Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

  • Dipl. Ing. Frank Drews

    Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger
    für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG)

    Mitglied im Bundesverband öffentlich
    bestellter und vereidigter sowie
    qualifizierter Sachverständiger

    Sachverständiger für Gerichte

    Geprüfter Immo-Schaden-Bewerter
    Sprengnetter Akademie

    Sachverstand von Ingenieuren
    Ingenieurbüro seit über 30 Jahren



 

Immobilienwert professionell ermitteln

Eine professionelle Immobilienbewertung geht deutlich über die Ermittlung eines Quadratmeterpreises hinaus.

Bei der Bewertung können unter anderem folgende Faktoren relevant sein:

Je nach Objekt und Bewertungsanlass werden die wertrelevanten Merkmale untersucht, gewichtet und in einem geeigneten Wertermittlungsverfahren berücksichtigt.

Damit entsteht eine nachvollziehbare Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswertes beziehungsweise Marktwertes einer Immobilie.


 

Verkehrswertgutachten für unterschiedliche Anlässe

Ein Verkehrswertgutachten kann aus sehr unterschiedlichen Gründen erforderlich sein. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage, welche Immobilie bewertet werden soll, sondern auch, wofür der ermittelte Wert benötigt wird.



Welche Immobilien werden bewertet?

Die Immobilienbewertung umfasst unterschiedliche Grundstücks- und Immobilienarten.

Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden unter anderem Grundstück, Gebäude, Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung, Zustand, Modernisierungen und die örtliche Marktsituation berücksichtigt.

Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen sind neben den Eigenschaften der Wohnung auch das Gemeinschaftseigentum, die Lage innerhalb des Gebäudes, die Wohnanlage und weitere rechtliche und wirtschaftliche Faktoren relevant.

Mehrfamilienhäuser

Bei Mehrfamilienhäusern spielen insbesondere Mietverhältnisse, nachhaltig erzielbare Erträge, Bewirtschaftungskosten, Gebäudezustand, Restnutzungsdauer und die Lage eine wichtige Rolle.

Wohn- und Geschäftshäuser

Bei gemischt genutzten Immobilien müssen Wohn- und Gewerbenutzung sowie deren jeweilige wirtschaftliche Bedeutung für die Immobilie berücksichtigt werden.

Gewerbeimmobilien

Gewerbeimmobilien erfordern häufig eine besonders differenzierte Betrachtung. Bewertet werden beispielsweise Bürogebäude, Hallen, Produktionsimmobilien, Handelsimmobilien und weitere gewerblich genutzte Grundstücke.

Mehr zur Bewertung von Gewerbeimmobilien

Sonderimmobilien

Zu den Sonderimmobilien können beispielsweise Kliniken, Schulen, Kindergärten, Kirchen, Hotels und andere besondere Immobilien gehören.

Grundstücke und Rechte an Grundstücken

Auch unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und weitere grundstücksbezogene Rechte können Gegenstand einer Immobilienbewertung sein.


Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt?

Die Wertermittlung richtet sich nach der Art des Bewertungsobjektes und dem jeweiligen Bewertungsanlass.

Die Auswahl und Anwendung des jeweiligen Verfahrens richtet sich nach den Eigenschaften der Immobilie und der konkreten Bewertungsaufgabe.


Ablauf einer Immobilienbewertung

Eine professionelle Immobilienbewertung beginnt mit der Klärung des Bewertungsanlasses.

1. Besprechung der Bewertungsaufgabe

Zunächst wird geklärt, weshalb der Immobilienwert benötigt wird und welche Anforderungen an das Gutachten gestellt werden.

2. Prüfung der Unterlagen

Abhängig vom Bewertungsobjekt können beispielsweise Grundbuchauszug, Katasterunterlagen, Bauzeichnungen, Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Mietverträge oder weitere Unterlagen erforderlich sein.

3. Ortstermin und Objektbesichtigung

Beim Ortstermin werden die tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie und des Grundstücks aufgenommen.

Dabei können unter anderem baulicher Zustand, Ausstattung, Modernisierungen, erkennbare Baumängel und Bauschäden sowie die konkrete Grundstückssituation berücksichtigt werden.

