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Dipl.Ing. Frank Drews - gemäß Sachverständiger für Immobilienbewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien

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Eigentumswohnung unterm Dach: Wertgutachten für das Finanzamt in Gelsenkirchen

Verkehrswertermittlung für Eigentumswohnung in Gelsenkirchen
Verkehrswertermittlung für Eigentumswohnung in Gelsenkirchen

Sachverständiger fertigt Verkehrsgutachten einer Dachwohnung in Gelsenkirchen

4.1.2024 in Gelsenkirchen. Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung, soll den Verkehrswert einer Eigentumswohnung ermitteln. Es handelt sich um eine Dachwohnung, deren Wert vom Finanzamt mit 180.000 Euro eingeschätzt wurde. Die Wohnung liegt zwar zentral in der Innenstadt, dennoch erscheint der Wert viel zu hoch gegriffen.

Deswegen soll im Gutachten des Sachverständigen der wirkliche aktuelle Verkehrswert ermittelt und dann zur Klärung beim Finanzamt vorgelegt werden. Das Haus, in welchem sich die Eigentumswohnung befindet, wurde 1958 als fünfgeschossiges Wohnhaus gebaut.

 

Verkehrswertgutachten für Eigentumswohnung in Gelsenkirchen

Im Jahr 1991 wurden die Einheiten in dem Gebäude in Eigentumswohnungen umgewandelt. Zwei Teileigentume waren die beiden Nutzflächen im Dachgeschoss, deren Eigentümer laut Teilungserklärung berechtigt war, diese als Wohnraum umbauen zu lassen. Dieser Plan wurde 1996 durchgeführt. Bei seinem Besichtigungstermin überprüft der Sachverständige den Grundriss, den er im Vorfeld erhalten hat, mit den Gegebenheiten vor Ort. Betritt man die Wohnung, steht man zunächst in einem kleinen Flur. Von dort geht es nach links in das Wohnzimmer, welches sich über die gesamte linke Hälfte des Hauses erstreckt. Geradeaus befindet sich eine Abstellkammer, in der nun ein Gäste-WC eingebaut ist. Rechts vom Flur betritt man eine kleine Diele von der Küche, Bad und Schlafzimmer ausgehen. 

 

Immobiliengutachter bestimmt Verkehrswert einer Eigentumswohnung in Gelsenkirchen

Beim Einbau der Dachwohnung wurden die Dachflächen mit Klemmfilz wärmegedämmt. Dies wurde damals von Heimwerkern in Eigenregie vorgenommen, so dass der Sachverständige noch einen Abzug wegen mangelnder Professionalität vornimmt. Die Wohnung hat vier Dachgauben zur rückwärtigen Seite; die Wohnfläche beträgt 90 Quadratmeter. Einen Aufzug gibt es nicht im Haus. "Das ist für die fünfte Etage etwas grenzwertig," meint der Sachverständige Frank Drews schmunzelnd und fügt hinzu: "oder man muss sehr sportlich sein!" Auf jeden Fall wird der ermittelte Verkehrswert der Dachwohnung weit unter dem vom Finanzamt geschätzten Wert liegen.

 

 

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