• Verkehrswertgutachten für Immobilien

    Verkehrswertgutachten für Immobilien

    • Gewerbeimmobilien
    • Mehrfamilienhäuser
    • Einfamilienhäuser
    • Eigentumswohnungen
    • Wohn- und Geschäftshäuser
    • Sonderimmobilien
    • Baugrundstück
    • Rechte an Grundstücken
    • Erbbaurecht

  • Nachlass - Betreuung - Rechtsstreit

    Nachlass - Betreuung - Rechtsstreit

    Dipl. Ing. Frank Drews
    zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung,
    ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    Sachverständiger für verschiedene Gerichte:
    Amtsgericht Bochum
    Landgericht Bochum
    Landgericht Bielefeld

    Amtsgericht Herne
    Amtsgericht Herne-Wanne
    Amtsgericht Marl
    Amtsgericht Schwelm
    Amtsgericht Wismar
    Landgericht Münster
    Sozialgericht Duisburg
    verschiedene Betreuungsgerichte

  • Immobilien und Steuern

    Immobilien und Steuern

    Dipl. Ing. Frank Drews
    Sachverständiger für Immobilienbewertung,


    unsere Gutachten werden bei z. B. nachfolgenden Finanzämtern vorgelegt:
    Finanzamt Kiel
    Finanzamt Lübeck
    Finanzamt Bochum
    Finanzamt Herne
    Finanzamt Gelsenkirchen
    Finanzamt Oberhausen
    Finanzamt Duisburg
    Finanzamt Dortmund
    Finanzamt Essen
    Finanzamt Soest
    usw.

  • Telefonkontakt

    Telefonkontakt

    Dipl. Ing. Frank Drews gemäß ISO/IEC 17024 zertfizierter Sachverständiger
    für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    NRW Tel. 0234-9731350

    SH Tel. 04524-7359058

  • Unsere Auftraggeber

    Unsere Auftraggeber

    Amtsgericht, Landgericht, Sozialgericht, Familiengericht, Anwälte, Steuerberater, Privatpersonen, Wohnungsgesellschaften, Betreuer, Banken, Amtsgericht Bochum, Landgericht Bochum, Amtsgericht Herne, Amtsgericht Herne-Wanne, Amtsgericht Marl, Amtsgericht Schwelm, Amtsgericht Wismar, Landgericht Münster, Sozialgericht Duisburg, verschiedene Betreuungsgerichte

  • Immobilien in Nordrhein-Westfalen bewerten

    Immobilien in Nordrhein-Westfalen bewerten

    Oberhausen Duisburg Mülheim Essen Dortmund Herne Bochum Witten Hattingen Recklinghausen Castrop-Rauxel Datteln Dorsten Herten Gladbeck Bottrop Wuppertal Iserlohn Arnsberg Brilon Meschede Lippstadt Unna Soest Paderborn Gütersloh Warendorf Ennigerloh Steinfurt Düsseldorf Krefeld Mönchengladbach u.a.

    • Anlässe für Immobilienbewertung

      Anlässe für Immobilienbewertung

      Nachlassregelung Ehescheidung Steuerzahlungen Erbschaftssteuer Kauf einer Immobilie Verkauf einer immobilie Betreuungsachen Beleihung

    • Gutachten für Immobilien

      Gutachten für Immobilien

      Gewerbeimmobilien Mehrfamilienhäuser Einfamilienhäuser Eigentumswohnungen Wohn- und Geschäftshäuser Sonderimmobilien Baugrundstück Rechte an Grundstücken Erbbaurecht

    • Grundstücksbewertung in Schleswig-Holstein

      Grundstücksbewertung in Schleswig-Holstein

      Neustadt Eutin Lübeck Plön Bad Segeberg Neumünster Wismar Kiel Oldenburg Fehmarn Ahrensböck Scharbeutz Timmendorf Haffkrug Selent Lütjenburg Hohwacht Panker und auch in Wismar

      Kurzgutachten für Immobilien bei Kauf oder Verkauf

      Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung kaufen und prüfen, ob der geforderte Kaufpreis marktgerecht ist? Oder benötigen Sie als Eigentümer eine fachlich begründete Orientierung für die Festlegung des Verkaufspreises?

      Modernes Einfamilienhaus als Gegenstand eines Kurzgutachtens

      Das Kurzgutachten von Dipl.-Ing. Frank Drews verbindet eine softwaregestützte Marktpreisanalyse mit örtlicher Marktkenntnis, amtlichen Bodenrichtwertdaten und den Erkenntnissen aus einer Innen- und Außenbesichtigung.

      Die Marktpreisermittlung dient als nachvollziehbare Grundlage für private Entscheidungen beim Kauf oder Verkauf einer Wohnimmobilie.

      Telefonische Beratung zum Kurzgutachten: 0234 9731350


      Was leistet das Kurzgutachten?

      Das Kurzgutachten bietet eine sachverständig eingeordnete Einschätzung des marktgerechten Immobilienpreises. Berücksichtigt werden insbesondere:

      • überregionale und örtliche Marktdaten,
      • die Lage und die Eigenschaften des Grundstücks,
      • der amtliche Bodenrichtwert,
      • Art, Alter, Ausstattung und Zustand des Gebäudes,
      • durchgeführte Modernisierungen,
      • die beim Ortstermin erkennbaren Besonderheiten sowie
      • die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Angaben.

      Abhängig von der Immobilienart wird ein geeignetes Berechnungsverfahren angewendet. In Betracht kommen das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren.


      immobilienarten kurzgutachten Wohnimmobilien, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus

      Für welche Immobilien ist die Marktpreisermittlung geeignet?

