• Dipl. Ing. Frank Drews

    Dipl. Ing. Frank Drews

    Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger
    für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    Mitglied im Bundesverband öffentlich
    bestellter und vereidigter sowie
    qualifizierter Sachverständiger

    Sachverständiger für Gerichte

    Geprüfter Immo-Schaden-Bewerter
    Sprengnetter Akademie

    Sachverstand von Ingenieuren
    Ingenieurbüro seit über 30 Jahren

  • Telefonkontakt

    Telefonkontakt

    Dipl. Ing. Frank Drews gemäß ISO/IEC 17024
    zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung,
    ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    NRW Tel. 0234-9731350

    SH Tel. 04524-7359058 

  • Verkehrswertgutachten für Immobilien

    Verkehrswertgutachten für Immobilien

    • Gewerbeimmobilien
    • Mehrfamilienhäuser
    • Einfamilienhäuser
    • Eigentumswohnungen
    • Wohn- und Geschäftshäuser
    • Sonderimmobilien
    • Baugrundstück
    • Rechte an Grundstücken
    • Erbbaurecht

Lebenslanger Niesbrauch - Wertgutachten für Gewerbeimmobilie in Osnabrück

Immobilienbewertung für Bürohochhaus in Osnabrück
Immobilienbewertung für Bürohochhaus in Osnabrück

Sachverständiger bewertet Bürohochhaus in Osnabrück

11.2.2020 in Osnabrück: Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung, ist heute in nördlicher Richtung unterwegs. Sein Ziel ist ein Gewerbegebiet in Osnabrück. Dort soll er den Verkehrswert eines Bürohauses bestimmen, welches zum Verkauf ausgeschrieben ist. Das Bürohaus hat 8 Stockwerke, kann also bereits als Hochhaus bezeichnet werden. Die Nutzfläche beträgt insgesamt 1500 Quadratmeter und der größte Teil ist an verschiedene Firmen vermietet. Die Ausstattung des Hauses ist von 1985 und zum jetzigen Zeitpunkt bereits leicht veraltet. Hier und da wäre eine Modernisierung ratsam.

Niesbrauch bei Gewerbeimmobilie in Osnabrück

Insgesamt ist das Grundstück 2000 Quadratmeter groß. Dies umfasst auch eine Fläche von 30 Stellplätzen, die zum Haus gehören. Frank Drews sieht sich das Bürohochhaus von außen und innen genau an. Die eigentliche Besonderheit liegt hier aber nicht im Bau des Gebäudes, sondern in einer notariell verankerten Tatsache: Die Hälfte der Immobilie ist mit einem lebenslangen Niesbrauch belegt. Dies bedeutet, dass eine bestimmte Person den Gebäudeteil selbst bewohnen oder nutzen darf und die Erträge - meistens Mieten - daraus abschöpfen kann.

Was ist Niesbrauch? Der Immobiliengutachter erklärt

„Gebräuchlich ist dies zum Beispiel wenn Immobilien auf die eigenen Kinder übertragen werden und man sich selbst oder dem Partner den lebenslangen Niesbrauch vorbehält, um im Alter finanziell abgesichert zu sein“, erläutert der Immobiliengutachter Frank Drews. Der Niesbrauch wird ins Grundbuch eingetragen und somit rechtlich fest verankert. Deswegen achtet der Sachverständige Frank Drews stets darauf, dass er für seine ausführlichen Immobiliengutachten im Vorfeld immer einen Auszug aus dem Grundbuch bekommt. Solange der Niesbrauch besteht, wirkt er sich nämlich im Verkehrswertgutachten der Immobilie wertmindernd aus. Ähnlich verhält es sich mit lebenslangem Wohnrecht, nur dass man beim Wohnrecht - im Gegensatz zum Niesbrauch - nicht vermieten kann.


 

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

  • Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
  • Versteigerung
  • Kauf, Verkauf
  • Gerichtliche Verfahren
  • Nachlassregelungen, etc.
  • Gutachten für Betreuungsgericht

Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in Osnabrück und ganz Nordrhein-Westfalen, Tel. 04524 7439764

 

Immobiliengutachten für die Bewertung von Eigentumswohnungen, Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien:

Sehen Sie sich unsere Angebote für Immobilienbewertung an:

 

 

 

 

 

 

Unsere Referenzen Immobiliengutachten

Wir bewerten für Sie Gewerbeimmobilien, Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser (WuG) oder auch Eigentumswohnungen. Hier finden Sie einige Beispiele:

Immobiliengutachter vor Ort