Glossar

Flächenberechnungsmethoden für die Immobilienbewertung


In der Immobilienbewertung können unterschiedliche Berechnungsvorschriften für die Ermittlung von Wohn- und Nutzflächen herangezogen werden. Zum Beispiel die II. Berechnungsverordnung (II.BV) bis 2003 oder die Wohnflächenverordnung (WoFLV) ab 2004, die grundsätzlich zunächst für den öffentlich geförderten Wohnungsbau anzuwenden sind. Für den nicht geförderten Wohnungsbau gibt es keine verbindlich anzuwenden Richtlinien für die Wohnflächenberechnung. In Vergangenheit wurde die DIN 283 Teil 2 für die Berechnung von Wohn- und Nutzflächen verwendet. Diese wurde 1989 zurückgezogen. ....


In den letzten Jahren haben sich in der Immobilienbewertung Methoden für die wohnwertabhängiger Flächenermittlung für Wohnflächen verfestigt. Nicht zuletzt wegen gängiger Rechtsprechung. Auch die Wohnflächenverordnung sieht im Hinblick auf den Wohnwert Abschläge bei den Flächenermittlungen vor. Zum Beispiel für Flächen mit Raumhöhen unter 2 m oder Wintergärten, Balkon- und Terrassenflächen. Darüber hinaus kann es aber durchaus hilfreich sein weitere wohnwertbeeinflussende Eigenschaften von Wohnräumen in der Flächenberechnung zu berücksichtigen: zum Beispiel Durchgangsräume oder gefangenen Räume, unüblich große oder kleine Räume, unübliche Raumhöhen, etc. Als Beispiel für eine solche Vorschrift sei hier die „Richtlinie zur wohnwertabhängigen Wohnflächenberechnung Mietwertermittlung“ angeführt. Der Herausgeber Sprengnetter Immobilienbewertung listet in seiner Richtlinie praktikable Verfahrenswerte zur Berücksichtigung wohnwertbeeinflussender Eigenschaften auf.

Häufig werden Flächenberechnungsmethoden in der Immobilienbewertung aber durch das Bewertungsmodell vorgegeben. Z.B. bei anzuwendenden Mietspiegeln oder bei Vergleichsgößen, wie Mieten oder Vergleichsfaktoren.

 

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