Dipl-Ing. Frank Drews stellt sein Können und Wissen unter Beweis
17.12.2021. Diplom-Ingenieur Frank Drews ist zufrieden: Kürzlich hat er seine Rezertifizierung nach ISO/IEC 17024 erfolgreich bestanden und darf sich nach wie vor „zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung“ nennen. Seine Gutachten haben vor Gericht Bestand und sind von Banken und Finanzämtern anerkannt. Aber was genau ist eigentlich ein zertifizierter Sachverständiger? Immer wieder kommt es vor, dass Frank Drews von neuen Kunden am Telefon gefragt wird, ob er nicht ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sei. Worin unterscheiden sich diese beiden Bezeichnungen?
Kurz vorweg: Ein nach ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger ist einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichgestellt. Der Unterschied liegt darin, dass die öffentliche Bestellung und Vereidigung lediglich deutschlandweit Gültigkeit hat, während die Norm ISO/IEC 17024 europaweit Anerkennung genießt.
Europaweit anerkannt: zertifizierter Sachverständiger nach ISO/IEC 17024
Den Begriff „öffentlich bestellter Sachverständiger“ gibt es schon sehr lange in Deutschland. Er bezeichnet Personen eines Fachgebiets, die von öffentlich-rechtlichen Institutionen bestellt und vereidigt wurden, beispielsweise von Industrie- und Handelskammern, Handwerks- oder Architektenkammern.
Als gleichwertig anerkannt gibt es daneben in Deutschland nun bereits seit mehr als 20 Jahren den Begriff des zertifizierten Sachverständigen nach ISO/IEC 17024. Diese Norm ist ein Garant dafür, dass der so zertifizierte Sachverständige sein Zertifikat nicht von einer x-beliebigen Firma bekommen hat, sondern dass die Institution, welche das Zertifikat ausstellt, bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DakkS) akkreditiert ist, und das sind nur wenige. Damit ist sichergestellt, dass die Ausbildung und Prüfung des nach ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen hohen und europaweit anerkannten Qualitätskriterien entspricht.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen
Tel. 0234 9731350
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