Gutachterausschüsse in Kreisen und kreisfreien Städten
Gemäß Paragraph 192 des Baugesetzbuches sind Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen in Kreisen und kreisfreien Städten zu bilden. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:
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Die Führung einer Kaufpreissammlung
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Die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten des Grundstücksmarktes, insbesondere Liegenschaftszinssätze, Marktanpassungsfaktoren,Umrechnungskoeffizienten, Indexreihen und Vergleichsfaktoren.
- Erstellung von Wertgutachten für die Immobilienbewertung
Immobilien-Wertgutachten können auch von qualifizierten Sachverständigen oder von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bzw. zertifizierten Sachverständigen erstellt werden.
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