Alterswertminderung (§ 23 ImmowertV) - Sachwert - Immobilienbewertung
Die Wertminderung der Gebäude wegen Alters (Alterswertminderung) wird üblicherweise als gleichmäßige lineare Wertminderung auf der Basis der sachverständig geschätzten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer (RND) des Gesamtgebäudes und der jeweils üblichen Gesamtnutzungsdauer (GND) vergleichbarer Gebäude ermittelt.
Grundsätzlich können auch andere Alterswertminderungsmodelle verwendet werden, z.B. eine Alterswertminderung nach dem Modell von Ross.
Texterstellung in Anlehnung an Erläuterungstexten der Bewertungssoftware PROSA
Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
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