Wertgutachten bei Erbschaftssteuer
zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung bei Erbschaftssteuer
Immobilien und Steuern
Dipl. Ing. Frank Drews
zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung,
ZIS Sprengnetter Zert (WG)
unsere Gutachten werden bei z. B. nachfolgenden Finanzämtern vorgelegt:
Finanzamt Kiel
Finanzamt Lübeck
Finanzamt Bochum
Finanzamt Herne
Finanzamt Gelsenkirchen
Finanzamt Oberhausen
Finanzamt Duisburg
Finanzamt Dortmund
Finanzamt Essen
Finanzamt Soest
usw.
Immobilie geerbt? Verkehrswertgutachten für das Finanzamt
Wer ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder eine andere Immobilie erbt, muss sich häufig auch mit der Erbschaftsteuer beschäftigen. Für die steuerliche Bewertung einer geerbten Immobilie ermittelt das Finanzamt den Wert des Grundbesitzes nach den gesetzlichen Bewertungsvorschriften. Dieser Wert kann im Einzelfall vom tatsächlich erzielbaren Verkehrswert beziehungsweise Marktwert der Immobilie abweichen.
Stellen Sie sich vor, das Finanzamt schätzt Ihr Erbe nach einem pauschalen Verfahren ein, das den Sanierungsstau oder spezifische Mängel Ihres Hauses völlig ignoriert. Das Ergebnis? Eine Steuerlast, die auf einen fiktiven Immobilienwert basiert.
Ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer kann deshalb eine wichtige Grundlage sein, wenn der vom Finanzamt angesetzte Immobilienwert zu hoch erscheint. Dipl. Ing. Frank Drews erstellt ausführlich begründete Wertgutachten für Immobilien, Grundstücke und Erbbaurechte.
Anruf für Immobilienbewertung bei Erbschaftssteuer

Immobiliengutachten bei Erbschaftssteuer
Eine geerbte Immobilie ist häufig ein wesentlicher Bestandteil des Nachlasses. Dabei kann es sich um ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, ein Wohn- und Geschäftshaus, eine Gewerbeimmobilie oder ein unbebautes Grundstück handeln.
Für die Ermittlung des steuerlichen Immobilienwertes gelten besondere gesetzliche Bewertungsvorschriften. Das Bewertungsgesetz sieht für verschiedene Grundstücksarten unterschiedliche Bewertungsverfahren vor. Grundlage ist grundsätzlich der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit.
Erbschaftsteuer: Was tun, wenn das Finanzamt die Immobilie zu hoch bewertet?
Verkehrswertgutachten bei Erbschaft nach § 198 BewG
Ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ist keine einfache Online-Immobilienbewertung und keine überschlägige Preisschätzung.
Für eine belastbare Immobilienbewertung werden unter anderem die Grundstücks- und Gebäudedaten, die Lage, der bauliche Zustand, die Ausstattung, die Nutzungsmöglichkeiten und die rechtlichen Verhältnisse untersucht. Je nach Grundstücksart und Bewertungsaufgabe kommen anerkannte Wertermittlungsverfahren zum Einsatz.
Die Immobilien-wertermittlungs-verordnung (ImmoWertV) enthält die Grundlagen für die Ermittlung von Verkehrswerten und die dafür erforderlichen Daten.
Bei der steuerlichen Bewertung von Grundbesitz sind außerdem die Vorschriften des Bewertungsgesetzes zu beachten. Das BewG sieht unter anderem Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren für unterschiedliche Grundstücksarten vor.
Was wird bei einem Wertgutachten für eine geerbte Immobilie untersucht?
Welche Immobilien können bei einer Erbschaft bewertet werden?
Wertgutachten für die Erbengemeinschaft
Nicht jede Immobilienbewertung im Zusammenhang mit einer Erbschaft dient ausschließlich der Erbschaftsteuer.
Befindet sich eine Immobilie im Besitz einer Erbengemeinschaft, stellt sich häufig die Frage, welchen Wert das geerbte Haus oder Grundstück tatsächlich hat. Ein nachvollziehbares Verkehrswertgutachten kann dann eine objektive Grundlage für die weitere Nachlassregelung bilden.
Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn:
- ein Miterbe die Immobilie übernehmen möchte,
- ein Miterbe ausgezahlt werden soll,
- die Immobilie verkauft werden soll,
- mehrere Erben unterschiedliche Wertvorstellungen haben,
- der Nachlass aufgeteilt werden soll,
- eine Erbauseinandersetzung vorbereitet wird.
