Restnutzungsdauer (§ 6 Abs. 6 ImmoWertV) - Ertragswertverfahren - Immobilienbewertung
Als wirtschaftliche Restnutzungsdauer wird die Anzahl der Jahre angesetzt, in denen die baulichen (und sonstigen) Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch unter wirtschaftlicher Betrachtung genutzt werden können. Sie ist demnach entscheidend vom wirtschaftlichen, aber auch vom technischen Zustand des Objekts, nachrangig vom Alter des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile abhängig. Instandsetzungen oder Modernisierungen oder unterlassene Instandhaltungen oder andere Gegebenheiten können die Restnutzungsdauer verlängern oder verkürzen.
Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
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