Glossar

Vergleichsfaktor

Vergleichsfaktor für die Immobilienbewertung

Ein Vergleichsfaktor bzw. auch Richtwert für Wohnungs- oder Teileigentum ist ein vom zuständigen Gutachterausschuss aus Kaufpreisen für Wohnungs- oder Teileigentume abgeleiteter relativer durchschnittlicher Kaufpreis pro m² Wohn- bzw. Nutzfläche /WF bzw. NF. Ein solcher Richtwert kann der Ermittlung des Vergleichswerts zu Grunde gelegt werden (vgl. § 15 Abs. 2). Gemäß § 13 ImmoWertV muss der Vergleichsfaktor für die Wertermittlung für Wohnungs- oder Teileigentume hinsichtlich seiner den Wert wesentlich beeinflussenden Zustandsmerkmale hinreichend bestimmt sein.

 

 

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