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    Dipl. Ing. Frank Drews gemäß ISO/IEC 17024
    zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung,
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Immobilienbewertung für ein Mehrfamilienhaus in Kamen

Immobilienbewertung in Kamen
Immobilienbewertung in Kamen

Immobilienbewertung in Kamen - Sachverständiger erstellt Wertgutachten für Mehrfamilienhaus in Kamen

September 2025 in Kamen. Dipl.-Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung gemäß ISO/IEC 17024, wurde mit der Erstellung eines Wertgutachtens für ein Mehrfamilienhaus in Kamen beauftragt. Der Bewertungsanlass ist ein laufendes Ehescheidungsverfahren, in dem der Verkehrswert der Immobilie zu zwei unterschiedlichen Wertermittlungsstichtagen festgestellt werden soll. Das Gutachten dient der Ermittlung des Zugewinns und bildet damit eine objektive Grundlage für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung.

Das bewertete Mehrfamilienhaus wurde im Jahr 1960 errichtet und steht auf einem rund 800 m² großen Grundstück. Das Gebäude verfügt über zwei Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Dachgeschoss. Die gesamte Bodenfläche beträgt rund 420 m². Insgesamt umfasst das Objekt sechs Wohneinheiten, die jeweils über einen Balkon verfügen. Auf dem Grundstück befinden sich zudem sechs Garagen. 

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Immobilienbewertung in Kamen: Begutachtung und Zustand der Immobilie

Im Rahmen der Immobilienbewertung stellte der Sachverständige fest, dass sich das Gebäude in einem insgesamt befriedigenden, dem Alter entsprechenden Zustand befindet. Geringfügiger Instandhaltungsbedarf ist vorhanden, gravierende Schäden oder Mängel wurden jedoch nicht festgestellt. Das Mehrfamilienhaus in Kamen wurde regelmäßig instand gehalten. Fenster, Dach und Zentralheizung wurden im Jahr 2005 erneuert und entsprechen einem soliden technischen Standard.

Die Wohneinheiten sind funktional geschnitten und verfügen über für Kamen marktübliche Ausstattungsmerkmale. Die Balkone bieten den Bewohnern zusätzlichen Wohnwert und erhöhen die Vermietbarkeit. Das Gebäude ist vollständig vermietet, die erzielten Mieteinnahmen bewegen sich auf marktüblichem Niveau für eine mittlere Wohnlage in Kamen.


Immobilienbewertung im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens in Kamen

Im Zuge eines Ehescheidungsverfahrens ist die Feststellung des Immobilienwerts zu bestimmten Stichtagen erforderlich, um die Zugewinnermittlung korrekt durchführen zu können. Das vom Sachverständigen erstellte Wertgutachten weist den Verkehrswert der Immobilie für zwei unterschiedliche Bewertungszeitpunkte aus – in der Regel zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.

Für die Bewertung des Mehrfamilienhauses in Kamen kommt das Ertragswertverfahren zur Anwendung, da es sich um eine vermietete Wohnimmobilie handelt. In die Berechnung fließen unter anderem die nachhaltig erzielbaren Mieten, der Bodenwert, die Bewirtschaftungskosten sowie der bauliche Zustand ein. Der Sachverständige berücksichtigt zudem die örtliche Marktlage in Kamen, die Mietentwicklung und die Lagequalität des Grundstücks.


Ermittlung des Verkehrswerts und rechtliche Relevanz

Das Verkehrswertgutachten dokumentiert alle relevanten Bewertungsgrundlagen und ist für die gerichtliche Auseinandersetzung nachvollziehbar aufgebaut. Die Feststellung des Verkehrswerts durch einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen gewährleistet Neutralität und Transparenz – entscheidende Faktoren für die Anerkennung des Gutachtens durch Gerichte und Rechtsvertreter.


Immobilienbewertung durch zertifizierten Sachverständigen in Kamen

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt als Sachverständiger für Immobilienbewertung regelmäßig Verkehrswert- und Marktwertgutachten für Wohn- und Gewerbeobjekte in Kamen. Die Gutachten kommen in verschiedenen Zusammenhängen zum Einsatz, unter anderem bei:

Auch im Fall des Mehrfamilienhauses in Kamen liefert das erstellte Wertgutachten eine fundierte und rechtssichere Grundlage für das Scheidungsverfahren. Durch die Wertermittlung zu zwei Stichtagen wird eine objektive und faire Bewertung der Vermögensverhältnisse ermöglicht – ein unverzichtbarer Bestandteil der Zugewinnermittlung im Rahmen der gerichtlichen Klärung.

 

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