Immobilienbewertung · Frank Drews

Verkehrswertgutachten

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für private Auftraggeber und Gerichte sowie zur Vorlage bei Finanzämtern. Bewertet werden Wohn- und Gewerbeimmobilien, Grundstücke und Rechte an Grundstücken.

  • Sachverständiger für Gerichte – Aufträge von Amtsgerichten, Landgerichten und Sozialgerichten
  • Gutachten zur Vorlage bei Finanzämtern – etwa bei Erbschaft, Schenkung und betrieblichen Entnahmen
  • Gemäß ISO/IEC 17024 zertifiziert – ZIS Sprengnetter Zert (WG)
  • Individuell kalkulierter Festpreis für die vereinbarte Leistung
  • Persönliche Beratung durch Frank Drews
0234 9731350 anrufen

Besprechen Sie Ihren Bewertungsanlass mit mir.

info@immobilienbewertung-drews.de

Marte Drews (links) und Dipl.-Ing. Frank Drews
Marte und Frank Drews

Dipl.-Ing. Frank Drews

Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

ZIS Sprengnetter Zert (WG)

Ingenieurbüro seit über 30 Jahren
Sachverständiger für Gerichte
Hauptbüro NRW in Bochum

Meist 60–80 SeitenUmfang des Verkehrswertgutachtens
Meist 2–4 WochenBearbeitungszeit nach dem Ortstermin
Papier oder PDFAuf Wunsch auch in beiden Formen

Erfahrung mit Gerichten und Finanzämtern

Für diese Gerichte war Frank Drews tätig

Als Sachverständiger und Immobiliengutachter war Frank Drews bisher unter anderem für folgende Gerichte tätig:

  • Amtsgericht Bochum
  • Landgericht Bochum
  • Landgericht Bielefeld
  • Amtsgericht Herne
  • Amtsgericht Herne-Wanne
  • Amtsgericht Marl
  • Amtsgericht Schwelm
  • Amtsgericht Wismar
  • Landgericht Münster
  • Sozialgericht Duisburg
  • verschiedene Betreuungsgerichte
Bei diesen Finanzämtern wurden Gutachten vorgelegt

Unsere Wertgutachten wurden beispielsweise bei folgenden Finanzämtern vorgelegt:

  • Finanzamt Kiel
  • Finanzamt Lübeck
  • Finanzamt Bochum
  • Finanzamt Herne
  • Finanzamt Gelsenkirchen
  • Finanzamt Oberhausen
  • Finanzamt Duisburg
  • Finanzamt Dortmund
  • Finanzamt Essen
  • Finanzamt Soest
  • weitere Finanzämter

Welche Inhalte hat ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten besteht aus nachfolgenden Inhalten:

  1. Lage- und Grundstücksbeschreibung, einschließlich der Gebäude und der wertrelevanten rechtlichen Verhältnisse
  2. Verfahrenswahl mit Begründung des oder der geeigneten Bewertungsverfahren
  3. Berechnung der Verfahrenswerte im Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren, soweit diese für das Objekt geeignet und die erforderlichen Daten verfügbar sind
  4. Ableitung des Verkehrswerts aus den Verfahrenswerten
  5. Anlagen, zum Beispiel ein Katasterplan, Grundrisszeichnungen, Fotoübersichtsplan, Fotodokumentation und zur Grundstückssituation recherchierte Unterlagen

Der Umfang eines Verkehrswertgutachtens beträgt meist 60 bis 80 Seiten. Sie erhalten das Gutachten in Papierform, als PDF-Datei oder in beiden Formen.

Gartenansicht eines Einfamilienhauses mit Terrasse
Einfamilienhaus – Gebäudezustand, Grundstück und Lage fließen in die Bewertung ein.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Für jede Beauftragung kalkulieren wir einen Festpreis für die von Ihnen angefragte Leistung. Grundlage sind Ihre Angaben zum Bewertungsobjekt.

Das Angebot besteht aus vier Positionen: Honorar, Nebenkosten, Auslagen und Mehrwertsteuer. Das pauschale Honorar beginnt bei 1.950 € zuzüglich Nebenkosten, Auslagen und Mehrwertsteuer. Den Gesamtpreis für Ihre Beauftragung nennen wir im individuellen Angebot.

