Verkehrswertgutachten in Gütersloh

Gerichtsverwendbare Gutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen

Dipl.-Ing. Frank Drews ist gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und erstellt Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien im Kreis Gütersloh. Auftraggeber sind private Eigentümer, Erbengemeinschaften und weitere Beteiligte sowie Gerichte, unter anderem das Landgericht Bielefeld.

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten dokumentiert die tatsächlichen und rechtlichen Eigenschaften des Grundstücks, die verwendeten Marktdaten, die Bewertungsansätze und die Ableitung des Ergebnisses. Es kann insbesondere bei gerichtlichen Streitigkeiten, Nachlassangelegenheiten, Erbschaftsteuerfällen und anderen vermögensrechtlichen Entscheidungen benötigt werden.

Einen allgemeinen Überblick über bewertete Immobilienarten, die regionale Tätigkeit und den Grundstücksmarkt bietet die Seite Immobilienbewertung im Kreis Gütersloh.

  • Nachlass - Betreuung - Rechtsstreit

    Nachlass - Betreuung - Rechtsstreit

    Dipl. Ing. Frank Drews
    zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung,
    ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    Sachverständiger für verschiedene Gerichte:
    Amtsgericht Bochum
    Landgericht Bochum
    Landgericht Bielefeld
    Amtsgericht Herne
    Amtsgericht Herne-Wanne
    Amtsgericht Marl
    Amtsgericht Schwelm
    Amtsgericht Wismar
    Landgericht Münster
    Sozialgericht Duisburg
    verschiedene Betreuungsgerichte

  • Verkehrswertgutachten für Immobilien

    Verkehrswertgutachten für Immobilien

    • Gewerbeimmobilien
    • Mehrfamilienhäuser
    • Einfamilienhäuser
    • Eigentumswohnungen
    • Wohn- und Geschäftshäuser
    • Sonderimmobilien
    • Baugrundstück
    • Rechte an Grundstücken
    • Erbbaurecht

  • Immobilien und Steuern

    Immobilien und Steuern

    Verkehrswertgutachten von Frank Drews

    unsere Gutachten werden bei z. B. nachfolgenden Finanzämtern vorgelegt:
    Finanzamt Kiel
    Finanzamt Lübeck
    Finanzamt Bochum
    Finanzamt Herne
    Finanzamt Gelsenkirchen
    Finanzamt Oberhausen
    Finanzamt Duisburg
    Finanzamt Dortmund
    Finanzamt Essen
    Finanzamt Soest
    usw.


Verkehrswertgutachten für eine Gewerbeimmobilie in Gütersloh

Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

Ob ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich ist, richtet sich nach dem Bewertungsanlass und der vorgesehenen Verwendung. Wenn unterschiedliche Interessen bestehen oder das Ergebnis gegenüber Gerichten, Miterben, Finanzbehörden oder anderen Beteiligten nachvollziehbar begründet werden muss, reicht eine überschlägige Preiseinschätzung häufig nicht aus.

Typische Anlässe für ein Verkehrswertgutachten in Gütersloh sind:

  • gerichtliche Streitigkeiten über den Wert einer Immobilie,
  • Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft,
  • Bewertungen für Nachlassregelungen,
  • Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes bei der Erbschaftsteuer,
  • Verkauf eines Grundstücks durch einen gerichtlich bestellten Betreuer,
  • private Vermögensauseinandersetzungen und geplante Verkäufe.

Immobiliengutachten Erbschaftssteuer

Verkehrswertgutachten
Finanzamt Erbschaft Schenkungssteuer

Immobiliengutachten Gewerbeobjekte

Verkehrswertgutachten Gewerbegrundstücke Hallen + Büros

Verkehrswertgutachten für Immobilien

Marktwertgutachten für Immobilien jeder Art zu unterschiedlichen Anlässen

Verkehrswertgutachten Betreuungsgericht

Marktwertgutachten für gerichtlich bestellte Betreuer für den Grundstücksverkauf

Immobiliengutachten für Erbschaft

Verkehrswertgutachten für die Nachlassregelung z. B. in Erbengemeinschaften

Wertgutachten Sonderimmobilien

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien, Kirchen, Krankenhäuser, etc.

Immobiliengutachten in Kurzform

Marktpreisermittlung Kurzform Wohnimmobilien Grundstücksverkauf

Immobiliengutachten für verschiedene Gerichte

Verkehrswertgutachten für unterschiedliche gerichtliche Auseinanderstzungen

Verkehrswertgutachten oder Marktpreiseinschätzung?

Nicht für jede Entscheidung wird derselbe Gutachtenumfang benötigt. Eine Marktpreiseinschätzung kann für erste private Überlegungen oder die Vorbereitung eines Verkaufs zweckmäßig sein. Sie enthält jedoch regelmäßig nicht die vollständige Dokumentation, die bei einer rechtlichen Auseinandersetzung verlangt werden kann.

Ein Verkehrswertgutachten wird dagegen auf Grundlage des § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung erstellt. Die Grundstücksmerkmale, verwendeten Daten, Bewertungsverfahren und wesentlichen Annahmen werden so dargestellt, dass die Wertermittlung fachlich geprüft und nachvollzogen werden kann.

Verkehrswertgutachten bei gerichtlichen Streitigkeiten

In gerichtlichen Verfahren können bereits die Aufgabenstellung und der maßgebliche Wertermittlungsstichtag streitig sein. Auch Rechte und Belastungen, Mietverhältnisse, baurechtliche Nutzungsmöglichkeiten, Baumängel oder unterschiedliche Annahmen zur Restnutzungsdauer können das Ergebnis beeinflussen.

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt nachvollziehbar und prüffähig aufgebaute Verkehrswertgutachten für gerichtliche Auseinandersetzungen und war unter anderem als Sachverständiger für das Landgericht Bielefeld tätig. Weitere Informationen enthält die Seite Verkehrswertgutachten für Gerichte.

Gutachten bei Nachlass und Erbengemeinschaft

Gehört ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Gewerbeimmobilie zu einem Nachlass, benötigen die Beteiligten häufig eine objektive Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung. Ein Verkehrswertgutachten kann erforderlich sein, wenn ein Miterbe das Grundstück übernehmen soll, unterschiedliche Wertvorstellungen bestehen oder der Verkauf vorbereitet wird.

Der Sachverständige ermittelt den Verkehrswert der Immobilie. Die rechtliche Verteilung des Nachlasses bleibt Aufgabe der Beteiligten, ihrer Rechtsanwälte beziehungsweise des zuständigen Gerichts. Weitere Informationen finden Sie unter Wertgutachten bei Erbschaft und im Nachlassverfahren.

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

Bei einer Immobilienerbschaft setzt das Finanzamt einen Grundbesitzwert an. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein geeignetes Gutachten nachgewiesen werden. Diese steuerliche Aufgabenstellung ist von einer privatrechtlichen Nachlassbewertung zu unterscheiden.

Das Gutachten muss auf den maßgeblichen Bewertungsstichtag bezogen sein und die wertrelevanten Grundstücksmerkmale nachvollziehbar berücksichtigen. Näheres erläutert die Seite Wertgutachten bei Erbschaftsteuer.

Welche Immobilien werden im Kreis Gütersloh bewertet?

Die regionale Bewertungserfahrung umfasst Wohnimmobilien, Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien in den Kreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke und Steinfurt. Abhängig von der Immobilienart sind unterschiedliche Grundstücksmerkmale und Marktinformationen maßgeblich.

  • Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • Eigentumswohnungen,
  • Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser,
  • Büro-, Handels-, Hallen- und Produktionsimmobilien,
  • bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechte an Grundstücken.

Bewertung einer Handelsimmobilie im Kreis Gütersloh

Ablauf eines Verkehrswertgutachtens

Zu Beginn werden Bewertungsanlass, Aufgabenstellung, Gutachtenumfang und Wertermittlungsstichtag geklärt. Anschließend werden die erforderlichen Unterlagen ausgewertet und die tatsächlichen und rechtlichen Grundstücksmerkmale recherchiert.

Bei einem Ortstermin werden das Grundstück und die baulichen Anlagen aufgenommen. Untersucht werden unter anderem Nutzung, Bauart, Ausstattung, Modernisierungen, baulicher Zustand sowie erkennbare Baumängel und Bauschäden. Danach werden die für das Objekt erforderlichen Grundstücks- und Marktdaten beschafft und ausgewertet.

Im schriftlichen Gutachten werden die Bewertungsgrundlagen, die Verfahrenswahl, die Berechnungen und die Ableitung des Verkehrswertes dargestellt. Der Umfang richtet sich nach der konkreten Bewertungsaufgabe.

Wertermittlungsstichtag und zurückliegende Bewertungen

Der Verkehrswert wird immer für einen bestimmten Wertermittlungsstichtag ermittelt. In gerichtlichen und erbrechtlichen Verfahren kann dieser Stichtag mehrere Jahre zurückliegen. Dann sind die Grundstücksmerkmale, der Gebäudezustand, die rechtlichen Verhältnisse und die Marktlage zum damaligen Zeitpunkt zu untersuchen.

Spätere Entwicklungen dürfen nicht ungeprüft auf den zurückliegenden Stichtag übertragen werden. Sie können nur berücksichtigt werden, soweit sie am damaligen Stichtag bereits erkennbar oder in den maßgeblichen Verhältnissen angelegt waren.

Bewertungsverfahren und Plausibilisierung

Die Auswahl des Wertermittlungsverfahrens richtet sich nach Grundstücksart, Nutzung, Marktverhalten und verfügbaren Daten. Je nach Objekt können Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren maßgeblich sein.

Bei vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien stehen regelmäßig die nachhaltig erzielbaren Erträge im Vordergrund. Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern kann das Sachwertverfahren eine wesentliche Rolle spielen. Eigentumswohnungen werden häufig anhand geeigneter Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren beurteilt. Das Ergebnis wird mit den verfügbaren Daten des örtlichen Grundstücksmarktes plausibilisiert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abhängig von der Immobilie und der Aufgabenstellung können insbesondere Grundbuchauszug, Katasterunterlagen, Bauzeichnungen, Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Angaben zu Modernisierungen, Mietverträge sowie Nachweise über Rechte und Belastungen erforderlich sein. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung und Unterlagen der Eigentümergemeinschaft hinzu.

Praxisfall: Gewerbegrundstück im Kreis Gütersloh

Ein gerichtlicher Bewertungsauftrag betraf ein rund 40.000 m² großes Gewerbegrundstück im Kreis Gütersloh. Das mit älteren Hallen bebaute Grundstück befand sich in einem Mischgebiet und war wegen der angrenzenden Wohnnutzungen nur eingeschränkt gewerblich nutzbar.

Die Restnutzungsdauer der Hallen war ein Streitpunkt des Verfahrens. Mit einer Sensitivitäts- und Risikoanalyse wurde untersucht, welchen Einfluss unterschiedliche Annahmen auf den Ertragswert hatten. Der vollständige Bericht ist unter Verkehrswertgutachten für ein Gewerbegrundstück im Kreis Gütersloh veröffentlicht.

Verkehrswertgutachten in Gütersloh beauftragen

In einem persönlichen Gespräch kann zunächst geklärt werden, welcher Gutachtenumfang für den konkreten Bewertungsanlass erforderlich ist, welcher Stichtag maßgeblich ist und welche Unterlagen bereits vorliegen.

Anruf für Verkehrswertgutachten in Gütersloh

Autor: Dipl.-Ing. Frank Drews 
gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger  
für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG)
Fachlich geprüft/aktualisiert: 22.08.2026


Praxisberichte zu Verkehrswertgutachten in Gütersloh und Umgebung


Weitere Orte für Verkehrswertgutachten

Unsere Referenzen Immobiliengutachten

Wir bewerten für Sie Gewerbeimmobilien, Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser (WuG) oder auch Eigentumswohnungen. Hier finden Sie einige Beispiele:

Baugrund in Duisburg

Unbebautes Grundstück in Duisburg am Innenhafen

Bürohaus in Burscheid

Büroimmobilie in Burscheid mit 1000 m² Nutzfläche

Bürohäuser in Bochum

Bürohäuser in Bochum mit 3000 m² Nutzfläche

Ferienwohnung in Travemünde

Ferienwohnung als Eigentumswohnung in Lübeck Travemünde 40 m²

Eisenbahn-Werkstatt in Hamm

Eisenbahnwerkstatt in Hamm 15.000 m² Grundstücksfläche, 5000 m² Hallenfläche

Gewerbegrundstück Haltern

Zwangsversteigerung Gewerbegrundstück in Haltern, Wohnen, Garagen, Hallenfläche 

Kaufhaus in Herne

Ehemaliges Kaufhaus in Herne

Klinikgebäude in Oberhausen

Klinik in Oberhausen, mehrere Gebäude

Wohn- und Geschäftshaus in Bonn

Wohn- und Geschäftshaus in der Innenstadt von Bonn

Wohn- und Geschäftshaus in Gelsenkirchen

Wohn- und Geschäftshaus an der Fussgängerzone in Gelsenkirchen, Haupteinkaufsstraße 

Reihenmittelhaus in Münster

Einfamilienhaus in Münster Innenstadt

Gewerbegrundstück in Isselburg

Gewerbegrundstück in Isselbrug, Büro- und Hallenkomplex

Eigentumswohnung in Lüdenscheid

Eigentumswohnung in Lüdenscheid, Nachlasssache

Mehrfamilienhaus in Herne

Mehrfamilienhaus in Herne für eine Versteigerung

Denkmal in Duisburg

Denkmalgeschützte Immobilie in Duisburg

Kontakt

Kontakt Immobilienbewertung

Dipl. Ing. Frank Drews
zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung,

ZIS Sprengnetter Zert (WG)

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058