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Bewertung der Immobilienerbschaft durch das Finanzamt

Bei einer Immobilienerbschaft wird regelmäßig zunächst eine Immobilienbewertung durch das Finanzamt vorgenommen. Dabei wird die Bewertung der Immobilie überwiegend ohne Besichtigung des Grundstücks und der baulichen Anlagen durchgeführt. Nicht selten fällt diese Bewertung sehr hoch aus. Nach dem festgestellten Wert nimmt das Finanzamt die Bemessung der zu zahlenden Erbschaftssteuer vor.

Wie kann der Betroffene gegen eine zu hohe Immobilienbewertung durch das Finanzamt vorgehen ?

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 Was kann ich tun, wenn das Finanzamt die Immobilie geschätzt hat?

Bei einer Immobilienerbschaft, für die eine Immobilienbewertung durch das Finanzamt durchgeführt wurde, darf der Erbschaftssteuerpflichtige einen niedrigeren "gemeinen Wert"  mithilfe eines Sachverständigengutachtens nachweisen. Das Wertgutachten des Sachverständigen stellt häufig die angemessenere Variante der Immobilienbewertung dar, weil grundsätzlich vor Erstellung des Wertgutachtens eine Ortsbesichtigung durchgeführt wird. Dabei kann der Sachverständige Informationen zum Instandhaltungszustand und Modernisierungsstand der Immobilie aufnehmen und später bei der Gutachtenerstellung berücksichtigen. Diese Informationen liegen dem Finanzamt häufig zur Bewertung nicht vor.

 

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