Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuerfeststellung.
Die Reform der Grundsteuer 2022/2025 führt aktuell noch zu geänderten Feststellung von Grundsteuerwerten. Nachdem Bewertungsgesetz ist der Steuerzahler berechtigt durch ein Verkehrswertgutachten einen niedrigeren gemeinen Wert für seine Immobilie nachzuweisen. Dies kann aktuell zum 1.1.2022 als Hauptfeststellungszeitpunkt erfolgen, wenn gegen die Feststellung rechtzeitig widersprochen wurde. Aber ebenso auch zum Beispiel zum 1.1.2025 bei festgestelltem Grundsteuerwert nach Antrag auf eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung.
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Der gemeine Wert (Verkehrswert) vom zertfizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung als Basis für die Grundsteuerfestsetzung
Damit mit einem niedrigeren gemeinen Wert der Grundsteuerwert geändert werden kann, sind u.a. verschiedene Kriterien zu erfüllen:
Damit von einem Verstoß gegen das sogenannte Übermaßverbot gesprochen werden kann, muss der Grundsteuerwert deutlich den gemeinen Wert übersteigen. D. h. der Grundsteuerwert muss mindestens 40 % über dem Verkehrswert der Immobilie liegen.
Das Verkehrswertgutachten von einem nach ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen ist zugelassen für die Vorlage beim Finanzamt.
Die Wertermittlung muss auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) erfolgen.
Für die Verkehrswertermittlung zur Grundsteuerbemessung sind verschiedene Besonderheiten zu berücksichtigen. Abweichend von der Wertermittlung für Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer ist die Bewertung grundsätzlich auf den 1. Januar durchzuführen. Für Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke bestehen Besonderheiten, die von der üblichen Verkehrswertermittlung abweichen. Dies gilt ebenso für ein eingetragenes Wohnungsrecht oder für einen Nießbrauch oder für Gebäude auf fremdem Grund und Boden.
Dipl. Ing. Frank Drews erstellt als zertifizierter Sachverständiger für Wohn- und Gewerbeimmobilien Verkehrswertgutachten, die sie für die Bemessung des Grundsteuerwerts verwenden können. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft, Grundsteuer
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- Kauf, Verkauf
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- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
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