Sachverständigengutachten vor Gericht gefragt
24.5.2021 in Duisburg: Als unabhängiger und zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung bekommt Frank Drews oft Aufträge vom Gericht. Für Zwangsversteigerungen oder auch beim Hausverkauf durch einen Betreuer muss ein Sachverständiger stets zuvor den Verkehrswert der Immobilie bestimmen. Auch im Zuge von Ehescheidungen oder Erbstreitigkeiten muss Frank Drews als Sachverständiger den Wert von Grundstücken, Wohnungen und Häusern ermitteln. Manchmal ist die Streitfrage jedoch ganz anders geartet, so wie in diesem ungewöhnlichen Fall vor dem Sozialgericht Duisburg, bei dem ein Sozialhilfeempfänger gegen die Stadt klagt.
Immobiliengutachten zur Klärung der Beweislage beim Gericht Duisburg
Das Gericht hat zur Klärung des Streitfalls die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet. Es geht um verschiedene Fragen, die das Einfamilienhaus des Klägers betreffen. So soll der Sachverständige die tatsächliche Wohnfläche des Hauses feststellen und ermitteln, wieviel die Immobilie zu einem bestimmten strittigen Zeitraum wert war. Baumängel und anstehende Renovierungen bzw. Modernisierungen sollen gesondert aufgelistet werden. Des weiteren geht es darum, ob das Grundstück in dem genannten Zeitraum trotzdem zu veräußern oder zu verpachten gewesen sei, und falls ja, zu welchem Preis.
Sachverständiger vom Gericht in Duisburg angefordert
All diese Fragen soll der Immobilienbewerter Frank Drews in seinem Gutachten beantworten. Dem Kläger wird aufgegeben, Grundstück und Haus für den Sachverständigen zugänglich zu halten und ihm alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dieser für seine Arbeit braucht. Vorab holt der Immobiliengutachter bei verschiedenen Ämtern Auskünfte ein, zum Beispiel zum Bauplanungsrecht, zum Stand der Erschließungsbeiträge, und zum Verdacht auf Altlasten. Zu einem Ortstermin kommt es dann aber nicht mehr, weil der Kläger plötzlich seine Klage zurückzieht und das Gerichtsverfahren beendet ist.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen,
Tel. 0234 9731350
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