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Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews informiert über Wertermittlung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer
Aktuelle Infomationen zum Thema Erbschaft, Nachlassregelung von Immobilien, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Immobilienerbe
- Sie wollen eine neutrale Immobilienbewertung zur Nachlassregelung für Ihre Immobilie ?
- Sie haben eine Wertermittlung des Finanzamtes wegen der Erbschaftssteuer oder der Schenkungssteuer vorliegen und denken, die Bewertung der Immobilie fällt zu hoch aus ?
Sehen Sie auch hier nach
Angebot gerichtsfestes Wertgutachten für Ihre Immobilie
Immobilienberatung für die Umgebung von Bochum, Essen, Dortmund und Herne
Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews informiert zum Thema Immobilienberatung.
Wenn Sie
- Eine Wohnung kaufen oder eine Eigentumswohnung verkaufen wollen
- Ein Haus kaufen wollen
- Eine Immobilie kaufen wollen
Oder wenn
- Investitionen in Ihre Immobilie anstehen
- Eine Renditeanalyse für Investitionen benötigt wird
- Sie eine neutrale Beratung für den Kauf einer Immobilie benötigen
- Sie Ihre Immobilie ohne Makler verkaufen wollen
- Sie eine Sachverständige Einschätzung zu Investitionen für eine Immobilie, Haus oder Wohnung benötigen
Bieten wir Ihnen gerne unsere Immobilienberatung an, wenn Sie z.B. eine Immobilie kaufen wollen.
Wertermittlung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Form eines Wertgutachtens
Sie
- wollen den Wert Ihres Hauses wissen
- wollen ein Grundstück bewerten lassen
- wollen eine Wohnung bewerten lassen
- wollen eine Immobilie bewerten lassen
- benötigen ein Wertgutachten für den Kauf einer Wohnung / eines Hauses
- brauchen ein Wertgutachten für Ihr Gewerbegrundstück oder Ihr Geschäftsgrundstück
- benötigen eine Schätzung Ihrer Immobilie
Bewertung der Immobilienerbschaft durch das Finanzamt
Bei einer Immobilienerbschaft wird regelmäßig zunächst eine Immobilienbewertung durch das Finanzamt vorgenommen. Dabei wird die Bewertung der Immobilie überwiegend ohne Besichtigung des Grundstücks und der baulichen Anlagen durchgeführt. Nicht selten fällt diese Bewertung sehr hoch aus. Nach dem festgestellten Wert nimmt das Finanzamt die Bemessung der zu zahlenden Erbschaftssteuer vor.
Wie kann der Betroffene gegen eine zu hohe Immobilienbewertung durch das Finanzamt vorgehen ?
Rufen Sie uns an. Telefon 0234 9731350. Wir beraten Sie gern.
Weiterlesen Bewertung der Immobilienerbschaft durch das Finanzamt
Bewertung und Beratung für Immobilien
Wir bewerten Ihr Haus und bieten Beratung für Immobilien
Immobilienbewertung für den Kauf oder Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung, eines Grundstücks oder einer Immobilie. Wenn Sie wissen wollen, was Ihr Haus oder Ihre Immobilie wert ist, dann rufen Sie uns an:
T 0234 9731350
Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für Wohn- und Gewerbeimmobilien, bewertet Ihr Haus.
- Was ist mein Haus wert ? Diese häufig gestellte Frage unserer Kunden beantworten wir gerne. Dipl. Ing. Frank Drews kennt die Antwort.
- Wir besichtigen mit Ihnen zusammen Ihre Wunschimmobilie und nennen Ihnen in der anschließenden Nachbesprechung des Besichtigungstermins die entscheidenden Argumente für Ihre Kaufpreisverhandlung. Das Potential für Ihre Ersparnis ist beträchtlich.
- Verkehrswertgutachten
- für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück
- bei Hauskauf, bei Hausverkauf
- Verkehrswert für das Finanzamt im Erbfall oder bei Schenkung
- Verkehrswert für betriebliche Bilanzen z.B gemäß IFRS
- Beratung für Investoren und Grundstückseigentümer
durch zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung
- Immobilienbewertung, Immobiliengutachten
- Beleihungswertermittlung
- Bestandsaufnahmen, Objektbeschreibungen
- Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten
- mündliche Beratung bei Besichtigungsterminen
- mündliche Beratung
- Begleitung bei Besichtigungsterminen
- Analyse notwendiger Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- anschließende Nachbesprechung des Besichtigungstermins, Erörterung von
Argumenten für Preisverhandlungen
- Erstellung von Kurzgutachten
- Durchführung eines Ortstermins
- Erhebung der wertrelevanten Tatsachen zum Bewertungsobjekt
- Berechnung von zwei Bewertungsverfahren, z. B. Ertragswert-, Sachwert-, Vergleichswertverfahren
- qualifizierte Erfassung von Baumängeln und Bauschäden für die Bewertung
Ihrer Immobilie:
Feuchtigkeitsschäden, Bauwerksabdichtungen gemäß DIN 18195, Abdichtungsarbeiten gemäß Flachdachrichtlinie, Wärmedämmung, Wärmebrücken, Schimmelschäden, Risse an Bauwerken
- Immobilienbewertung, Verkehrswert, Wertgutachten, Wert Grundstück, Wert Haus, für Dortmund, Bochum, Essen, Herne, Witten, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Mühlheim, Duisburg, Gladbeck, NRW, Castrop-Rauxel, Düsseldorf, Bottrop, Ruhrgebiet, Eutin, Plön, Malente, Neustadt in Holstein, Hohwacht, Blekendorf, Oldenburg, Lübeck, Travemünde
Verkehrswertgutachten für Immobilien und Grundstücke
Wir erstellen für Sie Wertgutachten für Grundstücke und Immobilien zu unterschiedlichen Anlässen, für unterschiedliche Bewertungsobjekte und verschiedene Belange:
Verkehrswertgutachten für Gericht
- Versteigerungen
- Ehescheidungen
- rechtliche Streitigkeiten
- Sozialgericht
- Amtsgericht
- Landgericht
Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Lagerhallen
- Produktionshallen
- Kaufhäuser
- Kirchen
- Handelsimmobilien
Verkehrswertgutachten für Sonderimmobilien
- Krankenhäuser
- Kirchengebäude
- Kindergärten
- Schulen
- Hotels
- Betreiber Immobilien
Verkehrswertgutachten für die Nachlassregelung
- Wohnimmobilien
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer
- Wohnimmobilien
- Gewerbeimmobilien
Verkehrswertgutachten für Betreuungsgericht
- Einfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt
- Erbschaftssteuer
- betriebliche Entnahmen
- Abschreibungen