Wertgutachten bei Erbschaftssteuer

zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung bei Erbschaftssteuer 

  • Immobilien und Steuern

    Immobilien und Steuern

    Dipl. Ing. Frank Drews
    zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung,
    ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    unsere Gutachten werden bei z. B. nachfolgenden Finanzämtern vorgelegt:
    Finanzamt Kiel
    Finanzamt Lübeck
    Finanzamt Bochum
    Finanzamt Herne
    Finanzamt Gelsenkirchen
    Finanzamt Oberhausen
    Finanzamt Duisburg
    Finanzamt Dortmund
    Finanzamt Essen
    Finanzamt Soest
    usw.

Immobilie geerbt? Verkehrswertgutachten für das Finanzamt

Wer ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder eine andere Immobilie erbt, muss sich häufig auch mit der Erbschaftsteuer beschäftigen. Für die steuerliche Bewertung einer geerbten Immobilie ermittelt das Finanzamt den Wert des Grundbesitzes nach den gesetzlichen Bewertungsvorschriften. Dieser Wert kann im Einzelfall vom tatsächlich erzielbaren Verkehrswert beziehungsweise Marktwert der Immobilie abweichen.

Stellen Sie sich vor, das Finanzamt schätzt Ihr Erbe nach einem pauschalen Verfahren ein, das den Sanierungsstau oder spezifische Mängel Ihres Hauses völlig ignoriert. Das Ergebnis? Eine Steuerlast, die auf einen fiktiven Immobilienwert basiert.  

Ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer kann deshalb eine wichtige Grundlage sein, wenn der vom Finanzamt angesetzte Immobilienwert zu hoch erscheint. Dipl. Ing. Frank Drews erstellt ausführlich begründete Wertgutachten für Immobilien, Grundstücke und Erbbaurechte.

Anruf für Immobilienbewertung bei Erbschaftssteuer

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Immobiliengutachten bei Erbschaftssteuer

Eine geerbte Immobilie ist häufig ein wesentlicher Bestandteil des Nachlasses. Dabei kann es sich um ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, ein Wohn- und Geschäftshaus, eine Gewerbeimmobilie oder ein unbebautes Grundstück handeln.

Für die Ermittlung des steuerlichen Immobilienwertes gelten besondere gesetzliche Bewertungsvorschriften. Das Bewertungsgesetz sieht für verschiedene Grundstücksarten unterschiedliche Bewertungsverfahren vor. Grundlage ist grundsätzlich der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit.

  • besondere objektbezogen Grundstücksmerkmale

    besondere objektbezogen Grundstücksmerkmale

    In der Praxis können jedoch wertmindernde Besonderheiten eine erhebliche Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise:

    • erheblicher Instandhaltungs- oder Modernisierungsbedarf
    • Bauschäden und Baumängel
    • ungünstige Grundstückszuschnitte
    • besondere Belastungen des Grundstücks
    • Wohnrechte und Nießbrauchrechte
    • Wegerechte und andere Dienstbarkeiten
    • Erbbaurechte
    • bestehende Mietverhältnisse
    • Leerstand oder eingeschränkte Vermietbarkeit
    • wirtschaftliche Überalterung
    • besondere Grundstücks- oder Gebäudeeigenschaften
    • ungünstige Lage- oder Marktverhältnisse

    Eine individuelle Immobilienbewertung kann solche wertrelevanten Besonderheiten wesentlich genauer berücksichtigen als eine schematisierte Bewertung.

    Erbschaftsteuer: Was tun, wenn das Finanzamt die Immobilie zu hoch bewertet?

    • Gemeiner Wert durch Gutachten

      Gemeiner Wert durch Gutachten

      Nach einer Erbschaft erhält der Erbe gegebenenfalls einen Bescheid des Finanzamts über den für die Erbschaftsteuer maßgeblichen Immobilienwert. Ist der angesetzte Wert höher als der tatsächliche gemeine Wert der Immobilie, besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

      § 198 Bewertungsgesetz regelt ausdrücklich den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts. Danach ist der niedrigere Wert anzusetzen, wenn dieser nachgewiesen wird. Als Nachweis kann regelmäßig unter anderem ein Gutachten eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen dienen.

      Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten für das Finanzamt muss deshalb die wertrelevanten Eigenschaften des Grundstücks nachvollziehbar untersuchen und die angewandten Bewertungsansätze begründen.

      Verkehrswertgutachten bei Erbschaft nach § 198 BewG

      Ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ist keine einfache Online-Immobilienbewertung und keine überschlägige Preisschätzung.

      Für eine belastbare Immobilienbewertung werden unter anderem die Grundstücks- und Gebäudedaten, die Lage, der bauliche Zustand, die Ausstattung, die Nutzungsmöglichkeiten und die rechtlichen Verhältnisse untersucht. Je nach Grundstücksart und Bewertungsaufgabe kommen anerkannte Wertermittlungsverfahren zum Einsatz.

      Die Immobilien-wertermittlungs-verordnung (ImmoWertV) enthält die Grundlagen für die Ermittlung von Verkehrswerten und die dafür erforderlichen Daten.

      Bei der steuerlichen Bewertung von Grundbesitz sind außerdem die Vorschriften des Bewertungsgesetzes zu beachten. Das BewG sieht unter anderem Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren für unterschiedliche Grundstücksarten vor.

      Was wird bei einem Wertgutachten für eine geerbte Immobilie untersucht?

      • Leistungsumfang der Immobilienbewertung

        Leistungsumfang der Immobilienbewertung

        Bei einem Verkehrswertgutachten wird die Immobilie nicht lediglich anhand weniger Eckdaten bewertet. Entscheidend ist die umfassende Betrachtung der wertbestimmenden Eigenschaften.

        Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:

        • Ortstermin und Besichtigung der Immobilie
        • Prüfung der Grundstücks- und Gebäudedaten
        • Plausibilitätskontrolle von Wohn- und Nutzflächen
        • Beschreibung von Grundstück und Gebäude
        • Fotodokumentation
        • Untersuchung des baulichen Zustands
        • Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden
        • Beurteilung von Modernisierungs- und Instandhaltungsbedarf
        • Analyse der Lage und des Grundstücksmarktes
        • Prüfung relevanter Grundstücksmerkmale
        • Berücksichtigung von Rechten und Belastungen
        • Recherche in öffentlichen Registern und Unterlagen
        • Berücksichtigung geeigneter Marktdaten
        • Ermittlung und Begründung der verwendeten Bewertungsansätze
        • Anwendung geeigneter Wertermittlungsverfahren
        • nachvollziehbare Ableitung des Immobilienwerts

        Damit wird aus einer bloßen Wertschätzung ein nachvollziehbares Immobiliengutachten für die Erbschaftsteuer.

        Welche Immobilien können bei einer Erbschaft bewertet werden?

        • Welche Immobilien bewerten wir ?

          Welche Immobilien bewerten wir ?

          Ein Wertgutachten kann für unterschiedliche Arten von Immobilien erstellt werden. Dazu gehören beispielsweise:

          Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser
          Bei einem geerbten Wohnhaus können unter anderem Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und die Lage den Wert wesentlich beeinflussen.

          Eigentumswohnungen
          Bei Eigentumswohnungen sind neben der Wohnung selbst auch die Lage innerhalb des Gebäudes, das Gemeinschaftseigentum, die Teilungserklärung und mögliche Besonderheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft relevant.

          Mehrfamilienhäuser
          Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern spielen insbesondere Mieten, Mietverhältnisse, Bewirtschaftungskosten, Gebäudezustand und die Ertragssituation eine wichtige Rolle.

          Wohn- und Geschäftshäuser
          Bei gemischt genutzten Immobilien müssen Wohn- und Gewerbenutzung sowie die jeweiligen Ertrags- und Marktfaktoren berücksichtigt werden.

