• Verkehrswertgutachten für Immobilien

    Verkehrswertgutachten für Immobilien

    • Gewerbeimmobilien
    • Mehrfamilienhäuser
    • Einfamilienhäuser
    • Eigentumswohnungen
    • Wohn- und Geschäftshäuser
    • Sonderimmobilien
    • Baugrundstück
    • Rechte an Grundstücken
    • Erbbaurecht

  • Nachlass - Betreuung - Rechtsstreit

    Nachlass - Betreuung - Rechtsstreit

    Dipl. Ing. Frank Drews
    zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung,
    ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    Sachverständiger für verschiedene Gerichte:
    Amtsgericht Bochum
    Landgericht Bochum
    Amtsgericht Herne
    Amtsgericht Herne-Wanne
    Amtsgericht Marl
    Amtsgericht Schwelm
    Amtsgericht Wismar
    Landgericht Münster
    Sozialgericht Duisburg
    verschiedene Betreuungsgerichte

  • Immobilien und Steuern

    Immobilien und Steuern

    Dipl. Ing. Frank Drews
    zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung,
    ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    unsere Gutachten werden bei z. B. nachfolgenden Finanzämtern vorgelegt:
    Finanzamt Kiel
    Finanzamt Lübeck
    Finanzamt Bochum
    Finanzamt Herne
    Finanzamt Gelsenkirchen
    Finanzamt Oberhausen
    Finanzamt Duisburg
    Finanzamt Dortmund
    Finanzamt Essen
    Finanzamt Soest
    usw.

  • Telefonkontakt

    Telefonkontakt

    Dipl. Ing. Frank Drews gemäß ISO/IEC 17024 zertfizierter Sachverständiger
    für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    NRW Tel. 0234-9731350

    SH Tel. 04524-7359058

  • Unsere Auftraggeber

    Unsere Auftraggeber

    Amtsgericht, Landgericht, Sozialgericht, Familiengericht, Anwälte, Steuerberater, Privatpersonen, Wohnungsgesellschaften, Betreuer, Banken, Amtsgericht Bochum, Landgericht Bochum, Amtsgericht Herne, Amtsgericht Herne-Wanne, Amtsgericht Marl, Amtsgericht Schwelm, Amtsgericht Wismar, Landgericht Münster, Sozialgericht Duisburg, verschiedene Betreuungsgerichte

  • Immobilien in Nordrhein-Westfalen bewerten

    Immobilien in Nordrhein-Westfalen bewerten

    Oberhausen Duisburg Mülheim Essen Dortmund Herne Bochum Witten Hattingen Recklinghausen Castrop-Rauxel Datteln Dorsten Herten Gladbeck Bottrop Wuppertal Iserlohn Arnsberg Brilon Meschede Lippstadt Unna Soest Paderborn Gütersloh Warendorf Ennigerloh Steinfurt Düsseldorf Krefeld Mönchengladbach u.a.

    • Anlässe für Immobilienbewertung

      Anlässe für Immobilienbewertung

      Nachlassregelung Ehescheidung Steuerzahlungen Erbschaftssteuer Kauf einer Immobilie Verkauf einer immobilie Betreuungsachen Beleihung

    • Gutachten für Immobilien

      Gutachten für Immobilien

      Gewerbeimmobilien Mehrfamilienhäuser Einfamilienhäuser Eigentumswohnungen Wohn- und Geschäftshäuser Sonderimmobilien Baugrundstück Rechte an Grundstücken Erbbaurecht

    • Grundstücksbewertung in Schleswig-Holstein

      Grundstücksbewertung in Schleswig-Holstein

      Neustadt Eutin Lübeck Plön Bad Segeberg Neumünster Wismar Kiel Oldenburg Fehmarn Ahrensböck Scharbeutz Timmendorf Haffkrug Selent Lütjenburg Hohwacht Panker und auch in Wismar

      Wertgutachten bei Erbschaftssteuer

      Wertgutachten Steuer

      Beispiele aus unserer Bewertungspraxis für steuerrechtliche Bewertungsanlässe

      Bewertungen durch das Finanzamt fallen oft zu hoch aus.

      • Immobilienerbschaft, Zweifamilienhaus, 2 Garagen
        durch das Finanzamt ermittelter Wert 240.000 €
        durch Gutachten ermittelter Verkehrswert 200.000 €

       

      • Immobilienerbschaft, Mehrfamilienhaus 15 Wohneinheiten, 18 Garagen
        durch das Finanzamt ermittelter Wert 570.000 €
        durch Gutachten ermittelter Verkehrswert 450.000 €

       

      • Teilwertbestimmung Ladenlokal, Bäckereigeschäft in Wohn- und Geschäftshaus
        vorab ermittelter Teilwert 440.000 €
        durch Gutachten ermittelter Teilwert 220.000 €

      Anruf für Immobilienbewertung bei Erbschaftssteuer oder Grundsteuer

      Erbschaftssteuer - ein Verkehrswertgutachten kann helfen

      Bei der Erbschaft einer Immobilie fällt unter Umständen Erbschaftssteuer an. Ob und wieviel Erbschaftssteuer zu zahlen ist, hängt mit dem Verwandtschaftsverhältnis zum Nachlasser und den damit verbundenen Steuerfreibeträgen zusammen.

