondere Grundbuchauszug, Katasterunterlagen, Bauzeichnungen, Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Angaben zu Modernisierungen und Mietverträge erforderlich sein. Bei Eigentumswohnungen werden regelmäßig auch die Teilungserklärung und weitere Unterlagen der Eigentümergemeinschaft benötigt.

Immobilienbewertung im Kreis Gütersloh beauftragen

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Immobilienbewertungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien im Kreis Gütersloh. Zum Tätigkeitsgebiet gehören außerdem die Kreise Minden-Lübbecke und Steinfurt.

In einem persönlichen Gespräch kann geklärt werden, welche Art der Immobilienbewertung für den konkreten Anlass benötigt wird, welche Unterlagen bereits vorliegen und welcher Gutachtenumfang zweckmäßig ist.

Grundstücksmarktinformationen vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh ist für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Seine Geschäftsstelle befindet sich im Kreishaus Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh.

Der Gutachterausschuss führt die Kaufpreissammlung und wertet die tatsächlich abgeschlossenen Grundstückskaufverträge aus. Auf dieser Grundlage werden unter anderem Bodenrichtwerte, Grundstücksmarktberichte und weitere Informationen zum örtlichen Immobilienmarkt veröffentlicht. Außerdem erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie über Rechte an Grundstücken.

Die Bodenrichtwerte unterscheiden sich innerhalb des Kreisgebietes erheblich. In der Stadt Gütersloh liegen die durchschnittlichen Bodenrichtwerte für gewerblich nutzbare Grundstücke je nach Lage und Nutzbarkeit ungefähr zwischen 75 und 110 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche (Stand 01.01.2026). Für Wohnbaugrundstücke bewegen sich die Bodenrichtwerte in Gütersloh etwa zwischen 290 und 620 Euro je Quadratmeter.

In den übrigen Städten und Gemeinden des Kreises Gütersloh sind die durchschnittlichen Bodenrichtwerte häufig deutlich niedriger. Auch innerhalb einer Gemeinde können Lage, bauliche Ausnutzbarkeit, Grundstückszuschnitt, Erschließungszustand und Art der zulässigen Nutzung zu erheblichen Abweichungen führen.

Ein Bodenrichtwert ist daher kein unmittelbar übertragbarer Kaufpreis für ein bestimmtes Grundstück. Er bezieht sich auf ein fiktives Bodenrichtwertgrundstück mit definierten Eigenschaften. Bei einer Immobilienbewertung müssen Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück sachverständig untersucht und berücksichtigt werden.

Anruf für Immobilienbewertung in Gütersloh

Autor: Dipl.-Ing. Frank Drews 
gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger 
für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG)
Fachlich geprüft/aktualisiert: 22.08.2026


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