4. Grundstücks- und Marktrecherche

Für die Wertermittlung werden die relevanten Grundstücks- und Marktdaten recherchiert und ausgewertet.

5. Verkehrswertermittlung

Auf Grundlage der erhobenen Daten erfolgt die Bewertung mit dem für das Objekt und den Bewertungsanlass geeigneten Verfahren beziehungsweise den geeigneten Verfahren.

6. Gutachtenerstellung

Das Ergebnis wird nachvollziehbar dokumentiert und entsprechend der konkreten Aufgabenstellung im Immobiliengutachten beziehungsweise Verkehrswertgutachten dargestellt.


Welche Unterlagen werden für ein Verkehrswertgutachten benötigt?


Kurzgutachten oder ausführliches Verkehrswertgutachten?

Nicht für jeden Bewertungsanlass wird zwangsläufig derselbe Umfang benötigt.

Für bestimmte private Entscheidungen kann eine Marktpreisermittlung beziehungsweise ein Kurzgutachten ausreichend sein.

Bei gerichtlichen oder steuerlichen Fragestellungen kann dagegen ein ausführliches und nachvollziehbar begründetes Verkehrswertgutachten erforderlich sein.

Welche Form der Immobilienbewertung sinnvoll ist, hängt deshalb immer vom konkreten Zweck ab.

Mehr über Wertgutachten und Immobilienbewertung


Immobilienbewertung für Wohn- und Gewerbeimmobilien

Dipl.-Ing. Frank Drews bewertet sowohl klassische Wohnimmobilien als auch komplexere Gewerbe- und Sonderimmobilien.

  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Büroimmobilien
  • Gewerbegrundstücke
  • Lager- und Produktionshallen
  • Einzelhandelsimmobilien
  • Kaufhäuser
  • Kliniken
  • Schulen
  • Kindergärten
  • unbebaute Grundstücke
  • Erbbaurechte

Aktuelle Fachinformationen zur Immobilienbewertung

Im Bereich News finden Sie Fachinformationen und Praxisbeispiele rund um Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten und steuerliche Bewertungsfragen.

Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuerfeststellung

Der Beitrag erläutert unter anderem die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert einer Immobilie gegenüber dem Finanzamt durch ein geeignetes Verkehrswertgutachten nachzuweisen. Die Website weist dabei auf die Anforderungen der Immobilienwertermittlungsverordnung und die Besonderheiten bei der Bewertung für die Grundsteuer hin.

Einen Auszug unserer Fachartikel zur Immobilienbewertung unter Aktuelles


Immobilienbewertung in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

Die Tätigkeit als Sachverständiger für Immobilienbewertung erstreckt sich auf zahlreiche Regionen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Immobilienbewertung nach Ort und Region


Warum Dipl.-Ing. Frank Drews?

Eine Immobilienbewertung sollte fachlich fundiert, nachvollziehbar und auf den konkreten Bewertungsanlass abgestimmt sein.

Dipl.-Ing. Frank Drews verfügt über einen ingenieurwissenschaftlichen Hintergrund und ist seit über 30 Jahren im Ingenieurbereich tätig.

Er ist gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG), Sachverständiger für Gerichte und erstellt Verkehrswertgutachten, die bei zahlreichen Finanzämtern eingereicht werden.

Diese Verbindung aus technischem Sachverstand, langjähriger Berufserfahrung und qualifizierter Tätigkeit in der Immobilienbewertung ermöglicht eine umfassende Betrachtung des Bewertungsobjektes.


Häufige Fragen zur Immobilienbewertung


Referenzen aus der Immobilienbewertung


Immobilienbewertung – sachverständig und objektbezogen

Ob Haus, Wohnung, Grundstück, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus oder Gewerbeimmobilie: Der Immobilienwert lässt sich nur unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften des Bewertungsobjektes sachgerecht ermitteln.

Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten oder eine Immobilienbewertung benötigen, können Sie den konkreten Bewertungsanlass direkt besprechen.

Dipl.-Ing. Frank Drews

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
ZIS Sprengnetter Zert (WG)

NRW: 0234 9731350
Schleswig-Holstein: 04524 7359058

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