Herstellungskosten (§ 22 Abs. 1 ImmowertV) - Immobilienbewertung
Der anteilige Gebäudeherstellungswert wird durch Multiplikation des anteiligen Gebäuderauminhalts (m³) oder der anteiligen Gebäudefläche (m²) des (Norm)Gebäudes mit Normalherstellungskosten (NHK) für vergleichbar genutzte Gebäude ermittelt.
Dem so ermittelten anteiligen Herstellungswert ist noch der (anteilige) Wert von besonders zu veranschlagenden Bauteilen und besonderen (Betriebs) Einrichtungen sowie die Baunebenkosten (BNK) hinzuzurechnen.
Texterstellung in Anlehnung an Erläuterungstexten der Bewertungssoftware PROSA
Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
Aachen, Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Gladbeck, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Herne, Witten, Herdecke, Wetter, Schwerte, Gelsenkirchen, Wuppertal, Plön, Fehmarn, Eutin, Malente, Lübeck, Neustadt in Holstein, Oldenburg, Ahrensböck