Immobiliengutachten für Einfamilienhaus in Willich-Schiefbahn
18.11.2020 in Willich. Ein betagter Herr hat sein Einfamilienhaus, in dem er wohnt, seinem Enkel vermacht. Allerdings hat er sich noch den lebenslangen Nießbrauch ausbedungen. Das Finanzamt hat nun die Schenkungssteuer festgesetzt. Doch diese kann meistens gesenkt werden. Das lohnt sich immer dann, wenn der wahre Wert des Hauses niedriger ist, als vom Finanzamt angenommen. Dies ist meistens bei alten, unrenovierten Häusern der Fall, oder wenn der Beschenkte nicht voll über das Haus verfügen kann. Um die Schenkungssteuer zu senken, muss der Beschenkte dem Finanzamt ein Verkehrswertgutachten eines unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen vorlegen. Deshalb hat der Enkel den Immobiliengutachter Frank Drews beauftragt, den Verkehrswert des Einfamilienhauses zu bestimmen.
Sachverständiger erstellt Verkehrswertgutachten für Einfamilienhaus in Willich
Das Einfamilienhaus wurde 1969 gebaut, die Kunststofffenster sind von 1978 und die Ölzentralheizung von 1998. Die übrigen Ausstattungsmerkmale stammen aus der Entstehungszeit des Gebäudes. Es besteht Modernisierungsbedarf für das Bad, die Elektroleitungen, die Fenster und auch bezüglich Wärmedämmung im Dach. Diese Umstände bezieht der Immobiliengutachter Frank Drews in die Berechnungen des Verkehrswertgutachtens mit ein. Darüber hinaus muss er als Sachverständiger den Nießbrauch in seinem Gutachten berücksichtigen.
Immobiliengutachten für Einfamilienhaus mit Nießbrauch in Willich-Schiefbahn
Der mit dem Nießbrauch begünstigte Großvater hat laut offizieller Sterbestatistik eine Lebenserwartung von weiteren 4 Jahren. In dieser Zeit kann der Enkel nicht über das Haus verfügen. Somit wird der Wert des Hauses für ihn ein wenig gemindert. Denn nach vier Jahren hat das Haus wiederum eine geringere Restnutzungsdauer. In diesem Fall beträgt sie etwa 40 Jahre. Diese statistisch ermittelten Werte bilden die Berechnungsgrundlage für das Verkehrswertgutachten. Schlussendlich ergibt sich ein viel niedrigerer Wert, als der, den das Finanzamt ermittelt hat. Für den beschenkten Enkel hat es sich also durchaus gelohnt, ein Wertgutachten eines Sachverständigen einzuholen.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen,
Tel. 0234 9731350
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