Immobiliengutachten für Einfamilienhaus in Rheine
25.9.2020 in Rheine. Ein Ehepaar hat ein Einfamilienhaus geerbt. Das Finanzamt hat den Wert des Hauses auf 195.000 Euro geschätzt und danach die Erbschaftssteuer berechnet. Zu hoch, wie die Erben finden, da das Haus zum Todestag des Erblassers viele Baumängel aufwies und es Ihrer Meinung nach weniger wert sei. Deshalb haben Sie nun Frank Drews, den zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung eingeschaltet. Die Gutachten des unabhängigen Sachverständigen sind sogar vor Gericht zugelassen. Er soll zum Stichtag des Erbfalles ein Wertgutachten des Hauses erstellen. Dieses kann dann dem Finanzamt vorgelegt werden, damit die Erbschaftssteuer anhand des Gutachtens nochmal neu festgesetzt wird.
Sachverständiger bewertet Einfamilienhaus in Rheine
Das Haus wurde 1996 in Massivbauweise erstellt und hat keinen Keller. Zum Wertermittlungsstichtag bestanden erhebliche Baumängel: So waren die vorhandenen Fenster wegen planerischer Fehler allesamt zu klein berechnet und mussten ersetzt werden. Auch die Haustür war mangelhaft eingebaut worden. Das Dachgeschoss war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht fertig ausgebaut und befand sich noch in einem rohbauähnlichen Zustand. In der Küche bestand aufgrund eines Feuchtigkeitsschadens umfangreiche Mauerwerksdurchfeuchtung.
Immobiliengutachten für Einfamilienhaus in Rheine zur Vorlage beim Finanzamt
Auch die Zimmertüren und Sanitärobjekte wiesen Beschädigungen auf. Aufgrund all dieser Mängel und Bauschäden kommt der Sachverständige für Immobilienbewertung bei seinen Einschätzungen und Berechnungen auf einen Verkehrswert von nur 125.000 Euro. Da die Gutachten des unabhängigen Sachverständigen sogar vor Gericht zugelassen sind, wird auch das Finanzamt seinem Verkehrswertgutachten aller Wahrscheinlichkeit nach folgen und die Erbschaftssteuer niedriger als bisher ansetzen. Die Erben des Hauses sparen durch das Immobiliengutachten des Sachverständigen mehrere Tausend Euro.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen,
Tel. 0234 9731350
Immobiliengutachten für die Bewertung von Eigentumswohnungen, Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien:
Sehen Sie sich unsere Angebote für Immobilienbewertung an: