Wertgutachten für Zwangsversteigerung in Herne
14.4.2021 in Herne. Heute ist Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung im Auftrag des Amtsgerichts Herne unterwegs. In einem Gewerbegebiet muss ein Grundstück zwangsversteigert werden. Zuvor soll der Immobiliengutachter Frank Drews den Verkehrswert dieses Grundstücks ermitteln. Das Gewerbegrundstück wurde 1971 mit einem Einfamilienhaus bebaut. Dieses ist eingeschossig angelegt, voll unterkellert und hat ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Wohnfläche beträgt 150 Quadratmeter. Laut Bauordnung ist normale Wohnnutzung auf dem Gewerbegrundstück aber nicht zulässig; Die Nutzung des Wohnhauses ist nur als Betriebswohnung genehmigt. Doch es gibt noch weitere Überraschungen:
Sachverständiger erstellt Verkehrswertgutachten für Einfamilienhaus als Betriebswohnung
Heute ist bereits der zweite, mit der Besitzerin verabredete, Besichtigungstermin, da sie beim ersten Mal nicht angetroffen wurde und der Sachverständige Frank Drews unverrichteter Dinge wieder umkehren musste. Den heutigen Termin hat sie selber vereinbart und schriftlich bestätigt. Doch als Dipl.-Ing. Frank Drews zur verabredeten Uhrzeit eintrifft, ist das Tor, welches zum Grundstück führt, verschlossen. Vier freilaufende Hunde versperren zusätzlich den Zugang. Die Besitzerin ist weit und breit nicht zu sehen und telefonisch auch nicht erreichbar. „Da fühlt man sich doch etwas veräppelt“, meint der Immobiliengutachter Frank Drews. Doch er bleibt gelassen und bewertet das Einfamilienhaus anhand des äußeren Anscheins.
Immobiliengutachter bewertet Einfamilienhaus wegen Zwangsversteigerung in Herne
Zusätzlich steht ihm die Baubeschreibung zur Verfügung, zu welcher auch die Grundrisse und die Wohnflächenberechnung gehören. Auch die verwendeten Baumaterialien für Wände, Treppen, Decken etc. sind genauestens aufgeführt. Die Ausstattung der Küche und die des Badezimmers mit Wanne, Dusche, Bidet und WC ist ebenfalls aufgelistet. Es gibt einen eingebauten Abstell- und Garderobenschrank sowie eine Speisekammer. Den jetzigen Zustand der Räume kann der Sachverständige allerdings nicht beurteilen, ohne das Haus betreten zu haben. Deswegen muss er vorsichtshalber für alle Unwägbarkeiten einen gehörigen Abzug vom ermittelten Verkehrswert vornehmen.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen,
Tel. 0234 9731350
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