Immobilienbewertung · Frank Drews

Wertgutachten bei Erbschaft – Immobilienbewertung für die Nachlassregelung

Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt und benötigen eine neutrale Immobilienbewertung? Ich ermittle den Verkehrswert für die Nachlassregelung – etwa wenn ein Miterbe die Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen möchte.

Kostenlose Erstberatung mit Frank DrewsJetzt anrufen: 0234 9731350Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Über 600 Verkehrswertgutachten bei Erbschaft
    In mehr als 20 Jahren für Immobilien in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erstellt.
  • Sachverständiger für Gerichte und gemäß ISO/IEC 17024 zertifiziert
  • Individuelles Festpreisangebot für den vereinbarten Gutachtenumfang

Besprechen Sie Ihre Erbschaft mit mir.
In der kostenlosen Erstberatung klären wir, welches Gutachten Sie für Ihre Immobilie benötigen.

Erstberatung: 0234 9731350Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Individueller FestpreisAuf Grundlage Ihrer Angaben zum Objekt
Meist 2–4 WochenBearbeitungszeit nach dem Ortstermin
Meist 60–80 SeitenAls PDF, in Papierform oder beides

Ein geerbtes Haus bewerten: Grundlage für die Erbengemeinschaft

Bei einer Immobilien-Erbschaft ergeben sich häufig verschiedene Aufgaben für die Erben. Möchte eine Partei das Grundstück übernehmen, benötigen die Beteiligten einen nachvollziehbaren Immobilienwert als Grundlage für die Auszahlung der Miterben.

Ein Wertgutachten beschreibt die Immobilie und begründet die Wertermittlung. Es berücksichtigt Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Vermietung sowie wertrelevante Rechte und Belastungen. So können die Beteiligten die Berechnungen und den ermittelten Verkehrswert prüfen.

Auch bei einer Erbauseinandersetzung oder einem geplanten Verkauf kann die Bewertung als Grundlage für die weiteren Entscheidungen dienen.

Häuserzeile – vorhandenes Beispielfoto zur Immobilienbewertung bei Erbschaft
Bei einer Erbschaft werden Grundstück und Gebäude mit ihren jeweiligen Besonderheiten bewertet. Beispielfoto.

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft: Was wird untersucht?

Frank Drews bewertet Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien, unbebaute Grundstücke und Erbbaurechte.

  • Grundstück und Gebäude: Lage, Flächen, Ausstattung, Instandhaltung und Modernisierung; Prüfung der vorhandenen Berechnungen.
  • Grundstückssituation: Recherche zu den wertrelevanten rechtlichen Verhältnissen, beispielsweise Baulasten, Nießbrauch oder Wohnungsrechten.
  • Marktdaten: geeignete örtliche Vergleichsdaten, Bodenrichtwerte und weitere Daten für die Wertermittlung.
  • Wertableitung: begründete Berechnungsansätze, nachvollziehbare Verfahren und Plausibilitätskontrollen.
  • Dokumentation: Beschreibung, Fotodokumentation, Karten und Gebäudepläne, soweit vorhanden.

Die ausführliche Beschreibung unserer Leistung finden Sie unter Umfang des Verkehrswertgutachtens.

Was kostet ein Wertgutachten für ein geerbtes Haus?

Für jede Beauftragung kalkulieren wir einen Festpreis für die angefragte Leistung. Grundlage sind Ihre Angaben zur Immobilie und zum Bewertungsanlass.

Das pauschale Honorar beginnt bei 1.950 € zuzüglich Nebenkosten, Auslagen und Mehrwertsteuer. Unser Angebot weist diese vier Positionen und den Gesamtpreis aus.

Für die erste Einschätzung genügen die Lage und Art der Immobilie sowie der Anlass der Bewertung. Die Erstberatung ist kostenlos.

Gutachten und Festpreis besprechen

So entsteht Ihr Wertgutachten für die Nachlassregelung

Vor der Beauftragung besprechen wir die Immobilie, den Verwendungszweck und den Bewertungsstichtag. Danach folgen vier Arbeitsschritte:

  1. 01RechercheGrundstückssituation und vorhandene Unterlagen prüfen
  2. 02OrtsterminAusstattung, Instandhaltung und Modernisierung erfassen
  3. 03EntwurfBerechnungen und Begründung der Wertermittlung ausarbeiten
  4. 04FertigstellungGutachten als PDF, in Papierform oder in beiden Formen bereitstellen

Die Bearbeitungszeit nach dem Ortstermin beträgt meist zwei bis vier Wochen. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab.

Stichtag und Unterlagen bei einer Erbschaft

Kann eine geerbte Immobilie rückwirkend bewertet werden?

Bei Nachlasssachen sind zurückliegende Bewertungsstichtage häufig. Wir ermitteln den Verkehrswert für den vereinbarten Stichtag und berücksichtigen die damalige Grundstückssituation und die damaligen Marktverhältnisse. Welcher Stichtag benötigt wird, klären wir vor der Beauftragung anhand des Bewertungsanlasses.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind Grundbuchauszug, Katasterkarte, Grundrisse, Baubeschreibung und Flächenberechnungen. Bei vermieteten Immobilien kommen Mietverträge und Angaben zu den Mieteinnahmen hinzu, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung. Auch Unterlagen zu Rechten und Belastungen sind von Bedeutung.