      Regelmäßig führt das Finanzamt für eine Immobilienerbschaft eigenständig eine Bewertung des Grundbesitzes durch. Nach dieser Wertermittlung wird dann die zu zahlende Erbschaftssteuer bemessen. Meist erfolgt diese Bewertung aus dem Büro heraus, ohne das betroffene Grundstück oder die Immobilie zu besichtigen. D.h., dass objektbezogene Besonderheiten, die den Wert der Immobilie beeinflussen können (z.B. Instandhaltungszustand, Modernisierungsgrad, Lasten und Beschränkungen), durch das Finanzamt unter Umständen gar nicht berücksichtigt werden.

      Nicht selten fällt deshalb die schematisierte Kurzbewertung des Finanzamts sehr hoch aus!

      Widerspruch gegen den Bescheid des Finanzamts - Verkehrswertgutachten

      Um den Steuerzahler vor zu hohen Steuerzahlungen zu schützen, kann der Erbe gegen die Bewertung des Finanzamts widersprechen. Das Gesetz sieht an dieser Stelle die Möglichkeit zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes durch ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen vor.

      Dieser Nachweis erfolgt durch ein Verkehrswertgutachten von Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews.
      Rufen Sie uns an!

      Anruf für Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer

      Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Verkehrswertgutachten

      Besondere objektbezogene Besonderheiten wie Bauschäden, Instandhaltungsrückstau oder Modernisierungsbedarf, aber auch Wohnungsrechte oder andere Lasten werden häufig nicht erkannt. Die Erbschaftssteuer fällt dann je nach Freibetrag, der in Anspruch genommen werden kann, zu hoch aus.

      Das Verkehrswertgutachten von Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews berücksichtigt diese Besonderheiten der ererbten Immobilie in angemessener Weise. Steuernachteile lassen sich so ggf. vermeiden.

      Regelmäßig benötigt die Steuerbehörde zur Anerkennung der Ansprüche differenzierte, eingehend begründete und nachvollziehbare Verkehrswertgutachten. Unser Produkt "gerichtsfestes" Wertgutachten bzw. Verkehrswertgutachten ist für diesen Bewertungsanlass maßgeschneidert.


      Das „gerichtsfeste“ Wertgutachten bei Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer

      + örtliche Marktdaten des Sachverständigen

      + amtlicher Bodenrichtwert

      + Straßenkarte, Katasterkarte

      + Fotodokumentation

      + Recherchen zum Grundstück, Berücksichtigung aller öffentlichen Register

      + Plausibilitätskontrollen

      + Nachvollziehbare Darstellung aller Wertermittlungsdaten, Berechnungsansätze und Wertermittlungsverfahren,

         2 Berechnungsverfahren

       

      Immobilien-Wertgutachten – Finanzamt

      Unser gerichtsfestes Wertgutachten stellt in aller Ausführlichkeit die relevanten Tatsachen und Begründungen der Verkehrswertermittlung dar. Das Verkehrswertgutachten ist auch verwendbar für:

      Immobilien, Grundstücke und Erbbaurechte jeder Art, z.B. für Wohn- und Geschäftsimmobilien, Gewerbeimmobilien, Investorimmobilien, unbebaute Grundstücke, Kaufhäuser, Eigentumswohungen etc.

      Inhalt des Verkehrswertgutachtens:

      • Überprüfung von Objektaufmaßen und Objektberechnungen. Plausibilitätskontrollen für dargelegte Grundlagendaten.

      • Gebäudebeschreibung sowie eine Beschreibung des Grundstücks inkl. Fotodokumentation und Gebäudeplänen. Analyse der

        Lagefaktoren, erforderlichenfalls Aufnahme von Baumängeln und Bauschäden sowie Modernisierungsmaßnahmen.

        Datenerfassung in einem Ortstermin.

      • Detaillierte Recherche der wertrelevanten Grundstückseigenschaften, Einbeziehung aller öffentlichen Register.

      • Differenzierte Wertermittlung. Erläuterung aller Datenquellen und Begründung aller Wertermittlungsansätze.

       

      Honorar für ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer

      Sie können gerne mit uns für die Kalkulation eines Festpreisangebot den gewünschten Leistungsumfang besprechen . Ob das Gutachten dem gewünschten Zweck dient, kann ggf. nach dem Ortstermin überschlägig überprüft werden.

      Anruf für Immobiliengutachten bei Steuer

       

      Verkehrswertermittlung zu steuerrechtlichen Anlässen bieten wir unter anderem an in:

      Aachen, Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Ratingen, Hösel, Heiligenhaus, Köln, Krefeld, Bonn, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Gladbeck, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Herne, Witten, Herdecke, Wetter, Gelsenkirchen, Schwerte, Haltern, Datteln, Dorsten, Münster, Lübeck, Kiel, Neustadt in Holstein, Scharbeutz, Fehmarn, Eutin, Plön

       

      Tags: Immobilienbewertung, Marktwert, Verkehrswertgutachten, Immobilien, Erbschaftssteuer,

       

       

      Unsere Referenzen Immobiliengutachten

      Wir bewerten für Sie Gewerbeimmobilien, Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser (WuG) oder auch Eigentumswohnungen. Hier finden Sie einige Beispiele:

      Immobiliengutachter vor Ort