Ertragswert / Rentenbarwert - Immobilienbewertung
Für die Ertragswertermittlung sind die über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer einer Immobilie zu erwirtschaftenden marktüblichen Erträge entscheidend. Der Ertragswert wird auf die Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag bezogen und entspricht der Summe aller aus dem Objekt während seiner Nutzungsdauer erzielbaren (Rein)Erträge einschließlich Zinsen und Zinseszinsen. Die Einkünfte aller während der Nutzungsdauer noch anfallenden Erträge - abgezinst auf die Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag - sind wertmäßig gleichzusetzen mit dem Ertragswert des Objekts.
Als Nutzungsdauer ist für die baulichen und sonstigen Anlagen die (wirtschaftliche) Restnutzungsdauer anzusetzen, für den Grund und Boden unendlich (ewige Rente).
Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
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