Haben Sie eine Immobilie geerbt oder bekamen Sie eine Immobilie geschenkt ?
Egal wie - das Finanzamt nimmt zunächst eine Bewertung dieser

Immobilie zur Bemessung der Erbschaftssteuer bzw. der Schenkungssteuer vor. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Bewertungsgesetz. Nicht immer führen die Bewertungen durch das Finanzamt zu einer gerechten Besteuerung. Da die Immoblienbewertung des Finanzamts häufig vom Büro aus vorgenommen wird, können die ermittelten Werte beträchtlich daneben liegen. Je nach Höhe des in Anspruch zu nehmenden
Freibetrages fällt die Besteuerung dann entsprechend hoch aus.
Betroffene können durch ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Aber Vorsicht, häufig angebotene Kurzgutachten reichen hierfür in der Regel nicht aus und müssen vom Finanzamt nicht anerkannt werden.
Ergebnisse sorgfältiger Recherchen und Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze in dem Verkehrswertgutachten dürften zu den Hauptkriterien gehören, die das Verkehrswertgutachten erfüllen muss. Darüber hinaus kann eine gute Fotodokumentation die Darstellung des Immobilienzustandes erleichtern.
Bochum, 13.9.2011 - Dipl. Ing. Frank Drews
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Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung
von Wohn- und Gewerbeimmobilien
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