Glossar

Verwendung von Verkehrswertgutachten

Immer wieder wird die Frage an uns herangetragen, zu welchem Zweck ein Verkehrswertgutachten oder eine Wertexpertise bzw. ein Kurzgutachten verwendet werden kann. In der Immobilienbewertung gibt es die unterschiedlichsten Gründe zur Erstellung einer Wertermittlung für eine Immobilie oder für die Bewertung von Rechten an Grundstücken. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick für die Verwendungsmöglichkeiten von Verkehrswertgutachten geben.

Die Wertexpertise oder das Kurzgutachten

Die Wertexpertise oder ein Kurzgutachten wird benötigt, wenn der Verwender lediglich eine Wertinformation oder eine grobe Wertermittlung für ein Grundstück haben möchte. Deshalb findet die Wertexpertise häufig Verwendung bei Kauf oder Verkauf eines Grundstücks. Aber auch bei anderen Anlässen für den Erhalt einer ersten Wertinformation, um im Nachhinein eventuell ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben.

Das gerichtsfeste Verkehrswertgutachten

in einem gerichtsfesten Verkehrswertgutachten werden alle Berechnungs Ansätze eingehend und nachvollziehbar begründet. Die Ausarbeitung des Verkehrswertgutachtens ist in der Regel erheblich umfangreicher als bei einer Wertexpertise (ca. 40-60 Seiten). Der Verkehrswert wird hier üblicherweise aus zwei Verfahrensergebnissen hergeleitet. Die Wahl der Berechnungsverfahren wird ein eingehend begründet.

Verkehrswertgutachten werden z.B. verwendet bei:

 

  • gerichtlichen Auseinandersetzungen wie z. B. Ehescheidungen
  • Nachlassregelung
  • zur Vorlage beim Finanzamt
  • zur Vorlage bei Gericht
  • in Betreuungsfällen

 

Der zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (WG) SprengnetterZert Dipl. Ing. Frank Drews erstellt Verkerhswertgutachten für Ihren Anwendungsfall z.B. in

Aachen, Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Ratingen, Hösel, Heiligenhaus, Köln, Krefeld, Bonn, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Gladbeck, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Herne, Witten, Herdecke, Wetter, Gelsenkirchen, Schwerte, Haltern, Datteln, Dorsten, Münster, Eutin, Plön, Malente, Neustadt in Holstein, Fehmarn, Hohwacht, Blekendorf, Oldenburg, Kiel, Lübeck, Travemünde.

Unsere Referenzen Immobiliengutachten

Wir bewerten für Sie Gewerbeimmobilien, Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser (WuG) oder auch Eigentumswohnungen. Hier finden Sie einige Beispiele:

Baugrund in Duisburg

Unbebautes Grundstück in Duisburg am Innenhafen

Bürohaus in Burscheid

Büroimmobilie in Burscheid mit 1000 m² Nutzfläche

Bürohäuser in Bochum

Bürohäuser in Bochum mit 3000 m² Nutzfläche

Ferienwohnung in Travemünde

Ferienwohnung als Eigentumswohnung in Lübeck Travemünde 40 m²

Eisenbahn-Werkstatt in Hamm

Eisenbahnwerkstatt in Hamm 15.000 m² Grundstücksfläche, 5000 m² Hallenfläche

Gewerbegrundstück Haltern

Zwangsversteigerung Gewerbegrundstück in Haltern, Wohnen, Garagen, Hallenfläche 

Kaufhaus in Herne

Ehemaliges Kaufhaus in Herne

Klinikgebäude in Oberhausen

Klinik in Oberhausen, mehrere Gebäude

Wohn- und Geschäftshaus in Bonn

Wohn- und Geschäftshaus in der Innenstadt von Bonn

Wohn- und Geschäftshaus in Gelsenkirchen

Wohn- und Geschäftshaus an der Fussgängerzone in Gelsenkirchen, Haupteinkaufsstraße 

Reihenmittelhaus in Münster

Einfamilienhaus in Münster Innenstadt

Gewerbegrundstück in Isselburg

Gewerbegrundstück in Isselbrug, Büro- und Hallenkomplex

Eigentumswohnung in Lüdenscheid

Eigentumswohnung in Lüdenscheid, Nachlasssache

Mehrfamilienhaus in Herne

Mehrfamilienhaus in Herne für eine Versteigerung

Denkmal in Duisburg

Denkmalgeschützte Immobilie in Duisburg

Kontakt

Kontakt Immobilienbewertung

Dipl. Ing. Frank Drews
zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung,

ZIS Sprengnetter Zert (WG)

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058