Sachverständiger ermittelt Verkehrswert von Einfamilienhaus in Lübeck
6.2.2023 in Schleswig-Holstein. In Lübeck hat ein Mann ein Einfamilienhaus geerbt. Nun bittet er Frank Drews, den Sachverständigen für Immobilienbewertung, ein Verkehrswertgutachten für das Haus zu erstellen. Das Einfamilienhaus steht an einer wenig befahrenen Straße in einem Wohnviertel. Es wurde 1938 gebaut und verfügt über zwei Stockwerke und einen Keller. Auf dem Grundstück befindet sich eine einzelne Garage. Das Einfamilienhaus hat 130 Quadratmeter Wohnfläche insgesamt. Vom Wohn- und Essbereich führt eine Glastür hinaus auf die Terrasse auf der Rückseite des Hauses. Eingefasst ist das Grundstück mit einem Jägerzaun und einer Hecke. Als der Immobiliengutachter Frank Drews im Vorfeld alle Unterlagen anfordert, die nötig sind, um das Verkehrswertgutachten anzufertigen, stellt sich heraus, dass im Grundbuch eine Vor- und Nacherbenregelung eingetragen ist.
Immobiliengutachter bewertet Einfamilienhaus in Lübeck für Vorerben
Im Rahmen des Verkehrswertgutachtens muss sich Frank Drews als Sachverständiger mit diesem juristischen Begriff aus dem Erbschaftsrecht auseinandersetzen. Der jetzige neue Besitzer des Hauses hat die Immobilie laut Testament der Erblasserin als Vorerbe bekommen. Als Nacherbin wurde eine junge Frau bestimmt, die das Einfamilienhaus wiederum nach dem Tod des Vorerben erbt. Der Vorerbe kann also nicht ganz frei über das Grundstück mit dem Einfamilienhaus verfügen. Er kann es nicht beleihen, verschenken oder verkaufen. Das wäre nur mit Zustimmung der Nacherbin möglich.
Verkehrswertgutachten für Einfamilienhaus in Lübeck
Der Auftraggeber des Verkehrswertgutachtens kann also nur für die Dauer seiner eigenen Lebenszeit das Haus zum Eigenbedarf bewohnen oder es vermieten. Gleichzeitig hat er aber als Eigentümer sämtliche anfallenden Kosten und Lasten zu übernehmen. Seine Möglichkeiten, über die Immobilie zu verfügen, entsprechen in etwa denen eines Nießbrauchs. Dies mindert zum jetzigen Zeitpunkt für ihn den aktuellen Wert des Einfamilienhauses. Der Sachverständige Frank Drews berechnet im Verkehrswertgutachten nach Modellen der Wertermittlungsrichtlinien dass die Wertminderung ganz beträchtlich ist. Da das Einfamilienhaus somit weniger wert ist, als ursprünglich gedacht, muss der Vorerbe in diesem Fall auch weniger Erbschaftssteuer zahlen.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen
Tel. 0234 9731350
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