Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Dipl. Ing. Frank Drews
Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG)
Mitglied im Bundesverband öffentlich
bestellter und vereidigter sowie
qualifizierter Sachverständiger
Sachverständiger für Gerichte
Geprüfter Immo-Schaden-Bewerter
Sprengnetter Akademie
Sachverstand von Ingenieuren
Ingenieurbüro seit über 30 Jahren
Was ist meine Immobilie wert? Diese Frage lässt sich nicht zuverlässig allein anhand von Wohnfläche, Grundstücksgröße oder vergleichbaren Immobilienangeboten beantworten. Der Wert eines Grundstücks, Hauses, einer Wohnung oder Gewerbeimmobilie wird durch zahlreiche individuelle Faktoren bestimmt.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt als Sachverständiger für Immobilienbewertung Verkehrswertgutachten und Immobiliengutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Die Bewertung berücksichtigt die individuellen Eigenschaften des Bewertungsobjektes, die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten sowie die maßgeblichen Grundstücks- und Immobilienmarktdaten.
Immobilienbewertungen und Verkehrswertgutachten werden unter anderem für Gerichte, Finanzämter, Erbschaften, Schenkungen, Ehescheidungen, Betreuungsverfahren, Kauf und Verkauf von Immobilien sowie für Unternehmen und Gewerbeimmobilien erstellt.
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Immobilienwert professionell ermitteln
Eine professionelle Immobilienbewertung geht deutlich über die Ermittlung eines Quadratmeterpreises hinaus.
Bei der Bewertung können unter anderem folgende Faktoren relevant sein:
Faktoren für die Bewertung Ihrer Immobilie
- Lage und Standortqualität
- Grundstücksgröße und Grundstückszuschnitt
- Bodenrichtwert
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Baujahr und Gebäudeart
- Wohn- und Nutzflächen
- baulicher Zustand
- Ausstattung
- Modernisierungen
- Instandhaltungszustand
- Baumängel und Bauschäden
- Restnutzungsdauer
- bestehende Mietverhältnisse
- Rechte und Belastungen
- Erbbaurechte
- wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten
- aktuelle Marktdaten
Je nach Objekt und Bewertungsanlass werden die wertrelevanten Merkmale untersucht, gewichtet und in einem geeigneten Wertermittlungsverfahren berücksichtigt.
Damit entsteht eine nachvollziehbare Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswertes beziehungsweise Marktwertes einer Immobilie.
Verkehrswertgutachten für unterschiedliche Anlässe
Ein Verkehrswertgutachten kann aus sehr unterschiedlichen Gründen erforderlich sein. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage, welche Immobilie bewertet werden soll, sondern auch, wofür der ermittelte Wert benötigt wird.
- Immobilienbewertung bei Erbschaft und Nachlass
- Immobilienbewertung für das Finanzamt
- Verkehrswertgutachten für Gerichte
- Immobilienbewertung für Betreuer und Betreuungsgerichte
- Immobilienbewertung bei Ehescheidung
- Immobilienbewertung bei Kauf und Verkauf
Immobilienbewertung bei Erbschaft und Nachlass
Bei einer Immobilienerbschaft kann der Wert eines Hauses, einer Wohnung, eines Grundstücks oder einer Gewerbeimmobilie für die Nachlassregelung von erheblicher Bedeutung sein.
Insbesondere bei Erbengemeinschaften kann eine unabhängige Immobilienbewertung eine sachliche Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung schaffen.
Bei steuerlichen Bewertungsfragen kann ein Verkehrswertgutachten außerdem zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt dienen.
Immobilienbewertung für das Finanzamt
Bei Erbschaft, Schenkung oder anderen steuerlichen Bewertungsanlässen kann die Bewertung einer Immobilie erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung haben.