Für eine solche Immobilienbewertung bei Erbschaft kann ein unabhängiges Wertgutachten eine sachliche Grundlage für die Gespräche zwischen den Beteiligten schaffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Wertgutachten für Nachlass.
Welche Unterlagen werden für das Gutachten benötigt?
Immobiliengutachter für Erbschaftsteuer
Dipl. Ing. Frank Drews ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024, ZIS Sprengnetter Zert (WG). Das Sachverständigenbüro erstellt Immobilienbewertungen und Verkehrswertgutachten für unterschiedliche Bewertungsanlässe.
Dazu gehören unter anderem Gutachten für:
- Erbschaft und Erbschaftsteuer
- Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
- Finanzämter
- Gerichte
- Betreuungsverfahren
- Ehescheidungen
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Gewerbeimmobilien
- Grundstücke und Erbbaurechte
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und den Verkehrswert einer Immobilie für die Erbschaftsteuer benötigen, können Sie sich direkt beraten lassen.
Verkehrswertgutachten für das Finanzamt
Ein Verkehrswertgutachten sollte den Bewertungsstichtag und die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nachvollziehbar darstellen. Besonders wichtig ist eine transparente Begründung, wie der ermittelte Wert zustande kommt.
Das Gutachten von Dipl. Ing. Frank Drews enthält je nach Bewertungsaufgabe unter anderem Objekt- und Grundstücksbeschreibung, Fotodokumentation, relevante Marktdaten, die Untersuchung wertbeeinflussender Merkmale sowie eine nachvollziehbare Darstellung der Wertermittlung.
Ziel ist eine fachlich fundierte und nachvollziehbare Immobilienbewertung, die als Grundlage für die steuerliche Auseinandersetzung über den Immobilienwert dienen kann.
Wertgutachten bei Erbschaft – Beratung durch den Sachverständigen
Wenn Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus, ein Grundstück oder eine Gewerbeimmobilie geerbt haben und den Wert für die Erbschaftsteuer oder eine Nachlassregelung benötigen, sprechen Sie uns an.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welches Gutachten für Ihren Bewertungsanlass erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Telefonkontakt
Dipl. Ing. Frank Drews
NRW Tel. 0234-9731350
Schleswig-Holstein Tel. 04524-7359058
Weitere Informationen zur Immobilienbewertung
- Wertgutachten für das Finanzamt
- Wertgutachten für Nachlass
- Wertgutachten für Gericht
- Immobilienbewertung
- Verkehrswertgutachten
Was kostet ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer ?
Beispiele aus unserer Bewertungspraxis für steuerrechtliche Bewertungsanlässe
Nach den Erfahrungen von Frank Drews wirken sich gerade Ausstattung und Beschaffenheit von älteren Immobilien in dem Maße wertmindernd aus, dass die Bewertungen durch das Finanzamt zu hoch ausfallen. Das standartisierte Bewertungsverfahren des Finanzamtes berücksichtigt einen durchschnittlichen Immobilienzustand, sowohl für den Modernisierungszustand, als auch für den Instandhaltungszustand. Weicht ein Bewertungsobjekt von dieser Annahme ab, so wird sich eine fundierte Verkehrswertermittlung regelmäßig von der Einschätzung des Finanzamts, die grundsätzlich ohne Objektbesichtigung vorgenommen wird, unterscheiden.
- Immobilienerbschaft, Zweifamilienhaus, 2 Garagen
durch das Finanzamt ermittelter Wert 240.000 €
durch Gutachten ermittelter Verkehrswert 200.000 €
- Immobilienerbschaft, Mehrfamilienhaus 15 Wohneinheiten, 18 Garagen
durch das Finanzamt ermittelter Wert 570.000 €
durch Gutachten ermittelter Verkehrswert 450.000 €
- Teilwertbestimmung Ladenlokal, Bäckereigeschäft in Wohn- und Geschäftshaus
vorab ermittelter Teilwert 440.000 €
durch Gutachten ermittelter Teilwert 220.000 €
Praxisfälle zu Wertgutachten für Erbschaftssteuer
Verkehrswertermittlung für Erbschaftssteuer in verschiedenen Regionen
Dipl. Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer in verschiedenen Orten:

