Liegenschaftszinssatz (§ 14 Abs. 3 ImmoWertV) - Ertragswertverfahren - Immobilienbewertung
Der Liegenschaftszinssatz ist eine Rechengröße im Ertragswertverfahren und wird auch Marktanpassungsfaktor des Ertragswertverfahrens genannt. Er wird auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden Reinerträge für mit dem Bewertungsgrundstück hinsichtlich Nutzung und Bebauung gleichartiger Grundstücke nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens als Durchschnittswert abgeleitet (vgl. § 14 Nr. 3 Satz 2 ImmoWertV). Die Ableitung des Liegenschaftszinssatzes erfolgt durch die Umkehrung des Ertragswertverfahrens. Durch die strikte Anwendung des Ertragswertmodells bei der Ableitung der erforderlichen Daten und im Bewertungsfall ist die Marktkonformität der Berechnungsergebnisse gewährleistet.
Der Liegenschaftszinssatz ist demzufolge der Marktanpassungsfaktor des Ertragswertverfahrens. Durch ihn werden die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt erfasst, soweit diese nicht auf andere Weise berücksichtigt sind.
Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
Aachen, Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Gladbeck, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Herne, Witten, Herdecke, Wetter, Schwerte, Gelsenkirchen, Wuppertal, Plön, Fehmarn, Eutin, Malente, Lübeck, Neustadt in Holstein, Oldenburg, Ahrensböck