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Glossar

Alterswertminderung - Immobilienbewertung

Alterswertminderung (§ 23 ImmowertV) - Sachwert - Immobilienbewertung

Die Wertminderung der Gebäude wegen Alters (Alterswertminderung) wird üblicherweise als gleichmäßige lineare Wertminderung auf der Basis der sachverständig geschätzten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer (RND) des Gesamtgebäudes und der jeweils üblichen Gesamtnutzungsdauer (GND) vergleichbarer Gebäude ermittelt.

 

Grundsätzlich können auch andere Alterswertminderungsmodelle verwendet werden, z.B. eine Alterswertminderung nach dem Modell von Ross.

Texterstellung in Anlehnung an Erläuterungstexten der Bewertungssoftware PROSA

 

Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews

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