Bearbeitungsablauf und Bearbeitungszeit

  1. 01RechercheGrundstückssituation und Unterlagen
  2. 02OrtsterminAusstattung, Instandhaltung und Modernisierung
  3. 03EntwurfBerechnungen und Ausarbeitung des Gutachtens
  4. 04FertigstellungGutachten in Papierform, als PDF oder beides

Beim Ortstermin erfassen wir die Ausstattungsmerkmale, den Instandhaltungszustand und die durchgeführten Modernisierungen.

Die Bearbeitungszeit nach dem Ortstermin beträgt meist zwei bis vier Wochen.

Was bedeutet Verkehrswert?

Der Begriff Verkehrswert oder Marktwert wird in § 194 des Baugesetzbuches definiert. Hiernach wird der Verkehrswert, oder auch Marktwert, durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Hierzu sind die tatsächliche Beschaffenheit des Grundstücks oder der Immobilie, die Grundstücksmarktsituation sowie die rechtliche Situation stichtagsbezogen zu berücksichtigen. Persönliche Umstände, beispielsweise ein Preisnachlass wegen verwandtschaftlicher Verhältnisse, bleiben bei der Verkehrswertermittlung außer Betracht. Besondere Eigenschaften des Grundstücks, etwa Baumängel oder ein Wohnungsrecht, sind dagegen zu berücksichtigen.

Verfahren und Daten für die Verkehrswertermittlung

In Deutschland werden für die Verkehrswertermittlung von Grundstücken und Grundstücksteilen einschließlich ihrer Bestandteile sowie ihres Zubehörs die Grundsätze der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angewendet. Sie regelt ebenso die Ermittlung der erforderlichen Daten für die Wertermittlung.

Damit Ertragswert, Sachwert oder Vergleichswert ermittelt werden können, sind je nach Verfahren geeignete Grundstücksmarktdaten erforderlich. Dazu zählen beispielsweise Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten, Indexreihen und Vergleichspreise.

Diese Daten werden vom Gutachterausschuss zur Verfügung gestellt, unter anderem im Grundstücksmarktbericht oder durch eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung. Der Sachverständige Dipl.-Ing. Frank Drews prüft ihre Eignung für das Bewertungsobjekt und leitet daraus die für die Wertermittlung erforderlichen Ansätze ab.

Für die Verkehrswertableitung werden nach Möglichkeit zwei Verfahrenswerte ermittelt. Bei Sonderimmobilien oder gewerblich genutzten Grundstücken kann das mangels geeigneter Grundstücksmarktdaten oder ausreichender Vergleichskaufpreise nicht möglich sein.

Wofür wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

Das Verkehrswertgutachten enthält im Vergleich zum Kurzgutachten eine ausführliche Beschreibung der Immobilie, die recherchierten Grundstücksunterlagen und eine detaillierte Begründung der Wertermittlungsansätze.

Ein Verkehrswertgutachten kann für die Nachlassregelung, die Vermögenstrennung bei Ehescheidung, die Streitbeilegung bei Gericht oder zur Vorlage beim Finanzamt benötigt werden. Auch gerichtlich bestellte Betreuer benötigen häufig eine nachvollziehbare Bewertung der betreuten Immobilie.

Kurzgutachten

Für Kauf oder Verkauf: Ortstermin, Erfassung der wesentlichen Merkmale, ein Bewertungsverfahren und kompakter Umfang.

Verkehrswertgutachten

Für Gericht, Betreuung, Nachlass oder Finanzamt: Grundstücksrecherche, Unterlagensichtung, ausführliche Begründung und Fotodokumentation.

Vergleich: Kurzgutachten mit kompakter Dokumentation für Kauf und Verkauf; Verkehrswertgutachten mit ausführlicher Recherche und Begründung, etwa für Gericht, Betreuung oder Nachlass.
Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten im Vergleich. Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.

Leistungsumfang und Angaben zum Kurzgutachten

Der Gutachtenumfang hängt von der Immobilie und dem Bewertungsanlass ab. Zwei Berechnungsverfahren werden nach Möglichkeit angewendet.

Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien

Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbegrundstücke, Sonderimmobilien und Eigentumswohnungen.

Für die Bewertung sind gegebenenfalls nachfolgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht,
  • Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönliche Dienstbarkeiten,
  • Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke.
Straßenansicht eines Geschäftshauses mit Ladenflächen im Erdgeschoss
Bei Wohn- und Geschäftshäusern sind auch die Nutzung und die Ertragsverhältnisse zu prüfen.

Unterlagen und Beauftragung

Welche Unterlagen werden für ein Verkehrswertgutachten benötigt?

Grundsätzlich können Sie folgende Unterlagen bereitstellen:

  • Grundbuchauszug und Katasterkarte,
  • Grundrisse, Baubeschreibung sowie Berechnungen der Wohnfläche und Bruttogrundfläche,
  • bei vermieteten Immobilien Mietverträge und eine Aufstellung der Mieteinnahmen,
  • bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung,
  • gegebenenfalls Unterlagen zu Rechten und Belastungen.

Wenn Unterlagen fehlen oder ihre Beschaffung Schwierigkeiten bereitet, unterstützen wir Sie.

Was wird zum Grundstück recherchiert?

Die Recherche zur Grundstückssituation umfasst je nach Bewertungsobjekt folgende Bereiche:

  • Grundbuch,
  • Bauordnung und Baulasten,
  • Erschließungssituation und Bauplanungsrecht,
  • Wohnungsbindung und Bodenordnung,
  • Denkmalschutz und umweltrechtliche Belange,
  • gegebenenfalls Bewilligungen zu Belastungen im Grundbuch.

Die Ergebnisse fließen in die Grundstücksbeschreibung und die Wertermittlung ein.

Wie erfolgt die Beauftragung?

Zunächst besprechen wir den Bewertungsanlass, die Immobilie und den maßgeblichen Stichtag. Für die Erstellung des Verkehrswertgutachtens schließen wir einen Sachverständigenvertrag ab. Danach recherchieren wir die Grundstückssituation und führen den Ortstermin durch. Es folgen der Entwurf und die Fertigstellung des Gutachtens.

Wenn Sie eine kompaktere Wertermittlung für Kauf oder Verkauf benötigen, finden Sie die entsprechende Leistung auf der Seite Kurzgutachten für Immobilien.

Kann das Gutachten für einen zurückliegenden Stichtag erstellt werden?

Bei Ehescheidungen und Nachlasssachen sind zurückliegende Bewertungsstichtage die Regel. Wir ermitteln den Verkehrswert für den jeweiligen Stichtag und berücksichtigen dabei die damalige Grundstückssituation und die damaligen Marktverhältnisse.

Ein Beispiel finden Sie im Praxisbericht zur rückwirkenden Bewertung eines Gewerbegrundstücks im Kreis Gütersloh.

Verkehrswertgutachten aus der Praxis

Wohnungserbbaurecht in Neustadt in Holstein – Bewertung für die Erbschaftsteuer

Für eine rund 35 m² große Wohnung in einer Ferienwohnanlage wurde ein Verkehrswertgutachten für das Finanzamt erstellt. Untersucht wurden das Wohnungserbbaurecht mit etwa 40 Jahren Restlaufzeit, der Erbbauzins und 15 Vergleichskaufpreise aus derselben Anlage. Der direkte Ostseeblick und der zugeordnete Stellplatz wurden gesondert berücksichtigt. Zur Wertableitung dienten Vergleichswert- und Ertragswertverfahren.

Zum Praxisbericht: Wohnungserbbaurecht in Neustadt in Holstein

Wohnanlage mit Balkonen – Beispielbild
Beispielbild einer Wohnanlage; nicht das bewertete Objekt.
Nachlassregelung in Bochum – Zweifamilienhaus mit unfertigem Ausbau und Autobahnlärm

Für eine private Nachlassregelung wurde ein Zweifamilienhaus mit rund 200 m² vorhandener Wohnfläche bewertet. Unfertige Umbauarbeiten, bereits erbrachte Vorleistungen im Dachgeschoss und die Lärmbelastung durch die Autobahn beeinflussten den Wert. Mögliches Ausbaupotenzial wurde von der vorhandenen Wohnfläche getrennt betrachtet. Die Bewertung erfolgte im Vergleichswert- und Sachwertverfahren.