      Das Kurzgutachten kann für folgende Wohnimmobilien erstellt werden:

      • Eigentumswohnungen,
      • Einfamilienhäuser,
      • Zweifamilienhäuser,
      • Mehrfamilienhäuser sowie
      • Wohnimmobilien mit einem geringen gewerblichen Nutzungsanteil.

      Bei Drei- und Mehrfamilienhäusern richtet sich der erforderliche Aufwand nach Größe, Nutzung und Zahl der Mietverhältnisse. Das Honorar wird deshalb individuell vereinbart.


      So läuft die Erstellung des Kurzgutachtens ab

      1. Klärung der Bewertungsaufgabe

      Zunächst wird besprochen, welche Immobilie bewertet werden soll und ob ein Kurzgutachten für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.

      2. Prüfung der Unterlagen

      Die bereitgestellten Objektunterlagen werden gesichtet und die erforderlichen Grundstücks-, Gebäude- und Nutzungsdaten erfasst.

      3. Innen- und Außenbesichtigung

      Bei einem gemeinsamen Ortstermin werden die wertrelevanten Eigenschaften der Immobilie aufgenommen. Dazu gehören unter anderem Ausstattung, Modernisierungen, baulicher Zustand und erkennbare objektspezifische Besonderheiten.

      4. Auswertung und Marktpreisermittlung

      Nach dem Ortstermin werden die Unterlagen, Marktdaten und Besichtigungsergebnisse ausgewertet. Die Berechnung erfolgt softwaregestützt und wird durch den zertifizierten Sachverständigen fachlich eingeordnet.

      5. Bereitstellung des Kurzgutachtens

      Das Ergebnis wird in einem Dokument mit einem Umfang von ungefähr 16 Seiten dargestellt und im PDF-Format zur Verfügung gestellt.


      Welche Unterlagen werden benötigt?

      Nach Möglichkeit sollte der Auftraggeber folgende Unterlagen und Informationen bereitstellen:

      • Katasterkarte und Angabe der Grundstücksfläche,
      • Bauzeichnungen und Grundrisse,
      • Gebäudeschnitt, soweit vorhanden,
      • Wohn- und Nutzflächen,
      • aktueller Grundbuchauszug,
      • Angaben zu Modernisierungen sowie
      • bei vermieteten Immobilien Angaben zu den aktuellen Mietverhältnissen.

      Weitere Informationen finden Sie unter Unterlagen für die Immobilienbewertung.


      Vergleich von Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten nach Leistungsumfang, Berechnungsverfahren und Verwendungszweck

      Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?

      Das Kurzgutachten ist für eine überschlägige Marktpreiseinschätzung bei privaten Kauf- oder Verkaufsentscheidungen vorgesehen. Es kann beispielsweise dabei helfen, eine Kaufpreisforderung zu überprüfen oder einen Angebotspreis für den geplanten Verkauf festzulegen.

      Nicht vorgesehen ist das Kurzgutachten für gerichtliche Verfahren, steuerliche Nachweise oder streitige Nachlass- und Scheidungsangelegenheiten. Hier kann ein ausführliches Verkehrswertgutachten mit einem größeren Untersuchungs- und Dokumentationsumfang erforderlich sein.

      Weitere Informationen erhalten Sie unter Verkehrswertgutachten für gerichtliche und rechtliche Zwecke sowie in den Fragen und Antworten zum Verkehrswertgutachten.


      Grenzen der Marktpreiseinschätzung

      Ein Kurzgutachten bildet nicht jeden rechtlichen, baulichen oder wirtschaftlichen Sachverhalt mit der Untersuchungstiefe eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens ab. Die Bewertung stützt sich auf die vorgelegten Unterlagen, die Angaben des Auftraggebers, verfügbare Marktdaten und die bei der Besichtigung erkennbaren Eigenschaften.

      Instandhaltungsrückstände und Modernisierungsbedarf werden im Rahmen der Marktpreiseinschätzung berücksichtigt. Bei erheblichen Schäden, besonderen rechtlichen Belastungen oder ungewöhnlichen Objektmerkmalen kann eine weitergehende Untersuchung erforderlich sein.


      Honorar und Leistungsumfang

      Das Honorar für die Marktpreisermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung beträgt ab 1.495 Euro einschließlich Mehrwertsteuer.

      Abhängig von der Lage der Immobilie können zusätzlich Fahrt- und Nebenkosten anfallen. Preise für Drei- und Mehrfamilienhäuser werden nach Prüfung der konkreten Bewertungsaufgabe mitgeteilt.

      Im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind:

      • die Sichtung der bereitgestellten Unterlagen,
      • die Innen- und Außenbesichtigung,
      • die Marktpreisanalyse sowie
      • die Bereitstellung des Kurzgutachtens als PDF.

      Persönliche Beratung zur passenden Gutachtenform

      Nicht für jeden Bewertungsanlass ist dieselbe Form der Immobilienbewertung geeignet. Dipl.-Ing. Frank Drews klärt mit Ihnen, ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ob ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich ist.

      Informationen zur Qualifikation und Tätigkeit finden Sie im Firmenprofil von Dipl.-Ing. Frank Drews. Eine ergänzende Beratung beim Kauf oder Verkauf bietet die Immobilienberatung.

      NRW: 0234 9731350

      Schleswig-Holstein: 04524 7359058

      Kontakt

      Kontakt Immobilienbewertung

      Dipl. Ing. Frank Drews
      zertifizierter Sachverständiger
      für Immobilienbewertung,

      ZIS Sprengnetter Zert (WG)

      Hauptbüro Bochum:
      Wasserstraße 165
      44799 Bochum
      T 0234 9731350

      Büro Scharbeutz:
      Dorfstraße
      23684 Wulfsdorf
      T 04524 7359058