Sachverständiger für Immobilienbewertung führt Hausschätzung in Lübeck durch
Dezember 2024 in Lübeck. Ist im Nachlass eines Verstorbenen eine Immobilie vorhanden, so wird in der Regel Erbschaftssteuer von den Erben erhoben.
Oftmals sind die Beträge vom Finanzamt zu hoch angesetzt, da die Sachbearbeiter nicht vor Ort den Zustand und die Gegebenheiten des Hauses kennengelernt haben. Können die Erben dann aber ein Immobiliengutachten eines zertifizierten Sachverständigen vorlegen, in welchem der Wert des Hauses viel niedriger angegeben ist, so reduziert sich mit dem Marktwert der Immobilie auch die Erbschaftssteuer entsprechend. Deswegen kann es sich lohnen, eine Hausschätzung in Auftrag zu geben. Der Sachverständige Frank Drews ist heute vor Ort in Lübeck, um solch eine Immobilienbewertung durchzuführen. Es geht um ein eingeschossiges Einfamilienhaus, dessen aktueller Verkehrswert vom Finanzamt offenbar zu hoch eingeschätzt wurde.
Marktwertgutachten für Einfamilienhaus in Lübeck
Das Haus, bei dem die Immobilienbewertung durchgeführt werden soll, wurde vor zehn Jahren erbaut. Es ist nicht unterkellert und hat eine Wohnfläche von 148 Quadratmetern. Das Dach ist über ein separates Treppenhaus erschlossen. Würde man es ausbauen, könnten dort noch einmal 120 Quadratmeter Wohnfläche entstehen. Allerdings müssten dann zusätzliche Fenster eingebaut werden, wie der Sachverständige feststellt. Das gesamte Erdgeschoss ist mit großformatigen weißen Fliesen ausgelegt. Darunter befindet sich eine Fußbodenheizung.
Hausschätzung vom Immobiliengutachter für Einfamilienhaus in Lübeck
Während des Ortstermins, der für eine Hausschätzung und damit für das Marktwertgutachten unabdingbar ist, erhält Sachverständige weitere Informationen von den Erben. Außerdem gewinnt er persönliche Eindrücke über Zustand und Lage des Einfamilienhauses, welche für die Immobilienbewertung wichtig sind. Die Außenwände des Hauses sind zweischalig und massiv gemauert. Die Fassade ist verklinkert. Das Satteldach ist eine Holzkonstruktion. Alle Details der Hausschätzung fließen in das Marktwertgutachten ein, welches dann dem Finanzamt vorgelegt werden kann. Im Idealfall können die Erben durch diese Immobilienbewertung Erbschaftssteuer einsparen.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen
Tel. 0234 9731350