Ein sachverständig ermittelter Immobilienwert berücksichtigt objektbezogene Besonderheiten, die bei einer schematisierten Bewertung möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Verkehrswertgutachten für Gerichte
Bei gerichtlichen Verfahren kann ein fachlich nachvollziehbares Verkehrswertgutachten erforderlich sein.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Immobiliengutachten für unterschiedliche gerichtliche Bewertungsanlässe und ist als Sachverständiger für verschiedene Gerichte tätig.
Dazu gehören beispielsweise Amtsgerichte, Landgerichte, Familiengerichte, Sozialgerichte und Betreuungsgerichte.
Immobilienbewertung für Betreuer und Betreuungsgerichte
Soll eine Immobilie einer betreuten Person verkauft werden, benötigt das Betreuungsgericht regelmäßig eine sachverständige Bewertung.
Ein Verkehrswertgutachten für Betreuer kann dabei die erforderliche Grundlage für das gerichtliche Verfahren bilden.
Die Bewertung kann Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien und Grundstücke betreffen.
Immobilienbewertung bei Ehescheidung
Bei einer Scheidung kann eine gemeinsame Immobilie einen wesentlichen Bestandteil des Vermögens darstellen.
Ein unabhängiger Immobilienwert kann dabei als Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung und weitere Verhandlungen dienen.
Immobilienbewertung bei Kauf und Verkauf
Auch bei einem geplanten Immobilienkauf oder Immobilienverkauf kann eine unabhängige Wertermittlung sinnvoll sein.
Bei einer Kaufentscheidung kann beispielsweise geprüft werden, ob der geforderte Kaufpreis unter Berücksichtigung von Lage, Zustand, Ausstattung und erforderlichen Investitionen nachvollziehbar ist.
Bei einem Verkauf hilft die professionelle Immobilienbewertung dabei, eine realistische Wertvorstellung für die Immobilie zu entwickeln.
Welche Immobilien werden bewertet?
Die Immobilienbewertung umfasst unterschiedliche Grundstücks- und Immobilienarten.
Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden unter anderem Grundstück, Gebäude, Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung, Zustand, Modernisierungen und die örtliche Marktsituation berücksichtigt.
Eigentumswohnungen
Bei Eigentumswohnungen sind neben den Eigenschaften der Wohnung auch das Gemeinschaftseigentum, die Lage innerhalb des Gebäudes, die Wohnanlage und weitere rechtliche und wirtschaftliche Faktoren relevant.
Mehrfamilienhäuser
Bei Mehrfamilienhäusern spielen insbesondere Mietverhältnisse, nachhaltig erzielbare Erträge, Bewirtschaftungskosten, Gebäudezustand, Restnutzungsdauer und die Lage eine wichtige Rolle.
Wohn- und Geschäftshäuser
Bei gemischt genutzten Immobilien müssen Wohn- und Gewerbenutzung sowie deren jeweilige wirtschaftliche Bedeutung für die Immobilie berücksichtigt werden.
Gewerbeimmobilien
Gewerbeimmobilien erfordern häufig eine besonders differenzierte Betrachtung. Bewertet werden beispielsweise Bürogebäude, Hallen, Produktionsimmobilien, Handelsimmobilien und weitere gewerblich genutzte Grundstücke.
Mehr zur Bewertung von Gewerbeimmobilien
Sonderimmobilien
Zu den Sonderimmobilien können beispielsweise Kliniken, Schulen, Kindergärten, Kirchen, Hotels und andere besondere Immobilien gehören.
Grundstücke und Rechte an Grundstücken
Auch unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und weitere grundstücksbezogene Rechte können Gegenstand einer Immobilienbewertung sein.
Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt?
Die Wertermittlung richtet sich nach der Art des Bewertungsobjektes und dem jeweiligen Bewertungsanlass.
Die Auswahl und Anwendung des jeweiligen Verfahrens richtet sich nach den Eigenschaften der Immobilie und der konkreten Bewertungsaufgabe.
