Sachverständiger für Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews

 

Wertgutachten bei Erbschaftssteuer

Wertgutachten Steuer

Beispiele aus unserer Bewertungspraxis für steuerrechtliche Bewertungsanlässe

Bewertungen durch das Finanzamt fallen oft zu hoch aus.

  • Immobilienerbschaft, Zweifamilienhaus, 2 Garagen
    durch das Finanzamt ermittelter Wert 240.000 €
    durch Gutachten ermittelter Verkehrswert 200.000 €

 

  • Immobilienerbschaft, Mehrfamilienhaus 15 Wohneinheiten, 18 Garagen
    durch das Finanzamt ermittelter Wert 570.000 €
    durch Gutachten ermittelter Verkehrswert 450.000 €

 

  • Teilwertbestimmung Ladenlokal, Bäckereigeschäft in Wohn- und Geschäftshaus
    vorab ermittelter Teilwert 440.000 €
    durch Gutachten ermittelter Teilwert 220.000 €

 

Erbschaftssteuer - ein Verkehrswertgutachten kann helfen

Bei der Erbschaft einer Immobilie fällt unter Umständen Erbschaftssteuer an. Ob und wieviel Erbschaftssteuer zu zahlen ist, hängt mit dem Verwandtschaftsverhältnis zum Nachlasser und den damit verbundenen Steuerfreibeträgen zusammen.

Regelmäßig führt das Finanzamt für eine Immobilienerbschaft eigenständig eine Bewertung des Grundbesitzes durch. Nach dieser Wertermittlung wird dann die zu zahlende Erbschaftssteuer bemessen. Meist erfolgt diese Bewertung aus dem Büro heraus, ohne das betroffene Grundstück oder die Immobilie zu besichtigen. D.h., dass objektbezogene Besonderheiten, die den Wert der Immobilie beeinflussen können (z.B. Instandhaltungszustand, Modernisierungsgrad, Lasten und Beschränkungen), durch das Finanzamt unter Umständen gar nicht berücksichtigt werden.

Nicht selten fällt deshalb die schematisierte Kurzbewertung des Finanzamts sehr hoch aus!

Widerspruch gegen den Bescheid des Finanzamts - Verkehrswertgutachten

Um den Steuerzahler vor zu hohen Steuerzahlungen zu schützen, kann der Erbe gegen die Bewertung des Finanzamts widersprechen. Das Gesetz sieht an dieser Stelle die Möglichkeit zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes durch ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen vor.

Dieser Nachweis erfolgt durch ein Verkehrswertgutachten von Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews.
Tel. 0234 9731 350, rufen Sie uns an.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Verkehrswertgutachten

Besondere objektbezogene Besonderheiten wie Bauschäden, Instandhaltungsrückstau oder Modernisierungsbedarf, aber auch Wohnungsrechte oder andere Lasten werden häufig nicht erkannt. Die Erbschaftssteuer fällt dann je nach Freibetrag, der in Anspruch genommen werden kann, zu hoch aus.

Das Verkehrswertgutachten von Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews berücksichtigt diese Besonderheiten der ererbten Immobilie in angemessener Weise. Steuernachteile lassen sich so ggf. vermeiden.

Regelmäßig benötigt die Steuerbehörde zur Anerkennung der Ansprüche differenzierte, eingehend begründete und nachvollziehbare Verkehrswertgutachten. Unser Produkt "gerichtsfestes" Wertgutachten bzw. Verkehrswertgutachten ist für diesen Bewertungsanlass maßgeschneidert.


Das „gerichtsfeste“ Wertgutachten bei Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer

+ örtliche Marktdaten des Sachverständigen

+ amtlicher Bodenrichtwert

+ Straßenkarte, Katasterkarte

+ Fotodokumentation

+ Recherchen zum Grundstück, Berücksichtigung aller öffentlichen Register

+ Plausibilitätskontrollen

+ Nachvollziehbare Darstellung aller Wertermittlungsdaten, Berechnungsansätze und Wertermittlungsverfahren,

   2 Berechnungsverfahren

 

Immobilien-Wertgutachten – Finanzamt

Unser gerichtsfestes Wertgutachten stellt in aller Ausführlichkeit die relevanten Tatsachen und Begründungen der Verkehrswertermittlung dar. Das Verkehrswertgutachten ist auch verwendbar für:

Immobilien, Grundstücke und Erbbaurechte jeder Art, z.B. für Wohn- und Geschäftsimmobilien, Gewerbeimmobilien, Investorimmobilien, unbebaute Grundstücke, Kaufhäuser, Eigentumswohungen etc.

Inhalt des Verkehrswertgutachtens:

  • Überprüfung von Objektaufmaßen und Objektberechnungen. Plausibilitätskontrollen für dargelegte Grundlagendaten.

  • Gebäudebeschreibung sowie eine Beschreibung des Grundstücks inkl. Fotodokumentation und Gebäudeplänen. Analyse der

    Lagefaktoren, erforderlichenfalls Aufnahme von Baumängeln und Bauschäden sowie Modernisierungsmaßnahmen.

    Datenerfassung in einem Ortstermin.

  • Detaillierte Recherche der wertrelevanten Grundstückseigenschaften, Einbeziehung aller öffentlichen Register.

  • Differenzierte Wertermittlung. Erläuterung aller Datenquellen und Begründung aller Wertermittlungsansätze.

 

Honorar für ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer

Sie können gerne mit uns für die Kalkulation eines Festpreisangebot den gewünschten Leistungsumfang besprechen - Telefon 0234 9731 350. Ob das Gutachten dem gewünschten Zweck dient, kann ggf. nach dem Ortstermin überschlägig überprüft werden.

 

Verkehrswertermittlung zu steuerrechtlichen Anlässen bieten wir unter anderem an in:

Aachen, Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Ratingen, Hösel, Heiligenhaus, Köln, Krefeld, Bonn, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Gladbeck, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Herne, Witten, Herdecke, Wetter, Gelsenkirchen, Schwerte, Haltern, Datteln, Dorsten, Münster, Lübeck, Kiel, Neustadt in Holstein, Scharbeutz, Fehmarn, Eutin, Plön

 

Tags: Immobilienbewertung, Marktwert, Verkehrswertgutachten, Immobilien, Erbschaftssteuer,

 

 

Unsere Referenzen

Wir bewerten für Sie Gewerbeimmobilien, Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser (WuG) oder auch Eigentumswohnungen. Hier finden Sie einige Beispiele:

Kontakt

Kontakt Immobilienbewertung

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058