          Gewerbeimmobilien
          Auch Betriebsgebäude, Gewerbegrundstücke, Büroimmobilien, Ladenlokale und andere gewerblich genutzte Immobilien können Bestandteil eines Nachlasses sein und erfordern eine objektspezifische Bewertung.

          Unbebaute Grundstücke und Erbbaurechte
          Auch Grundstücke ohne Gebäude sowie Erbbaurechte können Gegenstand einer Erbschaft sein und müssen hinsichtlich ihrer individuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Eigenschaften bewertet werden.

           

          Wertgutachten für die Erbengemeinschaft

          Nicht jede Immobilienbewertung im Zusammenhang mit einer Erbschaft dient ausschließlich der Erbschaftsteuer.

          Befindet sich eine Immobilie im Besitz einer Erbengemeinschaft, stellt sich häufig die Frage, welchen Wert das geerbte Haus oder Grundstück tatsächlich hat. Ein nachvollziehbares Verkehrswertgutachten kann dann eine objektive Grundlage für die weitere Nachlassregelung bilden.

          Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn:

          • ein Miterbe die Immobilie übernehmen möchte,
          • ein Miterbe ausgezahlt werden soll,
          • die Immobilie verkauft werden soll,
          • mehrere Erben unterschiedliche Wertvorstellungen haben,
          • der Nachlass aufgeteilt werden soll,
          • eine Erbauseinandersetzung vorbereitet wird.

          Für eine solche Immobilienbewertung bei Erbschaft kann ein unabhängiges Wertgutachten eine sachliche Grundlage für die Gespräche zwischen den Beteiligten schaffen.

          Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Wertgutachten für Nachlass.

          Welche Unterlagen werden für das Gutachten benötigt?

          •  Für die Immobilienbewertung sind möglichst vollständige Unterlagen hilfreich. Dazu können beispielsweise gehören:

            • Grundbuchauszug
            • Flurkarte beziehungsweise Katasterunterlagen
            • Bauzeichnungen
            • Wohn- und Nutzflächenberechnungen
            • Baubeschreibung
            • Angaben zu Baujahr und Modernisierungen
            • Mietverträge bei vermieteten Immobilien
            • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
            • Informationen zu bestehenden Rechten und Belastungen
            • Unterlagen über besondere bauliche oder rechtliche Verhältnisse

            Falls einzelne Unterlagen nicht vorliegen, sollte dies kein Hindernis für eine erste Beratung sein. Die erforderlichen Unterlagen können im Rahmen der Auftragsklärung besprochen werden.

            Weitere Informationen finden Sie unter erforderliche Unterlagen für ein Verkehrswertgutachten.

            Immobiliengutachter für Erbschaftsteuer

            Dipl. Ing. Frank Drews ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024, ZIS Sprengnetter Zert (WG). Das Sachverständigenbüro erstellt Immobilienbewertungen und Verkehrswertgutachten für unterschiedliche Bewertungsanlässe.

            Dazu gehören unter anderem Gutachten für:

            • Erbschaft und Erbschaftsteuer
            • Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
            • Finanzämter
            • Gerichte
            • Betreuungsverfahren
            • Ehescheidungen
            • Kauf und Verkauf von Immobilien
            • Gewerbeimmobilien
            • Grundstücke und Erbbaurechte

            Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und den Verkehrswert einer Immobilie für die Erbschaftsteuer benötigen, können Sie sich direkt beraten lassen.

            Verkehrswertgutachten für das Finanzamt

            Ein Verkehrswertgutachten sollte den Bewertungsstichtag und die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nachvollziehbar darstellen. Besonders wichtig ist eine transparente Begründung, wie der ermittelte Wert zustande kommt.

            Das Gutachten von Dipl. Ing. Frank Drews enthält je nach Bewertungsaufgabe unter anderem Objekt- und Grundstücksbeschreibung, Fotodokumentation, relevante Marktdaten, die Untersuchung wertbeeinflussender Merkmale sowie eine nachvollziehbare Darstellung der Wertermittlung.

