Kurzgutachten für Immobilien bei Kauf oder Verkauf
Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung kaufen und prüfen, ob der geforderte Kaufpreis marktgerecht ist? Oder benötigen Sie als Eigentümer eine fachlich begründete Orientierung für die Festlegung des Verkaufspreises?

Das Kurzgutachten von Dipl.-Ing. Frank Drews verbindet eine softwaregestützte Marktpreisanalyse mit örtlicher Marktkenntnis, amtlichen Bodenrichtwertdaten und den Erkenntnissen aus einer Innen- und Außenbesichtigung.
Die Marktpreisermittlung dient als nachvollziehbare Grundlage für private Entscheidungen beim Kauf oder Verkauf einer Wohnimmobilie.
Telefonische Beratung zum Kurzgutachten: 0234 9731350
Was leistet das Kurzgutachten?
Das Kurzgutachten bietet eine sachverständig eingeordnete Einschätzung des marktgerechten Immobilienpreises. Berücksichtigt werden insbesondere:
- überregionale und örtliche Marktdaten,
- die Lage und die Eigenschaften des Grundstücks,
- der amtliche Bodenrichtwert,
- Art, Alter, Ausstattung und Zustand des Gebäudes,
- durchgeführte Modernisierungen,
- die beim Ortstermin erkennbaren Besonderheiten sowie
- die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Angaben.
Abhängig von der Immobilienart wird ein geeignetes Berechnungsverfahren angewendet. In Betracht kommen das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren.

Für welche Immobilien ist die Marktpreisermittlung geeignet?
Das Kurzgutachten kann für folgende Wohnimmobilien erstellt werden:
- Eigentumswohnungen,
- Einfamilienhäuser,
- Zweifamilienhäuser,
- Mehrfamilienhäuser sowie
- Wohnimmobilien mit einem geringen gewerblichen Nutzungsanteil.
Bei Drei- und Mehrfamilienhäusern richtet sich der erforderliche Aufwand nach Größe, Nutzung und Zahl der Mietverhältnisse. Das Honorar wird deshalb individuell vereinbart.
So läuft die Erstellung des Kurzgutachtens ab
1. Klärung der Bewertungsaufgabe
Zunächst wird besprochen, welche Immobilie bewertet werden soll und ob ein Kurzgutachten für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.
2. Prüfung der Unterlagen
Die bereitgestellten Objektunterlagen werden gesichtet und die erforderlichen Grundstücks-, Gebäude- und Nutzungsdaten erfasst.
3. Innen- und Außenbesichtigung
Bei einem gemeinsamen Ortstermin werden die wertrelevanten Eigenschaften der Immobilie aufgenommen. Dazu gehören unter anderem Ausstattung, Modernisierungen, baulicher Zustand und erkennbare objektspezifische Besonderheiten.
4. Auswertung und Marktpreisermittlung
Nach dem Ortstermin werden die Unterlagen, Marktdaten und Besichtigungsergebnisse ausgewertet. Die Berechnung erfolgt softwaregestützt und wird durch den zertifizierten Sachverständigen fachlich eingeordnet.
5. Bereitstellung des Kurzgutachtens
Das Ergebnis wird in einem Dokument mit einem Umfang von ungefähr 16 Seiten dargestellt und im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nach Möglichkeit sollte der Auftraggeber folgende Unterlagen und Informationen bereitstellen:
- Katasterkarte und Angabe der Grundstücksfläche,
- Bauzeichnungen und Grundrisse,
- Gebäudeschnitt, soweit vorhanden,
- Wohn- und Nutzflächen,
- aktueller Grundbuchauszug,
- Angaben zu Modernisierungen sowie
- bei vermieteten Immobilien Angaben zu den aktuellen Mietverhältnissen.
Weitere Informationen finden Sie unter Unterlagen für die Immobilienbewertung.

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?
Das Kurzgutachten ist für eine überschlägige Marktpreiseinschätzung bei privaten Kauf- oder Verkaufsentscheidungen vorgesehen. Es kann beispielsweise dabei helfen, eine Kaufpreisforderung zu überprüfen oder einen Angebotspreis für den geplanten Verkauf festzulegen.
Nicht vorgesehen ist das Kurzgutachten für gerichtliche Verfahren, steuerliche Nachweise oder streitige Nachlass- und Scheidungsangelegenheiten. Hier kann ein ausführliches Verkehrswertgutachten mit einem größeren Untersuchungs- und Dokumentationsumfang erforderlich sein.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Verkehrswertgutachten für gerichtliche und rechtliche Zwecke sowie in den Fragen und Antworten zum Verkehrswertgutachten.
Grenzen der Marktpreiseinschätzung
Ein Kurzgutachten bildet nicht jeden rechtlichen, baulichen oder wirtschaftlichen Sachverhalt mit der Untersuchungstiefe eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens ab. Die Bewertung stützt sich auf die vorgelegten Unterlagen, die Angaben des Auftraggebers, verfügbare Marktdaten und die bei der Besichtigung erkennbaren Eigenschaften.
Instandhaltungsrückstände und Modernisierungsbedarf werden im Rahmen der Marktpreiseinschätzung berücksichtigt. Bei erheblichen Schäden, besonderen rechtlichen Belastungen oder ungewöhnlichen Objektmerkmalen kann eine weitergehende Untersuchung erforderlich sein.
Honorar und Leistungsumfang
Das Honorar für die Marktpreisermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung beträgt ab 1.495 Euro einschließlich Mehrwertsteuer.
Abhängig von der Lage der Immobilie können zusätzlich Fahrt- und Nebenkosten anfallen. Preise für Drei- und Mehrfamilienhäuser werden nach Prüfung der konkreten Bewertungsaufgabe mitgeteilt.
Im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind:
- die Sichtung der bereitgestellten Unterlagen,
- die Innen- und Außenbesichtigung,
- die Marktpreisanalyse sowie
- die Bereitstellung des Kurzgutachtens als PDF.
Persönliche Beratung zur passenden Gutachtenform
Nicht für jeden Bewertungsanlass ist dieselbe Form der Immobilienbewertung geeignet. Dipl.-Ing. Frank Drews klärt mit Ihnen, ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ob ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich ist.
Informationen zur Qualifikation und Tätigkeit finden Sie im Firmenprofil von Dipl.-Ing. Frank Drews. Eine ergänzende Beratung beim Kauf oder Verkauf bietet die Immobilienberatung.
NRW: 0234 9731350
Schleswig-Holstein: 04524 7359058

