• Dipl. Ing. Frank Drews

    Dipl. Ing. Frank Drews

    Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger
    für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    Mitglied im Bundesverband öffentlich
    bestellter und vereidigter sowie
    qualifizierter Sachverständiger

    Sachverständiger für Gerichte

    Geprüfter Immo-Schaden-Bewerter
    Sprengnetter Akademie

    Sachverstand von Ingenieuren
    Ingenieurbüro seit über 30 Jahren

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    Telefonkontakt

    Dipl. Ing. Frank Drews gemäß ISO/IEC 17024
    zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung,
    ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    NRW Tel. 0234-9731350

    SH Tel. 04524-7359058 

  • Verkehrswertgutachten für Immobilien

    Verkehrswertgutachten für Immobilien

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Erbbaurecht: Einfamilienhaus plus Einliegerwohnung mit Nießbrauch

Immobilienbewertung für Einfamilienhaus in Raesfeld
Immobilienbewertung für Einfamilienhaus in Raesfeld

Wertgutachten für Einfamilienhaus im Erbbaurecht in Raesfeld

4.11.2020 in Raesfeld: Der zertifizierte Immobiliengutachter Frank Drews fährt heute zu einem Auftraggeber nach Raesfeld. Dieser braucht einen kompetenten Sachverständigen wie Frank Drews, denn die Sachlage bei dieser Immobilie ist nicht ganz einfach und erfordert einige grundsätzliche Überlegungen. Es handelt sich um ein im Erbbaurecht erbautes Einfamilienhaus. Das bedeutet, dass der Eigentümer nicht das Grundstück erwirbt, sondern lediglich das Recht bekommt, darauf zu bauen. Dafür zahlt er jährlich einen Erbbauzins. Nach Ablauf des Erbbauvertrages (meistens nach 99 Jahren) kann der Vertrag entweder verlängert werden oder die Immobilie fällt an den Rechtsgeber zurück, welcher in der Regel dann eine Entschädigungen an die aktuellen Eigentümer zahlt.

 

Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellt Wertgutachten für Haus in Raesfeld im Erbbaurecht

Das Einfamilienhaus in Raesfeld hat eine kleine Einliegerwohnung im Souterrain, die jedoch zurzeit nicht vermietet ist. Dem Auftraggeber des Verkehrswertgutachtens geht es darum, das Haus zu kaufen, genauer gesagt, das Erbbaurecht abzukaufen. Nun ist das Haus jedoch zusätzlich mit einem Nießbrauch belastet zugunsten der jetzigen Bewohnerin. Das heißt im Klartext, dass diese zeitlebens im Haus wohnen bleiben und auch den Ertrag aus dem Haus ziehen kann, etwa wenn sie die Einliegerwohnung vermieten würde.

 

Immobiliengutachter bewertet Einfamilienhaus im Erbbaurecht mit Nießbrauch

Der Sachverständige Frank Drews muss nun bei seinen Berechnungen die Statistik bemühen: Die Nießbraucherin ist 60 Jahre alt und hat gemäß Sterbetafel eine Lebenserwartung von weiteren 25,2 Jahren. Das bedeutet, dass der potenzielle Käufer rund 25 Jahre nicht über das Haus verfügen kann. In 25 Jahren hätte das 1984 erbaute Wohnhaus rechnerisch eine Restnutzungsdauer von 19 Jahren. Das Erbbaurecht würde dann noch über einen Zeitraum von 37 Jahren laufen. Gemäß den Wertermittlungsrichtlinien muss der Sachverständige Frank Drews die Wertermittlung des im Erbbaurecht bebauten Grundstücks nach Ablauf des Nießbrauchs, also auf einen Zeitpunkt in rund 25 Jahren feststellen. Um den Verkehrswert jetzt dennoch angemessen zu schätzen, wird der Wert auf den heutigen Stichtag abgezinst.


Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

  • Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
  • Versteigerung
  • Kauf, Verkauf
  • Gerichtliche Verfahren
  • Nachlassregelungen, etc.
  • Gutachten für Betreuungsgericht

Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen,

Tel. 0234 9731350

 

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