Restnutzungsdauer (§ 6 Abs. 6 ImmowertV) - Sachwert - Immobilienbewertung
Als Restnutzungsdauer (RND) wird die Anzahl der Jahre angesetzt, in denen die baulichen (und sonstigen) Anlagen insgesamt bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können.
Sie ist demnach entscheidend vom wirtschaftlichen, aber auch vom technischen Zustand des Gesamtobjekts, nachrangig vom Alter des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile abhängig.
Texterstellung in Anlehnung an Erläuterungstexten der Bewertungssoftware PROSA
Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
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