Normgebäude, besonders zu veranschlagende Bauteile - Immobilienbewertung
Bei der Ermittlung des anteiligen Gebäuderauminhalts oder der anteiligen Gebäudeflächen werden einige den Gebäudewert wesentlich beeinflussenden Gebäudeteile nicht erfasst. Das Gebäude ohne diese Bauteile wird in dieser Wertermittlung mit ”Normgebäude” bezeichnet.
Zu diesen bei der Rauminhaltsberechnung nicht erfassten Gebäudeteilen gehören insbesondere Kelleraußentreppen, Eingangstreppen und Eingangsüberdachungen, ggf. auch Balkone und Dachgauben.
Texterstellung in Anlehnung an Erläuterungstexten der Bewertungssoftware PROSA
Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
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