Immobiliengutachter bewertet Eigentumswohnung in Gelsenkirchen
21.4.2021 in Gelsenkirchen: Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung ist heute in Gelsenkirchen unterwegs. Im Auftrag eines Betreuers soll er den Verkehrswert einer Eigentumswohnung feststellen, welche schon längere Zeit nicht mehr bewohnt wird. Es handelt sich um eine 3-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit vier Parteien. Das Haus wurde im Wohnungserbbaurecht gebaut. Das bedeutet, dass der damalige Erbauer das Grundstück nicht erworben hat, sondern lediglich das Recht, darauf zu bauen. Dafür muss er jährlich sogenannte Erbbauzinsen an den Rechtsgeber – in diesem Falle die Stadt Gelsenkirchen – zahlen. Wird das Haus in Eigentumswohnungen unterteilt, so sind die Erbbauzinsen anteilig von deren Eigentümern zu zahlen.
Sachverständiger fertigt Verkehrswertgutachten für Wohnung im Erbbaurecht
Die Wohnung, die bewertet werden soll, befindet sich im 1. Stock des Mehrfamilienhauses. Sie ist seit einigen Monaten unbewohnt und in einem schlechten Zustand. „Schon beim Betreten der Wohnung fiel mir der muffige Geruch auf", erzählt der Sachverständige Frank Drews. Kurze Zeit später weiß er auch woher der Geruch kommt: Es finden sich diverse Feuchteschäden in der Wohnung. In fast jeder Zimmerecke sitzt Schimmel, der sich bereits mehr oder weniger auf die Wände ausgebreitet hat. Besonders schlimm ist es in der Küche an den Fensterlaibungen. Vermutlich liegt hier ein Bauschaden vor. Außerdem ist die Wohnung ziemlich schmutzig. Die sanitäre Ausstattung des Badezimmers ist überaltert und teilweise kaputt. Eine grundlegende Sanierung des Bades steht dringend an.
Verkehrswertgutachten für Eigentumswohnung mit Erbbaurecht in Gelsenkirchen
In den Zimmern wird mit Nachtspeicheröfen geheizt. Auch diese sind überaltert und sollten durch eine Zentralheizung ersetzt werden. All diese bevorstehenden Sanierungen mindern den aktuellen Verkehrswert der Wohnung beträchtlich, denn leider sind von der Eigentümergemeinschaft bisher keine Rücklagen gebildet worden. Eine Hausverwaltung gibt es zurzeit auch nicht. Die Nebenkostenabrechnung wird momentan ehrenamtlich von einer Miteigentümerin erstellt. Insgesamt beläuft sich der Wert der Eigentumswohnung auf nicht viel mehr als 30.000 Euro.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen,
Tel. 0234 9731350
Immobiliengutachten für die Bewertung von Eigentumswohnungen, Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien:
Sehen Sie sich unsere Angebote für Immobilienbewertung an: