Zertifizierter Immobiliengutachter erstellt Immobiliengutachten für Eigentumswohnung in Unna
Dezember 2025 in Unna. Für eine anstehende Nachlassregelung innerhalb einer Erbengemeinschaft wurde ein Immobiliengutachten für eine Eigentumswohnung in Unna in Auftrag gegeben. Der zertifizierte Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews ist mit der Erstellung des Verkehrsgutachtens beauftragt worden. Ziel des Gutachtens ist es, den Verkehrswert der Wohnung objektiv zu ermitteln und eine nachvollziehbare Grundlage für die faire Aufteilung des Nachlasses zu schaffen.
Bei der zu bewertenden Immobilie in Unna handelt es sich um eine Eigentumswohnung aus dem Baujahr 1996. Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von rund 83 m² und befindet sich im ersten Obergeschoss eines Mehrparteienhauses. Ein Balkon gehört ebenfalls zur Ausstattung. Die Wohnung ist nicht modernisiert. Diese Faktoren spielen eine zentrale Rolle bei der Erstellung des Immobiliengutachtens und fließen vollständig in das Verkehrswertgutachten zur Nachlassregelung ein.
Besichtigungstermin durch den zertifizierten Immobiliengutachter
Im Rahmen eines Ortstermins verschafft sich der zertifizierte Immobiliengutachter einen detaillierten Überblick über die Eigentumswohnung. Für das Immobiliengutachten wird die bauliche Substanz ebenso bewertet wie die Ausstattungsmerkmale und der Erhaltungszustand. Die Wohnung entspricht im Hinblick auf Technik und Ausstattung dem ursprünglichen Stand von 1996. Modernisierungsmaßnahmen wurden nach Angaben der Erbengemeinschaft nicht durchgeführt.
Der Balkon stellt ein wertrelevantes Merkmal dar, da er bei Wohnungen in Unna mit vergleichbarer Größe und Lage die Marktgängigkeit positiv beeinflusst. Die Lage im ersten Obergeschoss gilt als marktüblich und ist sowohl für Eigennutzer als auch für die Kapitalanlage attraktiv.
Verkehrswertgutachten für die Nachlassregelung in Unna
Das Verkehrswertgutachten für die Nachlassregelung berücksichtigt sämtliche wertbestimmende Faktoren. Dazu zählen neben der Wohnfläche von 83 m² auch das Baujahr, der Modernisierungszustand sowie die Lage innerhalb der Stadt Unna. Die Marksituation in Unna wird ebenfalls in die Erstellung des Immobiliengutachtens einbezogen. Für Nachlassregelungen ist die objektive Bewertung besonders wichtig, da die Erbengemeinschaft oft unterschiedliche Vorstellungen vom Wert einer Immobilie hat. Das Verkehrswertgutachten schafft hier Klarheit und Transparenz.
Der zertifizierte Immobiliengutachter wertet hierfür alle vorliegende Unterlagen aus und führt die Bewertung nach den geltenden Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung durch. Bei Eigentumswohnungen wie dieser kommt regelmäßig das Vergleichswertverfahren zu Anwendung, sofern genügend Marktdaten vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kann auch das Ertragswertverfahren herangezogen werden. Das Verkehrswertgutachten stellt abschließend den Verkehrswert dar, der zur Berechnung des Erbteils maßgeblich ist.
Das Verkehrswertgutachten für die Nachlassregelung bietet eine neutrale und sachliche Basis für Entscheidungsprozesse, insbesondere wenn ein Verkauf der Wohnung geplant ist oder einzelne Erben die anderen auszahlen möchten.
Zertifizierter Immobiliengutachter für Unna und Umgebung
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Immobiliengutachten und Verkehrswertgutachten für Nachlassregelungen in Unna und der gesamten Region. Seine Gutachten dienen als verlässliche Grundlage für Erbschaften, gerichtliche Auseinandersetzungen, steuerliche Themen sowie Kauf- und Verkaufsentscheidungen.
Auch im Fall dieser Eigentumswohnung in Unna liefert das Immobiliengutachten ein umfassendes, transparentes und rechtssicheres Verkehrswertgutachten für die Nachlassregelung – eine entscheidender Schritt für eine faire Verteilung innerhalb der Erbengemeinschaft.
- Nachlassregelungen und Erbschaften
- Kauf und Verkauf
- steuerlichen Bewertungen
- gerichtlichen Verfahren
- Vermögensauseinandersetzungen
Auch im Fall der Eigentumswohnung in Unna liefert das erstellte Wertgutachten eine fundierte und rechtssichere Grundlage für die Erbengemeinschaft.
Sehen Sie sich auch an
Wertgutachten für das Finanzamt