Ablauf einer Immobilienbewertung
Eine professionelle Immobilienbewertung beginnt mit der Klärung des Bewertungsanlasses.
1. Besprechung der Bewertungsaufgabe
Zunächst wird geklärt, weshalb der Immobilienwert benötigt wird und welche Anforderungen an das Gutachten gestellt werden.
2. Prüfung der Unterlagen
Abhängig vom Bewertungsobjekt können beispielsweise Grundbuchauszug, Katasterunterlagen, Bauzeichnungen, Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Mietverträge oder weitere Unterlagen erforderlich sein.
3. Ortstermin und Objektbesichtigung
Beim Ortstermin werden die tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie und des Grundstücks aufgenommen.
Dabei können unter anderem baulicher Zustand, Ausstattung, Modernisierungen, erkennbare Baumängel und Bauschäden sowie die konkrete Grundstückssituation berücksichtigt werden.
4. Grundstücks- und Marktrecherche
Für die Wertermittlung werden die relevanten Grundstücks- und Marktdaten recherchiert und ausgewertet.
5. Verkehrswertermittlung
Auf Grundlage der erhobenen Daten erfolgt die Bewertung mit dem für das Objekt und den Bewertungsanlass geeigneten Verfahren beziehungsweise den geeigneten Verfahren.
6. Gutachtenerstellung
Das Ergebnis wird nachvollziehbar dokumentiert und entsprechend der konkreten Aufgabenstellung im Immobiliengutachten beziehungsweise Verkehrswertgutachten dargestellt.
Welche Unterlagen werden für ein Verkehrswertgutachten benötigt?
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von der Immobilie und dem Bewertungsanlass ab.
Typische Unterlagen können sein:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte beziehungsweise Katasterunterlagen
- Erbbaurechtsvertrag bei Erbbaurechten
- Bauzeichnungen
- Grundrisse
- Baubeschreibung
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Angaben zum Baujahr
- Unterlagen über Modernisierungen
- Mietverträge
- Angaben zu Mieten und Bewirtschaftung
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Unterlagen zu Rechten und Belastungen
- Informationen zu bestehenden Baulasten
Fehlen einzelne Unterlagen, kann im Rahmen der Beauftragung geklärt werden, welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und wie diese beschafft werden können.
Kurzgutachten oder ausführliches Verkehrswertgutachten?
Nicht für jeden Bewertungsanlass wird zwangsläufig derselbe Umfang benötigt.
Für bestimmte private Entscheidungen kann eine Marktpreisermittlung beziehungsweise ein Kurzgutachten ausreichend sein.
Bei gerichtlichen oder steuerlichen Fragestellungen kann dagegen ein ausführliches und nachvollziehbar begründetes Verkehrswertgutachten erforderlich sein.
Welche Form der Immobilienbewertung sinnvoll ist, hängt deshalb immer vom konkreten Zweck ab.
Mehr über Wertgutachten und Immobilienbewertung
Immobilienbewertung für Wohn- und Gewerbeimmobilien
Dipl.-Ing. Frank Drews bewertet sowohl klassische Wohnimmobilien als auch komplexere Gewerbe- und Sonderimmobilien.
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Büroimmobilien
- Gewerbegrundstücke
- Lager- und Produktionshallen
- Einzelhandelsimmobilien
- Kaufhäuser
- Kliniken
- Schulen
- Kindergärten
- unbebaute Grundstücke
- Erbbaurechte
Aktuelle Fachinformationen zur Immobilienbewertung
Im Bereich News finden Sie Fachinformationen und Praxisbeispiele rund um Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten und steuerliche Bewertungsfragen.
Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuerfeststellung
Der Beitrag erläutert unter anderem die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert einer Immobilie gegenüber dem Finanzamt durch ein geeignetes Verkehrswertgutachten nachzuweisen. Die Website weist dabei auf die Anforderungen der Immobilienwertermittlungsverordnung und die Besonderheiten bei der Bewertung für die Grundsteuer hin.