Für die kostenlose Erstberatung müssen Sie die Unterlagen noch nicht vollständig zusammenstellen. Wir besprechen, was bereits vorliegt und was beschafft werden muss.

Was gehört zur Recherche der Grundstückssituation?

Je nach Objekt prüfen wir Grundbuch, Bauordnung, Baulasten, Erschließungssituation, Bauplanungsrecht, Wohnungsbindung, Bodenordnung, Denkmalschutz und umweltrechtliche Belange. Bei Belastungen im Grundbuch können die zugehörigen Bewilligungen erforderlich sein.

Geht es um die Erbschaftsteuer oder um die Aufteilung des Nachlasses?

Bei der Nachlassregelung steht häufig die Bewertung für die beteiligten Erben im Vordergrund. Soll das Gutachten beim Finanzamt vorgelegt werden, besprechen wir diesen Verwendungszweck gesondert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Wertgutachten für die Erbschaftsteuer.

Praxisbeispiele: Immobilienbewertung bei Erbschaft

Zweifamilienhaus in Bochum: Nachlassregelung

Bei der Bewertung waren unfertige Umbauarbeiten und die Lärmbelastung durch eine Autobahn zu berücksichtigen. Vorhandene Wohnfläche und mögliches Ausbaupotenzial wurden getrennt betrachtet.

Praxisbericht zur Nachlassregelung in Bochum

Mehrfamilienhaus in Wuppertal: Erbauseinandersetzung

Ein Haus mit vier Wohnungen wurde für eine Erbauseinandersetzung bewertet. Schäden am Dach und Feuchtigkeit im Keller führten zu Instandhaltungsbedarf, der in die Wertermittlung einging.

Praxisbericht zur Erbauseinandersetzung in Wuppertal

Weitere Praxisberichte zu Nachlasssachen

Weitere bewertete Immobilien aus Nachlasssachen

Weitere Objekte aus unserem Bewertungsportfolio

Doppelhaushälfte in Leverkusen 2018
Wohnfläche 130 m²
Grundstücksfläche 600 m²

Garage, mittlere Ausstattung, wenig modernisiert, Instandhaltungsbedarf

Freistehendes Wohnhaus in Siegen 2018
Wohnfläche 200 m²
Grundstücksfläche 800 m²

2 Garagen, mittlere Ausstattung, wenig modernisiert, hoher Instandhaltungsbedarf

Reihenendhaus in Willich 2018
Wohnfläche  125 m²
Grundstücksfläche 550 m²

Garage, einfache bis mittlere Ausstattung, wenig modernisiert, Instandhaltungsbedarf, belastet mit Nießbrauch

Wohn- und Geschäftshaus im Gelsenkirchen 2018, Wertanteil am Objekt
3 Ladenlokale, 6 Wohneinheiten, rd. 1.500 m² Wohn- und Nutzflächen

deutliche Wertreduzierung wegen einer Belastung mit einer Nacherbenregelung

Immobilienerbschaft, Zweifamilienhaus, 2 Garagen in Herne 2018
Wohnfläche ca. 200 m²,
Grundstücksfläche rd. 800 m²

guter Instandhaltungszustand, wenig modernisiert

Immobilienerbschaft, Mehrfamilienhaus 15 Wohneinheiten, 18 Garagen in Herne 2017
Wohnfläche ca. 750 m²
Grundstücksfläche ca. 1000 m²

gute Instandhaltung, belastet Grunddienstbarkeit, teilweise modernisiert

In welchen Regionen bewerten wir Immobilien?

Verkehrswertermittlung, auch zu steuerrechtlichen Anlässen bieten wir unter anderem an in:

Aachen, Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Ratingen, Hösel, Heiligenhaus, Köln, Krefeld, Bonn, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Gladbeck, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Herne, Witten, Herdecke, Wetter, Gelsenkirchen, Schwerte, Haltern, Datteln, Dorsten, Münster, Lübeck, Kiel, Neustadt in Holstein, Scharbeutz, Fehmarn, Eutin, Plön

Kostenlose Erstberatung zu Ihrer geerbten Immobilie

Sie möchten eine Immobilie übernehmen, Miterben auszahlen oder den Wert für die Nachlassregelung feststellen lassen? Nennen Sie mir die Lage und Art der Immobilie und wofür Sie das Gutachten benötigen.

Wir besprechen den passenden Leistungsumfang und die Angaben für ein Festpreisangebot.

Frank Drews: 0234 9731350Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Autor: Dipl.-Ing. Frank Drews 
gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger  
für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG) 
Fachlich geprüft/aktualisiert: 19.10.2026

Kontakt

Kontakt Immobilienbewertung

Dipl. Ing. Frank Drews
zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung,

ZIS Sprengnetter Zert (WG)

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058