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Glossar

Normalherstellungskosten ImmowertV

Normalherstellungskosten (§ 22 Abs. 2 ImmowertV) - Immobilienbewertung

Die Normalherstellungskosten (NHK) basieren auf Auswertungen von reinen Baukosten für Gebäude mit annähernd gleichem Ausbau- und Ausstattungsstandard. Sie werden für die Wertermittlung auf ein einheitliches Index-Basisjahr zurückgerechnet.

 

Durch die Verwendung eines einheitlichen Basisjahres ist eine hinreichend genaue Bestimmung des Wertes möglich, da der Gutachter über mehrere Jahre hinweg mit konstanten Grundwerten arbeitet und diesbezüglich gesicherte Erfahrungen, insbesondere hinsichtlich der Einordnung des jeweiligen Bewertungsobjekts in den Gesamtgrundstücksmarkt sammeln kann.

Die Normalherstellungskosten besitzen z.B. die Dimension ”€/m³ Rauminhalt des Gebäudes” und verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.

Texterstellung in Anlehnung an Erläuterungstexten der Bewertungssoftware PROSA

 

Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews

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