Wertgutachten fürs Finanzamt

Verkehrswertgutachten Finanzamt

Verkehrswertgutachten für das Finanzamt

Für verschiedene steuerrechtliche Verfahren können Verkehrswertgutachten zur Feststellung von Immobilienwerten eine bedeutende Rolle spielen. Die steuerrechtlichen Anlässe hierzu sind vielfältig. Die nachfolgenden Beispiele geben Ihnen einen Überblick der Bewertungspraxis von Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews zu diesem Thema.

Sie können uns aber auch anrufen, wir beraten Sie gern! Sachverständiger für Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews.

Anruf Dipl. Ing. Frank Drews für Immobilienbewertung 

 

Beispiele für Verkehrswertgutachten bei Steuern 

  • zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes zur Bemessung der Schenkungssteuer oder der Erbschaftssteuer oder der Grundsteuer, 

  • für die Entnahme eines Grundstücks oder einer Immobilie aus dem Betriebsvermögen zur Überführung in das Privatvermögen,

  • zur Bestimmung eines Wertanteils für bauliche Anlagen zu Abschreibungszwecken

  • oder für die Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden im Hinblick auf Abschreibungsmöglichkeiten

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Immobilie - Verkehrswertgutachten - Steuerzahlung

Primär geht es um Steuerzahlungen oder um steuermindernde Maßnahmen. Regelmäßig benötigt die Steuerbehörde zur Anerkennung der Ansprüche differenzierte, eingehend begründete und nachvollziehbare Verkehrswertgutachten. Unser Produkt "gerichtsfestes" Wertgutachten bzw. Verkehrswertgutachten ist für diesen Bewertungsanlass maßgeschneidert.


Das „gerichtsfeste“ Verkehrswertgutachten für steuerrechtliche Belange

+ örtliche Marktdaten des Sachverständigen

+ amtlicher Bodenrichtwert

+ Straßenkarte, Katasterkarte

+ Fotodokumentation

+ Recherchen zum Grundstück, Berücksichtigung aller öffentlichen Register

+ Plausibilitätskontrollen

+ Nachvollziehbare Darstellung aller Wertermittlungsdaten, Berechnungsansätze und Wertermittlungsverfahren, 2 Berechnungsverfahren

 

Immobilienbewertung - Verkehrswertgutachten – Finanzamt

Unser gerichtsfestes Wertgutachten stellt in aller Ausführlichkeit die relevanten Tatsachen und Begründungen der Verkehrswertermittlung dar. Das Verkehrswertgutachten ist verwendbar für:

Immobilien, Grundstücke und Erbbaurechte jeder Art, z.B. für Wohn- und Geschäftsimmobilien, Gewerbeimmobilien, Investorimmobilien, unbebaute Grundstücke, Kaufhäuser, Eigentumswohungen etc.

Inhalt des Verkehrswertgutachtens:

  • Überprüfung von Objektaufmaßen und Objektberechnungen. Plausibilitätskontrollen für dargelegte Grundlagendaten.

  • Gebäudebeschreibung sowie eine Beschreibung des Grundstücks inkl. Fotodokumentation und Gebäudeplänen. Analyse der Lagefaktoren, erforderlichenfalls Aufnahme von Baumängeln und Bauschäden sowie Modernisierungsmaßnahmen. Datenerfassung in einem Ortstermin.

  • Detaillierte Recherche der wertrelevanten Grundstückseigenschaften, Einbeziehung aller öffentlichen Register.

  • Differenzierte Wertermittlung. Erläuterung aller Datenquellen und Begründung aller Wertermittlungsansätze.

 

Honorar für ein Verkehrswertgutachten

Sie können gerne mit uns für die Kalkulation eines Festpreisangebot den gewünschten Leistungsumfang besprechen. Ob das Gutachten dem gewünschten Zweck dient, kann ggf. nach dem Ortstermin überschlägig überprüft werden.

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Verkehrswertermittlung zu steuerrechtlichen Anlässen bieten wir unter anderem an in:

Aachen, Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Ratingen, Hösel, Heiligenhaus, Köln, Krefeld, Bonn, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Gladbeck, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Herne, Witten, Herdecke, Wetter, Gelsenkirchen, Schwerte, Haltern, Datteln, Dorsten, Münster

 

Tags: Immobilienbewertung, Marktwert, Verkehrswertgutachten, Gewerbegrundstück, Gewerbeimmobilie, Immobilien, Erbschaftssteuer, betriebliche Entnahme,

 

Beispiele für Verkehrswertgutachten aus unserer Bewertungspraxis zu steuerrechtlichen Bewertungsanlässen

Dezember 2018

Bewertung eines Mehrfamilienhauses in Castrop-Rauxel

Erbschaft belastet mit Nacherbenregelung

 

Juni 2018

Bewertung von zwei Eigentumswohnungen in der Bonner Südstadt

für eine betriebliche Entnahme, Teilwertberechnung

 

Februar 2017

Immobilienerbschaft, Zweifamilienhaus, 2 Garagen

durch das Finanzamt ermittelter Wert 240.000 €

durch Gutachten ermittelter Verkehrswert 200.000 €

 

Dezember 2016,

Immobilienerbschaft, Mehrfamilienhaus 15 Wohneinheiten, 18 Garagen

durch das Finanzamt ermittelter Wert 570.000 €

durch Gutachten ermittelter Verkehrswert 450.000 €

 

Juli 2016

Teilwertbestimmung Ladenlokal, Bäckereigeschäft in Wohn- und Geschäftshaus

vorab ermittelter Teilwert 440.000 €

durch Gutachten ermittelter Teilwert 220.000 €

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Unsere Referenzen Immobiliengutachten

Wir bewerten für Sie Gewerbeimmobilien, Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser (WuG) oder auch Eigentumswohnungen. Hier finden Sie einige Beispiele:

Kontakt

Kontakt Immobilienbewertung

Dipl. Ing. Frank Drews
zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung,

ZIS Sprengnetter Zert (WG)

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058