Sachverständiger für Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews

 

Wissen

Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews informiert über Wertermittlung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer

Aktuelle Infomationen zum Thema Erbschaft, Nachlassregelung von Immobilien, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Immobilienerbe

  • Sie wollen eine neutrale Immobilienbewertung zur Nachlassregelung für Ihre Immobilie ?
  • Sie haben eine Wertermittlung des Finanzamtes wegen der Erbschaftssteuer oder der Schenkungssteuer vorliegen und denken, die Bewertung der Immobilie fällt zu hoch aus ?

 

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Die Lösung heißt Verkehrswertgutachten für die Immobilie bei Erbschaft

In jedem Fall kann ein Verkehrswertgutachten für die angemessene Bewertung Ihrer Immobilie weiterhelfen. Für die Nachlassregelung hilft der ermittelte neutrale Wert der Immobilie bei einer gütlichen Einigung.

 

Nachweis des niedrigeren gemeinen Wert durch ein Verkehrswertgutachten

Liegt eine Bewertung Ihres Hauses nach dem Bewertungsgesetz durch das Finanzamt vor, darf der Erbschaftssteuer- oder Schenkungssteuerpflichtige einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch ein Wertgutachten von Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews.

Die Erfolgsaussichten hierfür sind gut, weil die Bewertung des Finanzamtes häufig vom Büro aus vorgenommen wird. Besondere objektbezogene Besonderheiten wie Bauschäden, Instandhaltungsrückstau oder Modernisierungsbedarf werden häufig nicht erkannt. Die Erbschaftssteuer fällt dann je nach Freibetrag, der in Anspruch genommen werden kann, zu hoch aus.

Das Verkehrswertgutachten von Dipl. Ing. Frank Drews berücksichtigt diese Besonderheiten der ererbten Immobilie in angemessener Weise. Steuernachteile lassen sich so unter Umständen vermeiden.

 

Immobilien-Wertgutachten für die Nachlassregelung oder bei Erbschaftssteuer

Bei Erbschaft einer Immobilie kann ein Wertgutachten in idealer Weise als Grundlage für die Nachlassregelung oder für die Bemessung von Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer dienen.

Honorarfragen

Weitere Informationen zu unseren Produkten sowie zu Angebotspreisen finden Sie in unseren verschiedenen Wertgutachten.

Rufen Sie uns an. Telefon 0234 9731350. Wir beraten Sie gern.

 

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Unsere Referenzen

Wir bewerten für Sie Gewerbeimmobilien, Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser (WuG) oder auch Eigentumswohnungen. Hier finden Sie einige Beispiele:

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