            Ziel ist eine fachlich fundierte und nachvollziehbare Immobilienbewertung, die als Grundlage für die steuerliche Auseinandersetzung über den Immobilienwert dienen kann.

            Wertgutachten bei Erbschaft – Beratung durch den Sachverständigen

            Wenn Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus, ein Grundstück oder eine Gewerbeimmobilie geerbt haben und den Wert für die Erbschaftsteuer oder eine Nachlassregelung benötigen, sprechen Sie uns an.

            Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welches Gutachten für Ihren Bewertungsanlass erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.

            • Telefonkontakt

              Telefonkontakt

              Dipl. Ing. Frank Drews

              NRW Tel. 0234-9731350

              Schleswig-Holstein Tel. 04524-7359058 

            Weitere Informationen zur Immobilienbewertung

             

            Was kostet ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer ?

             

            • Honorar für Bewertung bei Erbschaftsteuer

              Honorar für Bewertung bei Erbschaftsteuer

              Die Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind abhängig von der Art der Immobilie sowie dem damit verbundenen Aufwand (z.B. Bewertung von Rechten & Belastungen, objektspezifischen Merkmalen, Nutzung, Bodenbelastungen bei gewerblichen Immobilien etc.). Die Kosten für ein Gutachten liegen zwischen 0,5% und 2,5% vom ermittelten Wert. Gerne sprechen wir mit Ihnen die gewünschte Leistung ab und unterbreiten Ihnen ein Angebot auf der Basis eines Festpreises. 

              Beispiele aus unserer Bewertungspraxis für steuerrechtliche Bewertungsanlässe

              Nach den Erfahrungen von Frank Drews wirken sich gerade Ausstattung und Beschaffenheit von älteren Immobilien in dem Maße wertmindernd aus, dass die Bewertungen durch das Finanzamt zu hoch ausfallen. Das standartisierte Bewertungsverfahren des Finanzamtes berücksichtigt einen durchschnittlichen Immobilienzustand, sowohl für den Modernisierungszustand, als auch für den Instandhaltungszustand. Weicht ein Bewertungsobjekt von dieser Annahme ab, so wird sich eine fundierte Verkehrswertermittlung regelmäßig von der Einschätzung des Finanzamts, die grundsätzlich ohne Objektbesichtigung vorgenommen wird, unterscheiden.

              • Immobilienerbschaft, Zweifamilienhaus, 2 Garagen
                durch das Finanzamt ermittelter Wert 240.000 €
                durch Gutachten ermittelter Verkehrswert 200.000 €

              • Immobilienerbschaft, Mehrfamilienhaus 15 Wohneinheiten, 18 Garagen
                durch das Finanzamt ermittelter Wert 570.000 €
                durch Gutachten ermittelter Verkehrswert 450.000 €

              • Teilwertbestimmung Ladenlokal, Bäckereigeschäft in Wohn- und Geschäftshaus
                vorab ermittelter Teilwert 440.000 €
                durch Gutachten ermittelter Teilwert 220.000 €

              Praxisfälle zu Wertgutachten für Erbschaftssteuer

               

              Verkehrswertermittlung für Erbschaftssteuer in verschiedenen Regionen

              Dipl. Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer in verschiedenen Orten:

              Orte für Wertgutachten bei Erbschaftssteuer

               

              Kontakt

              Kontakt Immobilienbewertung

              Dipl. Ing. Frank Drews
              zertifizierter Sachverständiger
              für Immobilienbewertung,

              ZIS Sprengnetter Zert (WG)

              Hauptbüro Bochum:
              Wasserstraße 165
              44799 Bochum
              T 0234 9731350

              Büro Scharbeutz:
              Dorfstraße
              23684 Wulfsdorf
              T 04524 7359058

              Immobiliengutachter vor Ort