Verkehrswertgutachten für Wohnungs- und Teileigentum in Paderborn
29.11.2023 in Paderborn. Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung hat heute einen Ortstermin in einem Wohn- und Geschäftshaus. Das Haus wurde 1926 errichtet und hat vier Etagen. Auf der linken Seite des Erdgeschosses befand sich früher eine Gastwirtschaft, deren Räumlichkeiten durch einen seitlichen Anbau erweitert wurden. Auf diese Weise entstand noch ein zusätzlicher separater Speiseraum. Der rechte Teil des Erdgeschosses war eine Einzimmer-Wohnung. Jetzt soll der Sachverständige ein Verkehrswertgutachten vom kompletten Erdgeschoss anfertigen. Die Fläche beträgt insgesamt 157 Quadratmeter. Vom jetzigen Besitzer wird die Gaststätte als Vereinsheim genutzt und in der Wohnung wurde ein Büro eingerichtet.
Immobiliengutachter bewertet ehemalige Gaststätte und Wohnung in Paderborn
Das Wohn- und Geschäftshaus liegt nicht weit von der Haupteinkaufsstraße entfernt. Schulen und Ärzte sind ebenfalls fußläufig zu erreichen. In der Straße befinden überwiegend ähnliche Wohnhäuser mit vier Stockwerken und Ladenlokalen im Erdgeschoss. Die Fassade des Hauses ist mit Stuckelementen verziert und die Geschosse sind teilweise durch Simse abgesetzt. Von innen befindet sich das gesamte Haus jedoch in einem schlechten Zustand, wie der Sachverständige bei seinem Ortstermin feststellen muss. Treppenhaus uns Flure wirken ungepflegt. Im Keller lagert Sperrmüll. In der ehemaligen Gaststätte - jetzt Vereinsheim - sieht es nicht viel besser aus.
Sachverständiger fertigt Verkehrswertgutachten für Teileigentum in Paderborn
Die beiden ehemaligen Gasträume und der Thekenbereich sind etwas in die Jahre gekommen, aber noch in Ordnung. Bei einem der Damen-WCs fehlt jedoch die Tür, die Sanitärobjekte wirken veraltet, der Putz an den Wänden ist gerissen und der Anstrich fleckig. Im Büro fehlen die Fußleisten sowie einige Steckdosenabdeckungen. Zudem gibt es Feuchtigkeitsprobleme in einer Wandnische neben dem Fenster. Vermutlich werden die Räumlichkeiten ohnehin anders gestaltet werden müssen, denn nach Einsicht in die Bauakte steht fest, dass für die jetzige Nutzung als Büro und Vereinsheim gar keine Genehmigung vorliegt. Es existiert auch keine Instandhaltungsrücklage seitens der Eigentümergemeinschaft. Insofern müsste für die notwendigen Renovierungen eine Umlage erhoben werden. Dementsprechend vermindert sich auch der jetzige Verkehrswert des Teileigentums.
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