Sachverständiger für Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews

 

Dachwohnung im Rohbau: Wertgutachten für Eigentumswohnung in Gelsenkirchen

Verkehrswertermittlung für Eigentumswohnung in Gelsenkirchen
Verkehrswertermittlung für Eigentumswohnung in Gelsenkirchen

Verkehrswertgutachten für Dachwohnung in Gelsenkirchen

10.11.2023 in Gelsenkirchen. der Sachverständige für Immobilienbewertung Frank Drews wurde für eine Zwangsversteigerung beauftragt, den Wert einer Eigentumswohnung zu ermitteln. Die Wohnung soll sich im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses befinden. Als der Sachverständige zum anberaumten Besichtigungstermin eintrifft, steht er vor einem viergeschossigen Haus an einer stark befahrenen Bundesstraße. Gebaut wurde es 1914. Das Dach ist zur Vorderseite hin als Mansarddach ausgebildet. Als Frank Drews das Haus betritt, wird ihm schnell bewusst, dass die Lärmbelästigung auch im Innern des Hauses sehr groß ist. Noch dazu verläuft in der Mitte der Fahrbahn eine Straßenbahnlinie, welche ebenfalls nicht zu überhören ist. Die Geschosstreppe besteht aus Stahlbeton mit einer Fliesenauflage und einem Stahlgeländer.

 

Immobiliengutachter bewertet Eigentumswohnung in Gelsenkirchen

Die größte Überraschung erwartet den Sachverständigen im Dachgeschoss, denn die Wohnung, die er bewerten soll, existiert eigentlich noch gar nicht richtig. Der Dachausbau ist zwar damals bewilligt worden, doch ist man mit dem Ausbau nicht wirklich voran gekommen. Wasser- und Elektroleitungen sind zwar auf dem Fußboden des Dachgeschosses verlegt, aber der gesamte Innenausbau fehlt gänzlich. Geplant war eine Zweizimmerwohnung bestehend aus Schlafzimmer und geräumigem Wohnzimmer mit Kochzeile. Dazu Flur, Duschbad und zwei Abstellkammern. Zu sehen ist davon noch nichts. Mittlerweile ist die Baugenehmigung bereits ausgelaufen und müsste erneuert werden.

 

Sachverständiger fertigt Verkehrswertgutachten für Eigentumswohnung in Gelsenkirchen

Der Zugang zur künftigen Wohnung ist ebenfalls noch nicht fertig gestellt. Zwischen dem obersten Stockwerk und dem Dachgeschoss wurde zwar eine Betontreppe eingezogen, doch endet diese unvermittelt vor der ausziehbaren Dachbodenklappe. Eine Eingangstür ist noch nicht vorhanden. Außerdem hat die Treppe kein Geländer. Auf der rückwärtigen Seite des Hauses wurde als Stahlkonstruktion ein Balkon für die neue Dachwohnung angebaut. Bisher ist er aber vom Dachgeschoss aus noch nicht zugänglich. Kurzum: Die Eigentumswohnung, die bewertet werden soll, ist momentan noch ein Rohbau.

 

 

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