Sachverständiger bewertet Arrondierungsflächen in Gelsenkirchen
19.1.2022 in Gelsenkirchen. Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung hat den Auftrag bekommen, mehrere kleine Grundstücke in Gelsenkirchen zu bewerten. Als erstes fordert der Sachverständige eine Katasterkarte der Gegend an, denn auf diese Weise kann er sich bereits einen ersten Eindruck der Flächen machen, um die es geht. Sie alle liegen in einer Siedlung mit aufgelockerter Bebauung. In den 60er Jahren entstanden dort mehr als 40 Ein- und Zweifamilienhäuser. Die neun Flächen, für die der Sachverständige Frank Drews ein Verkehrswertgutachten erstellen soll, sind jedoch unbebaut. Lediglich auf einem Areal steht eine Garage. Daran grenzt das nächste Grundstück an, eine Gelände von 70 Quadratmetern. Die anderen Flächen, um die es geht, sind zum Teil noch kleiner: Die kleinste Fläche ist nur 26 Quadratmeter groß.
Verkehrswertgutachten für Arrondierungsflächen in Gelsenkirchen
Es handelt sich hierbei um sogenannte Arrondierungsflächen, die ein angrenzendes Grundstück abrunden. Oft sind das schräg oder unregelmäßig geschnittene „Reststücke“. Als der Sachverständige zu der Wohnsiedlung fährt, um sich alles anzuschauen, stellt er fest, dass sich die meisten der Arrondierungsflächen zwischen einem Hausgrundstück und der angrenzenden Straße befinden. Es handelt es sich hier nur um kleine Ecken oder schmale Streifen entlang des Gehwegs, die teils brach liegen oder mit Unkraut und Büschen bewachsen sind. Diese Arrondierungsflächen gehen in die Bodenwertermittlung nur mit einem Ansatz von 10 bis 50 Prozent ein.
Sachverständiger erstellt Gutachten für Arrondierungsflächen einer Siedlung in Gelsenkirchen
Interessant sind sie allenfalls für die Eigentümer der benachbarten Wohngrundstücke. Und eigentlich auch nur dann, wenn die entsprechende Fläche das eigene Grundstück sinnvoll erweitern oder abrunden würde. Manche "Reststücke" sind jedoch so schmal und liegen dann noch recht ungünstig hinter der Hauswand oder der Garage, so dass sie für die Bewohner keinen wirklichen Mehrwert bedeuten. Einige andere Flächen hingegen eignen sich besser dazu, den Garten des angrenzenden Grundstücks noch etwas zu erweitern. Jedenfalls ist dies ein außergewöhnliches Verkehrswertgutachten im Alltag des Sachverständigen für Immobilienbewertung.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen
Tel. 0234 9731350
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