Immobilienbewertung für Reihenhaus in Bochum
24.11.2021 in Bochum. Der Immobiliengutachter Frank Drews erhält von der Erbin eines Einfamilienhauses den Auftrag, den Wert des Hauses festzustellen. Wie so oft geht es auch in diesem Fall um die Bemessung der Erbschaftssteuer. Das Finanzamt hat einen relativ hohen Betrag festgesetzt. Um dem zu widersprechen, muss die Erbin ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen vorlegen. Diplom-Ingenieur Frank Drews ist hierfür der richtige Mann. Stellt er als Sachverständiger einen geringeren Wert des Hauses fest, verringert sich dadurch auch die Erbschaftssteuer.
Sachverständiger fertigt Gutachten für Einfamilienhaus in Bochum zur Bemessung der Erbschaftssteuer
Voraussetzung ist natürlich, dass das Finanzamt dem Gutachten des Sachverständigen folgt. "Meistens ist das jedoch der Fall, da das Finanzamt von den Bodenrichtwerten und Grundstückswerten ausgeht und die Beamten den Zustand des Hauses nicht kennen," sagt Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung. "Ich sehe mir hingegen für ein Gutachten jede Immobilie vor Ort selber an, und stelle in der Regel zahlreiche wertmindernde Umstände fest. Das können Mängel am Haus sein, aber auch Altlasten, Leitungsrechte oder andere Auflagen."
Bei dem Einfamilienhaus der Erbin handelt es sich um ein Reihenhaus aus dem Jahr 1957. Das Haus hat zwei Geschosse und ist unterkellert. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Zum Reihenhaus gehört eine Garage, die sich auf einem separaten Garagenhof in der Nähe befindet.
Verkehrswertgutachten für Reihenhaus in Bochum
Beim Besichtigungstermin vor Ort fallen dem Sachverständigen Frank Drews sofort die oben erwähnten Mängel ins Auge: Die Fassade ist rissig, und die Kellerwände sind stark durchfeuchtet. Auch der Dachüberstand ist im Laufe der Zeit schadhaft geworden und zeigt Renovierungsbedarf. Die Zentralheizung ist alt und müsste in absehbarer Zeit - genau wie die Fenster - erneuert werden. Zur rückwärtigen Seite hat das Haus zwar einen Wintergarten, doch ist dieser ziemlich marode und müsste dringend in Stand gesetzt werden. Insgesamt ergibt sich wegen zahlreicher Schäden am Haus ein viel niedrigerer Verkehrswert, als ihn das Finanzamt festgelegt hat. Der Widerspruch der Erbin gegen die festgesetzte Erbschaftssteuer wird aller Wahrscheinlichkeit nach Erfolg haben.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen
Tel. 0234 9731350
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