• Dipl. Ing. Frank Drews

    Dipl. Ing. Frank Drews

    Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger
    für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    Mitglied im Bundesverband öffentlich
    bestellter und vereidigter sowie
    qualifizierter Sachverständiger

    Sachverständiger für Gerichte

    Geprüfter Immo-Schaden-Bewerter
    Sprengnetter Akademie

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    Ingenieurbüro seit über 30 Jahren

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    Dipl. Ing. Frank Drews gemäß ISO/IEC 17024
    zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung,
    ZIS Sprengnetter Zert (WG)

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  • Verkehrswertgutachten für Immobilien

    Verkehrswertgutachten für Immobilien

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Unklare Rechtslage: Verkehrswertgutachten für Baugrundstück in Neuenrade

Immobilienbewertung für Baugrundstück in Neuenrade
Immobilienbewertung für Baugrundstück in Neuenrade

Wertgutachten für ein Baugrundstück in Neuenrade

10.12.2021 in Neuenrade: Meistens fertigt Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung Verkehrswertgutachten für bebaute Grundstücke oder für Eigentumswohnungen. Manchmal soll jedoch auch ein unbebautes Grundstück  bewertet werden. So auch heute: Ein Ehepaar hat ein Grundstück erworben, um dort ein Einfamilienhaus zu bauen. Als nach einigen Jahren mit dem Bau begonnen werden soll, wird das Paar plötzlich vom Architekten darüber informiert, dass über das Grundstück ein öffentlicher Versorgungskanal verläuft. Im Kaufvertrag war das jedoch nicht ausgewiesen. Klar ist, dass diese Leitung den Wert des Grundstücks mindert, da die Eigentümer nicht frei über die Fläche verfügen können. Der Sachverständige Frank Drews soll nun den Wert des Grundstücks ermitteln.

 

Immobiliengutachter bewertet Baugrundstück in Neuenrade

Bei der Leitung handelt sich um einen Abwasserkanal von diversen Grundstücken. Bei der Erschließung des Baugebietes hätte das Leitungsrecht im Grundbuch durch eine persönlich beschränkte Dienstbarkeit oder durch eine Baulast gesichert werden sollen. Diese Eintragung war jedoch offenbar versäumt worden. Die Leitung verläuft relativ parallel zur hinteren Grundstücksgrenze in etwa 2,5 Metern Tiefe. Im Bebauungsplan sind rechts und links der Leitungstrasse je ein 5 Meter breiter Schutzstreifen eingetragen, der nicht genutzt werden darf. Nicht nutzen bedeutet, dass der Streifen nicht bebaut werden darf; Es dürfen auch keine Bäume und Sträucher dort gepflanzt werden, so dass ein Sichtschutz zum rückwärtig angrenzenden Grundstück nicht gegeben wäre.

 

Sachverständiger fertigt Verkehrswertgutachten für Grundstück in Neuenrade

Kaum zu glauben, was für Einschränkungen eine nicht sichtbare, da unterirdisch verlaufende, Leitung mit sich bringen kann. Es kann kein Gartenhäuschen im hinteren Grundstücksbereich aufgestellt werden, und es darf auch kein zusätzliches Erdreich auf dem Grundstück aufgefüllt werden. Zudem müssen die Eigentümer vor dem Haus eine Zufahrt anlegen, damit gegebenenfalls Reparaturen und Wartungsarbeiten an der Leitung durchgeführt werden können. Diese Zufahrt sollte aber auch mit Baggern befahrbar sein. All diese Vorgaben und die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen müssen nun als wertmindernde Umstände beziffert werden. Und genau dafür ist der zertifizierte Sachverständige Frank Drews der richtige Fachmann.  

 

 

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