Einen Auszug unserer Fachartikel zur Immobilienbewertung unter Aktuelles
Immobilienbewertung in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
Die Tätigkeit als Sachverständiger für Immobilienbewertung erstreckt sich auf zahlreiche Regionen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Immobilienbewertung nach Ort und Region
Warum Dipl.-Ing. Frank Drews?
Eine Immobilienbewertung sollte fachlich fundiert, nachvollziehbar und auf den konkreten Bewertungsanlass abgestimmt sein.
Dipl.-Ing. Frank Drews verfügt über einen ingenieurwissenschaftlichen Hintergrund und ist seit über 30 Jahren im Ingenieurbereich tätig.
Er ist gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG), Sachverständiger für Gerichte und erstellt Verkehrswertgutachten, die bei zahlreichen Finanzämtern eingereicht werden.
Diese Verbindung aus technischem Sachverstand, langjähriger Berufserfahrung und qualifizierter Tätigkeit in der Immobilienbewertung ermöglicht eine umfassende Betrachtung des Bewertungsobjektes.
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
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Was ist meine Immobilie wert?
Der Wert einer Immobilie hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören insbesondere Lage, Grundstück, Gebäude, Zustand, Ausstattung, Nutzungsmöglichkeiten, rechtliche Gegebenheiten und die aktuelle Marktsituation. Eine professionelle Immobilienbewertung berücksichtigt diese Faktoren objektbezogen.
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Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert?
Im Rahmen der Immobilienwertermittlung werden die Begriffe Verkehrswert und Marktwert inhaltlich eng miteinander verbunden. Entscheidend ist der Wert, der für das konkrete Bewertungsobjekt zum maßgeblichen Bewertungsstichtag unter den entsprechenden Marktbedingungen ermittelt wird.
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Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten kann beispielsweise für Gerichte, Erbschaften, steuerliche Bewertungsanlässe, Betreuungsverfahren, Ehescheidungen, Vermögensauseinandersetzungen sowie bestimmte Kauf- und Verkaufsentscheidungen benötigt werden.
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Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?
Je nach Objekt und Bewertungsaufgabe kommen insbesondere Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren zum Einsatz.
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Kann ein Verkehrswertgutachten für das Finanzamt verwendet werden?
Bei steuerlichen Bewertungsfragen kann ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten eine wichtige Grundlage darstellen. Ob und in welcher Form ein Gutachten für den konkreten steuerlichen Zweck geeignet ist, sollte anhand des jeweiligen Bewertungsanlasses geprüft werden.
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Welche Immobilien können bewertet werden?
Bewertet werden unter anderem Häuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien, Sonderimmobilien, unbebaute Grundstücke und Erbbaurechte.
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Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Die Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind abhängig von dem ermittelten Wert der Immobilie sowie dem damit verbundenen Aufwand (z.B. Bewertung von Rechten & Belastungen, objektspezifischen Merkmalen, Nutzung, Bodenbelastungen bei gewerblichen Immobilien etc.). Die Kosten für ein Gutachten liegen zwischen 0,5% und 4,5% vom ermittelten Wert. Gerne sprechen wir mit Ihnen die gewünschte Leistung ab und unterbreiten Ihnen ein Angebot auf der Basis eines Festpreises.
Referenzen aus der Immobilienbewertung
Immobilienbewertung – sachverständig und objektbezogen
Ob Haus, Wohnung, Grundstück, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus oder Gewerbeimmobilie: Der Immobilienwert lässt sich nur unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften des Bewertungsobjektes sachgerecht ermitteln.
Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten oder eine Immobilienbewertung benötigen, können Sie den konkreten Bewertungsanlass direkt besprechen.
Dipl.-Ing. Frank Drews
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
ZIS Sprengnetter Zert (WG)
NRW: 0234 9731350
Schleswig-Holstein: 04524 7359058