Zum Praxisbericht: Zweifamilienhaus in Bochum für die Nachlassregelung

Wohnhaus mit Garage – Beispielbild
Beispielbild eines Wohnhauses; nicht das bewertete Objekt in Bochum.
Gerichtliches Verfahren im Kreis Gütersloh – Gewerbegrundstück mit älteren Hallen

In einer erbschaftsrechtlichen Auseinandersetzung war ein rund 40.000 m² großes Gewerbegrundstück rückwirkend zu bewerten. Die Lage im Mischgebiet schränkte die Nutzung der Hallen ein. Untersucht wurden die zeitlich begrenzte Fortführung der Vermietung und eine spätere Freilegung des Grundstücks. Eine Sensitivitätsanalyse zeigte den Einfluss unterschiedlicher Restnutzungsdauern auf den Ertragswert.

Zum Praxisbericht: Gewerbegrundstück im Kreis Gütersloh

Innenansicht einer Gewerbehalle – Beispielbild
Beispielbild einer Gewerbehalle; nicht das bewertete Objekt im Kreis Gütersloh.

Verkehrswertgutachten anfragen

Teilen Sie uns die Art und Lage der Immobilie, den Bewertungsanlass und den gewünschten Stichtag mit. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen für das Verkehrswertgutachten benötigt werden.

Frank Drews anrufen: 0234 9731350
 
Autor: Dipl.-Ing. Frank Drews 
gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger  
für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG) 
Fachlich geprüft/aktualisiert: 16.10.2026

Unsere Referenzen Immobiliengutachten

Wir bewerten für Sie Gewerbeimmobilien, Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser (WuG) oder auch Eigentumswohnungen. Hier finden Sie einige Beispiele:

Baugrund in Duisburg

Unbebautes Grundstück in Duisburg am Innenhafen

Bürohaus in Burscheid

Büroimmobilie in Burscheid mit 1000 m² Nutzfläche

Bürohäuser in Bochum

Bürohäuser in Bochum mit 3000 m² Nutzfläche

Ferienwohnung in Travemünde

Ferienwohnung als Eigentumswohnung in Lübeck Travemünde 40 m²

Eisenbahn-Werkstatt in Hamm

Eisenbahnwerkstatt in Hamm 15.000 m² Grundstücksfläche, 5000 m² Hallenfläche

Gewerbegrundstück Haltern

Zwangsversteigerung Gewerbegrundstück in Haltern, Wohnen, Garagen, Hallenfläche 

Kaufhaus in Herne

Ehemaliges Kaufhaus in Herne

Klinikgebäude in Oberhausen

Klinik in Oberhausen, mehrere Gebäude

Wohn- und Geschäftshaus in Bonn

Wohn- und Geschäftshaus in der Innenstadt von Bonn

Wohn- und Geschäftshaus in Gelsenkirchen

Wohn- und Geschäftshaus an der Fussgängerzone in Gelsenkirchen, Haupteinkaufsstraße 

Reihenmittelhaus in Münster

Einfamilienhaus in Münster Innenstadt

Gewerbegrundstück in Isselburg

Gewerbegrundstück in Isselbrug, Büro- und Hallenkomplex

Eigentumswohnung in Lüdenscheid

Eigentumswohnung in Lüdenscheid, Nachlasssache

Mehrfamilienhaus in Herne

Mehrfamilienhaus in Herne für eine Versteigerung

Denkmal in Duisburg

Denkmalgeschützte Immobilie in Duisburg

Kontakt

Kontakt Immobilienbewertung

Dipl. Ing. Frank Drews
zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung,

ZIS Sprengnetter Zert (WG)

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058

erforderliche Unterlagen für Ihr Verkehrswertgutachten

Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen und Flächenberechnungen bilden die Grundlage für Ihre Immobilienbewertung. Wir klären mit Ihnen, welche Unterlagen erforderlich sind, und unterstützen Sie bei der Beschaffung.

Erforderliche Unterlagen für Verkehrswertgutachten ansehen



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